Wiederspruch Ausnahmefall?

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Wiederspruch Ausnahmefall?

Hallo!

Wie verhält es sich bei folgender Sachlage:

Mieter wohnt mehrere Jahre in einer Wohnung in einem gemischt genutzen Gebäude (Wohnung+Gewerbe).

Nun kommen aufgrund veränderter Umstände Tatsachen ans Licht, welche belegen, dass bislang sämtliche Nebenkostenabrechnungen falsch waren. (Steuern/Versicherungen falsch umgelegt wg dem Gewerbe, Leistungen für Gewerbeheizung als Leistung für Mieterheizung umgelegt etc.)

Der Schaden beläuft sich auf über 2000 Euro. Für den Mieter war das auch mit Einsicht der Rechnungen nicht erkennbar.

Man kann hier den Indizien nach vom vorsätzlichen Handeln des Vermieters ausgehen.

Ist in einem solchen Fall ein Wiederspruch gegen die vergangenen Nebenkostenabrechnungen auch über die gesetzlich angesetzten 12 Monate hinaus noch möglich? Oder sind andere Vorgehensweisen in so einem Fall anzuraten? Anzeige? Klagen?

Danke und LG


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist in einem solchen Fall ein Wiederspruch gegen die vergangenen Nebenkostenabrechnungen auch über die gesetzlich angesetzten 12 Monate hinaus noch möglich? <hr size=1 noshade>


§§123 , 124 BGB .

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Danke^^

Bleibt mir nur noch die Frage: ist das Zahlen einer Nebenkostenabrechnung bzw das Akzeptieren und Zahlen selbiger ohne Wiederspruch eine Willenserklärung?

-----------------
""

-- Editiert vader am 11.11.2013 13:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja. Die Frage wäre auch, ob da wirklich was falsch gelaufen ist. Es muß nicht zwingend zwischen Wohnen und Gewerbe unterschieden werden. Das hängt immer von der Art des Gewerbes ab.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Das was falsch gelaufen ist, ist belegt.

Es ist eine Werkstatt mit Baustofflager (kein Laden)und Lagergelände.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen