Wiederherstellungspflicht bei Laminat und Paneele?

12. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
andymv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederherstellungspflicht bei Laminat und Paneele?

Hallo, nachdem ich nun 24 Jahre in meiner Wohnung gelebt habe, ziehe ich aus. Ich habe vor einigen Jahren Decken und Wände mit Paneelen verkleidet und auch selbst Laminat verlegt. Ich soll nun alles in den Ursprungszustand zurückversetzen. Dies verursacht Kosten von guten 3000 Euro und ich frage mich, ob das die Vermieterin verlangen kann. Schließlich habe ich einen 24-Jahre alten Mietvertrag und bin die erste Mieterin der Wohnung gewesen.
Bitte dringendst um Rat.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Für eine goldene Ehrenmedaille reicht das jedenfalls nicht.



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#3
 Von 
andymv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Ihr habt mir sehr geholfen. So kann ich mir sparen, diesen Bonus in Form einer Medaille beim Vermieter einzuklagen. Nur hatte ich das doch ohnehin nicht vor. Da muss ich mich vertippt haben...wobei ich nicht erlesen kann, wo ich dieses Vorhaben geäußert haben soll.

Ihr seid bestimmt erst 10 Jahre alt, richtig? Nun Kinder, Mietverträge hatten früher einen anderen inhalt als die heutigen. Fragt mal eure Großeltern, die wissen das.





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Andy MV (?) Ist Dein Nachname etwa Mietvertrag ?

Du hast also einen 24 Jahre alten Mietvertrag, in dem steht, daß Du Dir nach 15 - 20 Jahren ua die Wände ohne Rückbauverpflichtung zunageln darfst ?

:respekt:



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.10.2009 16:45:50
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
Ich soll nun alles in den Ursprungszustand zurückversetzen.

Die Mietsache ist regelmäßig in ihrem Ursprungszustand dem Vermieter zu über geben.
Eventuell notwendige Rückbauten sind von Mieter auf eigene Kosten vor zu nehmen. Ersatzweise kann dies auch der Vermieter auf Kosten des Mieters vornehmen.

Ausnahmen:
- Im Mietvertrag ist eine abweichende Regelung getroffen.
- Der Vermieter hat nachträglich auf die Rückbaupflicht verzichtet.
- Der Nachmieter findet Gefallen an den Einbauten und übernimmt diese.



quote:
Schließlich habe ich einen 24-Jahre alten Mietvertrag

Die Dauer des Mietverhältnisses hat keine Relevanz für diesen Sachverhalt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Dies verursacht Kosten von guten 3000 Euro und ich frage mich, ob das die Vermieterin verlangen kann.
Wer sollte denn sonst dafür verantwortlich sein das Gerümpel aus der Wohnung zu schaffen!
quote:
Ich habe vor einigen Jahren Decken und Wände mit Paneelen verkleidet und auch selbst Laminat verlegt.
Bei Laminat wenn es nach 24 Jahren (?) noch nicht abgewohnt / verwohnt ist mag sich ein VM vielleicht noch darauf einlassen, dass das in der Wohnung verbleibt.
Aber!
Bei Wand- und Deckenpaneelen geht einem jeder Mietinteressent sofort rückwärts aus der Wohnung!

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