Wieder ein Brief vom Vermieter

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Wieder ein Brief vom Vermieter

Hallo,

vor einiger Zeit hat eine Freundin einen Brief von ihrem Vermieter erhalten, wonach mein Hund "tag und nacht tobt", richtig ist, dass der Hund genau das getan hat wozu ich ihn habe. Im Fall eines epileptischen Anfalls Hilfe holen. Dass das unter Umständen mit etwas Krach verbunden ist, wenn er Türen öffnen muss oder andere Leute wecken und aus dem Bett holen muss, ist klar.

Jedenfalls genügte dieser eine 5min lange Votfall um den Vermieter auf den Plan zu rufen.

Dann war monatelang ruhe und heute lag wieder einmal ein Brief im Briefkasten. Mein Hund würde in den Hausflur pinkeln.

Richtig ist, dass es sich nicht um Urin, sondern um PVC Kleber handelt der den Fußbodenlegern vom Eimer gekleckert zu sein scheint, denn diese Flecken sind wie Hartz und lassen sich nicht wegwischen. Das sieht also aus wie Farbkleckse nur eben in einer Farbe die an Bernstein erinnert.

Langsam frage ich mich, ob der Vermieter nicht im Stande ist, sich sowas einfach mal selbst anzuschauen bevor man auf Grundlage irgendwelcher Märchen von anderen Mietern mit Mahnungen und Drohungen reagiert.

Ich war heute schon so weit zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Es kann doch nicht wahr sein, dass Mieter dem Vermieter irgendwelche Unwahrheiten über andere Mietparteien erzählen und dieser sich dann nicht mal die Mühe macht die Sache zu prüfen. Meint ihr es bringt was, die Nachbarin anzuzeigen?

Es geht dabei übrigens immer von der selben Nachbarin aus

-- Editiert von Andre83 am 05.11.2018 17:58

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn ein Hund zu therapeutischen Zwecken eingesetzt ist, hat ein Vermieter keine Chance, den zu verbieten. Normalerweise sind solche Hunde gut erzogen und diszipliniert. Ja, im Notfall macht er Remmi-Demmi. Dazu ist er da. Das Recht ist also voll auf Deiner Seite.

Ob was Kleber ist oder nicht, kann mit Wasser und Tuch getestet werden. Urin geht weg.

Also schreib den Vermieter an, am besten mit Attest vom Arzt.

Und schreibe, damit ist die Diskussion für dich beendet.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja Bescheide vom Versorgungsamt, Attest vom Neurologen und vom Hausarzt liegen vor. Ich habe nach besagtem Vorfall, sogar freiwillig meinen krankenschein mit der Diagnose eingereicht und eine Erklärung abgegeben.

Er ist sehr gut erzogen, natürlich. Es beklagt sich auch sonst niemand. Es ist immer die gleiche. Ich verstehe diese Frau auch nicht. Ein mal ist sie total nett, redet mit dem Hund wie mit einem Kind und erzählt mir wie toll er ist usw. und 2 Tage später sowas....

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Chylla, er unterschlägt elegant, daß der Hund weder als Rettungshund noch als Assistenzhund oder sonstwie zertifiziert ist. Da muss der Vermieter gar nichts akzeptieren.

-- Editiert von fb367463-2 am 05.11.2018 18:31

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
und heute lag wieder einmal ein Brief im Briefkasten.
Moin, an deine Freundin, weil sie die Mieterin ist? Oder diesmal an dich?
Ist es eine Abmahnung des Vermieters?
Zitat (von Andre83):
Ich war heute schon so weit zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.
Du ? Gegen den Vermieter oder gegen eine bestimmte Nachbarin? und wegen was?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Meint ihr es bringt was, die Nachbarin anzuzeigen?

Nö, damit sollte man warten bis Straftaten vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Nein stand nichts von Mahnung drauf, auch im ersten Brief nicht. Was hat das mit ausgebildeten Rettungshunden zu tun. Es geht darum, dass eine bestimmte Person ständig Märchenstunde hat

Der Brief war natürlich in ihrem Briefkasten.

Die Anzeige würde ich natürlich gegen die alte Frau erstatten, die zum nachteil anderer Mieter wieder besseren Wissens lügt.

-- Editiert von Andre83 am 05.11.2018 19:11

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
Die Anzeige würde ich natürlich gegen die alte Frau erstatten, die zum nachteil anderer Mieter wieder besseren Wissens lügt.

Tja, das ist nicht strafbar.
Wobei man ja gar nicht weis ob es von der Frau kam. Was diese überhaupt gesagt hat. Und ob es wider besseren Wissens ist auch nicht.



Zitat (von Andre83):
Was hat das mit ausgebildeten Rettungshunden zu tun.

Ausgebildete Rettungshunde machen ihren Job wenn es mal lauter wird und sind vom Vermieter in der Regel nicht los zu werden.

Die anderen machen halt nur Krach und sind bei Bedarf vom Vermieter ganz einfach zu expedieren - oft auch gleich mit dem Mieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

1. Wohne ich nicht da, also kann man mich auch nicht raus werfen
2. habe ich mit der Frau diskutiert, ihr gezeigt dass es sich nicht wegwischen lässt und demnach kein Urin sein kann und dennoch beim Vermieter gemeldet und wissentlich gelogen. Ich weiß dass sie dem Vermieter geschrieben hat, denn der Hausmeister ist mein Nachbar, der hat es mir gesagt.
3. kriegen alte Leute sicher Panik wenn ein Brief der Kripo im Briefkasten liegt. Und wer mich an******t darf auch zurück angeschissen werden, etwa nicht?!

Ich kann mir doch nicht alles gefallen lassen. Irgendwann ist auch mal das Ende der Fahnenstange erreicht. Märchenstunden muss ich mir wohl kaum gefallen lassen.

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
1. Wohne ich nicht da, also kann man mich auch nicht raus werfen
Deine Freundin aber schon.

Zitat:
2. habe ich mit der Frau diskutiert, ihr gezeigt dass es sich nicht wegwischen lässt und demnach kein Urin sein kann und dennoch beim Vermieter gemeldet und wissentlich gelogen. Ich weiß dass sie dem Vermieter geschrieben hat, denn der Hausmeister ist mein Nachbar, der hat es mir gesagt.
1) Bist du amtlich anerkannter sachverständiger für so ein "Gutachten"? Wenn nicht, ist dies nichts mehr als deine Meinung dazu, die Dame hat aber eine andere Meinung als Du! Damit ist das keine Lüge oder dergleichen!

Zitat:
3. kriegen alte Leute sicher Panik wenn ein Brief der Kripo im Briefkasten liegt. Und wer mich an******t darf auch zurück angeschissen werden, etwa nicht?!
Die Kripo wird das nicht im geringsten interessieren!

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
1. Wohne ich nicht da, also kann man mich auch nicht raus werfen


Nö, aber das Hineingehen verbieten.

Und wenn du im Haus für Krach verantwortlich bist, und gegenüber den Mietern Anzeigen verteilst, ist das durchaus ein Grund für ein Hausverbot.

Zitat (von Andre83):
Ich weiß dass sie dem Vermieter geschrieben hat, denn der Hausmeister ist mein Nachbar, der hat es mir gesagt.


Du wohnst nicht da, aber zufällig mit dem Hausmeister im gleichen Haus?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
1. Wohne ich nicht da, also kann man mich auch nicht raus werfen

Naja, Hausverbot gegen Nichtmieter auszusprechen ist noch leichter als den Mieter zu expedieren-



Zitat (von Andre83):
kriegen alte Leute sicher Panik wenn ein Brief der Kripo im Briefkasten liegt.

Ja. Nur wird die Kripo das nicht wirklich interessieren. Auch die Polizei nicht.
Für private Streitereien sind die nicht zuständig, die muss man schon auf eigene Kosten verfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ehrlich gesagt, finde ich die Anzeige auch nicht sinnvoll. Ich sehe keine Straftat. Für Verleumdung reicht das nicht.

Es gibt mehrere Urteile,doe besagen, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung nicht möglich ist. Es muss immer eine Abwägung erfolgen. Wobei ein oft bellender Hund in der Tat schnell zur Abwägung fur die Nachbarn und gegen den Hund führen kann.

Wenn es aber ein Blindenhund ist, ist ein Verbot nicht möglich. Bei Epilepsie habe ich ein Urteil gegen den Hund gefunden (München) und einige dafür.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Warum ich auf Rettungshunde und Assistenzhunde zu sprechen kam - das war zuerst mal eine Antwort auf den der Antwort vorstehenden Beitrag.

Es ist aber so, dass der Themenersteller seit längerer Zeit darauf herum reitet, dass ihm die Hundehaltung erlaubt werden *müsse*, weil ihm der Hund bei Epilepsie angeblich helfen sollte. Tatsache ist aber, dass jeder behaupten kann, dass sein Hund bei Epilepsie oder sonst irgendwas hilfreich ist... Der Hund ist kein Assistenzhund. Er ist auch kein Rettungshund.

Es wäre für den TE doch das leichteste, den Hund zB als Assistenzhund ausbilden zu lassen und dann wäre das Verbot des Vermieters auch kein Thema mehr. Solange es aber einfach nur irgendein Hund ist, von dem irgendjemand behauptet, dass er irgendetwas tut oder nicht tut, ist der Vermieter in keiner Weise gezwungen den Hund hinzunehmen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Andre83):
1. Wohne ich nicht da, also kann man mich auch nicht raus werfen
Dazu wurde schon ausreichend geschrieben, welchem Irrtum du da unterliegst.
Was sagt denn deine Freundin dazu, dass nun schon innerhalb von vielen Monaten 2 Schreiben des Vermieters an sie geschickt wurden? Mit welchem Inhalt überhaupt? Unterschreibt diese 1 Nachbarin auch das Vermieter-Schreiben?
Regt sich deine Freundin auch so künstlich auf?

Reg dich mal ab. Vergiss eine Anzeige wegen solchem Pippifax.
Hunde dürfen mal zu Besuch kommen und dort auch mal bellen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

So richtig verstehe ich die Aussage nicht.
Sobald der Besucher in der Wohnung des Mieters ist, unterliegt er doch nur dessen Hausrecht oder nicht?
Selbst wenn nicht, wie will man diesen dann rausschmeißen? Und von wem?
Die Polizei würde einen richterlichen Durchsuchungsbefehl benötigen...

Eher kannst du den Mieter kündigen, wenn er diesen "Störenfried" weiterhin in die Wohnung lässt.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 09.11.2018 00:37

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Der TE ist in die Wohnung eingezogen. Da der Vermieter der Hundehaltung nicht zugestimmt hat, als der TE mit dem Nicht-Assistenzhund einziehen wollte obwohl der doch so wahnsinnig wertvoll und wichtig für die Gesundheit ist, kam man auf die Idee nur den Hund offenbar als Besucher zu halten. Es lohnt sich die alten Threads in Bezug auf Wohnen mal durchzulesen. Dann sieht man einiges klarer.

Ich zitiere

Zitat:
Dann gebe ich an ohne Hund einzuziehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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