Wieder Trennung und Mietwohnung

25. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Julia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieder Trennung und Mietwohnung

Hallo Zusammen,

vor Jahren bin ich mit meinem damaligen Freund in eine Mietwohnung eingezogen. Wir haben uns gemeinsam die Wohnung besichtigt, er alleine hat aber den Mietvertrag unterschrieben bzw. die Übergabe gemacht. Einen Vertrag habe ich damals nicht gesehen. Abgemacht war, dass er die Wohnung mietet und ich "mitwohne".

Nach einigen Jahren haben wir uns getrennt. Ich habe nichts gekündigt, da ich, wie ich dachte, mit dem Mietvertrag nichts zu tun hatte, bin aber umgezogen. Mein Ex hatte wohl aber den Vermieter telefonisch darauf aufmerksam gemacht.

Nun habe ich vom Anwalt des Vermieters eine "Erneute fristlose Kündigung" erhalten, da die Miete nicht mehr bezahlt wird. Ich werde aufgefordert die fehlenden Monatsmieten zu zahlen und die Wohnung zu räumen. Das Problem ist, wie es sich herausstellt, dass ich im Mietvertrag eingetragen bin (Namentlich, ohne Unterschrift). Das wusste ich vorher nicht. Demnächst wird Zahlungs- und Räumungsklage gegen mich und meinen Ex eingereicht. Hat jemand Tipps für mich? Wie habe ich mich zu verhalten?

Gruß,
Julia

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Das Problem ist, wie es sich herausstellt, dass ich im Mietvertrag eingetragen bin (Namentlich, ohne Unterschrift).

Wenn das so stimmt brauchen
Sie sich wegen der
Einschüchterungsversuche
von Vermieter & Anwalt
keine Sorgen zu machen,
da Sie den MV nicht unterschrieben
haben. Nur der Unterzeichner (Ex-Freund)
ist gegenüber der Vermieter Schuldner.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das stimmt so nicht, das ist längst gerichtlich entschieden und herrschende Meinung:

Mieter ist, wer im Rubrum als Mieter eingetragen ist. Auf die Unterschrift kommt es nicht an (vollmachtslose Vertretung, durch tatsächliches Wohnen zugestimmt). Insbesondere, da für Mietverhältnisse keine Formvorschrift, sondern nur übereinstimmende Willenserklärung.

Im Rubrum nicht eingetragen aber unterschrieben: Selbstschuldnerische Bürgschaft für Mieter.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Julia30,

ich sehe es wie Alberto II.

Ich wurde dem Anwalt einen Brief schreiben das Ihr Ex- Freund wie aus dem Mietvertrag zu ersehen ist alleiniger Mieter war und er deswegen alleiniger Schuldner ist...

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das mit dem Vollmacht habe ich auch gerade in Erfahrung gebracht (nachher ist man ja viel schlauer). Besteht denn gar keine Möglichkeit aus dem Mietvertrag zu kommen? Schließlich lebe ich seit Jahren nicht mehr dort. Wenn mein Ex nicht die Wohnung verlässt, muss ich denn für sein Leben für Ewig und Immer finanziel aufkommen?

Gruß,
Julia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Rechtssprechung und auch der Gesetzgeber hat sich diesbezüglichen Regelungen bisher verwehrt, da sie immer noch die Ehe als (geregelte) Grundlage ansieht, wo ja das Familienrecht in das Mietrecht eingreifen kann. Insofern soll das Risiko für nichteheliche Mietverträge bewußt hoch gehalten werden.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Julia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es denn eigentlich mit den NK aus? Ich werde ja auch aufgefordert, diese zu zahlen. Dabei handelt es sich doch um Verbrauchskosten, die Nachweislich nur mein Ex verursacht hat? Kann ich von diesen absehen?

Gruß,
Julia

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Julia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tomtom,

bin deinem Rat gefolgt, und habe einen solchen Brief an den Anwalt geschickt. Und siehe da; der Vermieter willigt ein, mich aus den Vertrag zu lassen, und nur gegen meinen Freund vorzugehen. Die Sache hat sich damit erledigt. Vielen Dank an allen für die Hinweise.

Gruß,
Julia

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

;)

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen