Hallo Zusammen,
vor Jahren bin ich mit meinem damaligen Freund in eine Mietwohnung eingezogen. Wir haben uns gemeinsam die Wohnung besichtigt, er alleine hat aber den Mietvertrag unterschrieben bzw. die Übergabe gemacht. Einen Vertrag habe ich damals nicht gesehen. Abgemacht war, dass er die Wohnung mietet und ich "mitwohne".
Nach einigen Jahren haben wir uns getrennt. Ich habe nichts gekündigt, da ich, wie ich dachte, mit dem Mietvertrag nichts zu tun hatte, bin aber umgezogen. Mein Ex hatte wohl aber den Vermieter telefonisch darauf aufmerksam gemacht.
Nun habe ich vom Anwalt des Vermieters eine "Erneute fristlose Kündigung" erhalten, da die Miete nicht mehr bezahlt wird. Ich werde aufgefordert die fehlenden Monatsmieten zu zahlen und die Wohnung zu räumen. Das Problem ist, wie es sich herausstellt, dass ich im Mietvertrag eingetragen bin (Namentlich, ohne Unterschrift). Das wusste ich vorher nicht. Demnächst wird Zahlungs- und Räumungsklage gegen mich und meinen Ex eingereicht. Hat jemand Tipps für mich? Wie habe ich mich zu verhalten?
Gruß,
Julia
Wieder Trennung und Mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> Das Problem ist, wie es sich herausstellt, dass ich im Mietvertrag eingetragen bin (Namentlich, ohne Unterschrift).
Wenn das so stimmt brauchen
Sie sich wegen der
Einschüchterungsversuche
von Vermieter & Anwalt
keine Sorgen zu machen,
da Sie den MV nicht unterschrieben
haben. Nur der Unterzeichner (Ex-Freund)
ist gegenüber der Vermieter Schuldner.
Das stimmt so nicht, das ist längst gerichtlich entschieden und herrschende Meinung:
Mieter ist, wer im Rubrum als Mieter eingetragen ist. Auf die Unterschrift kommt es nicht an (vollmachtslose Vertretung, durch tatsächliches Wohnen zugestimmt). Insbesondere, da für Mietverhältnisse keine Formvorschrift, sondern nur übereinstimmende Willenserklärung.
Im Rubrum nicht eingetragen aber unterschrieben: Selbstschuldnerische Bürgschaft für Mieter.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
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Hallo Julia30,
ich sehe es wie Alberto II.
Ich wurde dem Anwalt einen Brief schreiben das Ihr Ex- Freund wie aus dem Mietvertrag zu ersehen ist alleiniger Mieter war und er deswegen alleiniger Schuldner ist...
Grüße
tomtom
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"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."
Danke. Das mit dem Vollmacht habe ich auch gerade in Erfahrung gebracht (nachher ist man ja viel schlauer). Besteht denn gar keine Möglichkeit aus dem Mietvertrag zu kommen? Schließlich lebe ich seit Jahren nicht mehr dort. Wenn mein Ex nicht die Wohnung verlässt, muss ich denn für sein Leben für Ewig und Immer finanziel aufkommen?
Gruß,
Julia
Die Rechtssprechung und auch der Gesetzgeber hat sich diesbezüglichen Regelungen bisher verwehrt, da sie immer noch die Ehe als (geregelte) Grundlage ansieht, wo ja das Familienrecht in das Mietrecht eingreifen kann. Insofern soll das Risiko für nichteheliche Mietverträge bewußt hoch gehalten werden.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Wie sieht es denn eigentlich mit den NK aus? Ich werde ja auch aufgefordert, diese zu zahlen. Dabei handelt es sich doch um Verbrauchskosten, die Nachweislich nur mein Ex verursacht hat? Kann ich von diesen absehen?
Gruß,
Julia
Hallo Tomtom,
bin deinem Rat gefolgt, und habe einen solchen Brief an den Anwalt geschickt. Und siehe da; der Vermieter willigt ein, mich aus den Vertrag zu lassen, und nur gegen meinen Freund vorzugehen. Die Sache hat sich damit erledigt. Vielen Dank an allen für die Hinweise.
Gruß,
Julia
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