Wiederholte unpuenktliche Mietzahlung

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 213x hilfreich)
Wiederholte unpuenktliche Mietzahlung

Eine Partei Mieter wurde vor ca. einem Jahr schon einmal abgemahnt , waren damals im Zahlungsverzug mit tlw. mehr als 2 Mieten und es wurde schriftlich und belegt eine fristlose Kuendigung in Aussicht gestellt.

Nun habe ich schon den 2. Monat eine unvollstaendige Mietzahlung erhalten, das Amt zahlt deren Miete, aber hat aus irgend einem Grund irgendwie 80 EUR zu wenig ueberwiesen.

Erst dachte der Mieter, dass es daran laege dass die NK-Abrechnung noch nicht vorliegt ... - diese ist ja aber auch erst im Dezember 2014 faellig, die Mieter zogen erst 2013 ein ...

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Da sie schon mal aufgefallen sind ... und auch die Differenz nicht aus ihrer Tasche zu begleichen geruhen ... :
==> Kann ich denen schon eine fristlose androhen ?

Sie haben auch die Kaution in Hoehe _einer_ Monatsmiete bisher nicht gezahlt ; daher sind sie im Moment mit
==> mehr als einer MM in Verzug,
==> aber mit weniger als zwei.

Oder muss ich warten, bis sich der gesamte Rueckstand auf 2 MM summiert hat ?



-- Editiert Koenig Arthur am 16.04.2014 17:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>==> Kann ich denen schon eine fristlose androhen ? <hr size=1 noshade>


Nein, nicht dafür. Aber du kannst mahnen oder einen Mahnbescheid erlassen.

quote:<hr size=1 noshade>Sie haben auch die Kaution in Hoehe _einer_ Monatsmiete bisher nicht gezahlt ; daher sind sie im Moment mit
==> mehr als einer MM in Verzug,
==> aber mit weniger als zwei. <hr size=1 noshade>


Die Kaution ist keine Miete. Ist damit die gesamte Kaution noch offen, oder nur ein Teil? Nichtzahlung der Kaution wäre zumindest ein ordentlicher Kündigungsgrund gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB , unabhängig davon, ob damit zwei Mieten zusammen wären oder nicht.

Laut LG München (Urteil vom 8. Dezember 1999, Az: 14 S 12619/99 ) ist die Nichtzahlung der Mietkaution sogar ein Grund um den MV fristlos zu kündigen. Der Kü war eine Abmahnung durch den Vm. vorausgegangen.

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1823x hilfreich)

quote:
Nun habe ich schon den 2. Monat eine unvollstaendige Mietzahlung erhalten, das Amt zahlt deren Miete, aber hat aus irgend einem Grund irgendwie 80 EUR zu wenig ueberwiesen.


In der Regel vermietet man, weil man sich sonst die Hütte gar nicht leisten könnte.
Wenn das 'Amt' die Miete zahlt......einen sichereren Zahler gibt es nicht....oder man riskiert, die Wohnung in nächster Zeit nicht vermieten zu können.....dann droht die Zwangsversteigerung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Seit Hartz IV und den damit einhergehenden Änderungen sind diese Mieten alles andere als sicher. Denn im Gegensatz zu früher müssen die Mieter alle halbe Jahre die Mietübernahme durchs Amt neu beantragen und das wird leider gerne vergessen.

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