Wiederspruch von Mieter gegen Mahnbescheid

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)
Wiederspruch von Mieter gegen Mahnbescheid

Hallo,

Die Situation ist folgende.
Unsere Mieter sind am 28.02. ausgezogen... ohne Kündigung.
Sie haben den Dez nur teilweise, den Jan. und Feb. gar nicht gezahlt.

Jetzt hatte ich wegen dem Mietrückstand ein Mahnverfahren eingeleitet.
Dem haben die jetzt grundlos (mit welchem auch?) wiedersprochen.
Damit ist das Mahnverfahren jetzt offensichtlich beendet, zumindest habe ich die Mitteilung von dem Inkassobüro darüber.

Kann ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und die Kosten dafür von den Mietern zurück holen?

Oder was mache ich nun als nächstes?

Eigentlich hätten die Mieter laut Vertrag auch 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müssen.

Gruß
Iliane

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Lass Dir von Deinem Inkassobüro mal sagen, ob die Ex-Mieter schon eine "Eidesstattliche" abgegeben haben bzw. die Schufa-Einträge, denn ansonsten bleibst Du auf den Folgekosten wie Anwalt etc. sitzen.


-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Darüber mache ich mir keine Sorgen,

Er will nur nicht zahlen, warum auch immer. Er könnte schon.

Mir ging es nur darum, ob jetzt der Zeitpunkt ist, ab dem ich die Anwaltskosten mit geltend machen kann.
Wir sind nicht Rechtsschutzversichert, ..ist aber auch kein Problem das Geld auszulegen. Ich möchte es halt nur wieder haben, weil es ja nicht meine Idee ist einen Rechtsstreit aus dem ganzen zu machen.

Bis jetzt hat er sich auch überhaupt nicht dazu geäußert, warum er nicht zahlen möchte. Hat halt einfach dem Mahnbescheid mal wiedersprochen.
Im Gegenteil, er hatte vorher X-mal mündlich zugesichert nun endlich zu zahlen.

Gruß
Iliane

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein,
leider nicht,
wir haben die Mieter mit unserem Haus eingekauft. Sie haben die Keller-Einliegerwohnung bewohnt.
Zum Freundschaftspreis von 1/2 der ortsüblichen Miete. Die Wohnung ist aber natürlich auch nicht perfekt, halt eine Kellerwohnung.
Zumindest gibt es aber einen ganz normalen schriftlichen Mietvertrag.

..oder gibt es eine Klausel die ich nicht kenne, das man kleine Kellerwohnungen in den letzten 2,5 Monaten vor Auszug nicht mehr bezahlen muß?

Gruß
Iliane

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Das Mahnverfahren ist jetzt nicht beendet sondern wird jetzt in ein streitiges Verfahren übergehen, da darf dich das Inkasso nicht vertreten.

für die mündliche Zusicherung das der die Miete zahlen will, hast du natürlich Zeugen ;) ;)

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#7
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)


Ich habe keine Zeugen. Nur meinen Mann und mich, ich schätze unsere Kinder (11J, 5J, 3J und 2J) zählen nicht als Zeugen.

Aber egal warum er die Miete nicht zahlt, er hätte es zumindest als Grund ja mal aufführen müssen. ...selbst Mietminderung weil wegen Tapete zu weiss oder Fenster zu durchsichtig, muss man ja zumindest vorher schriftlich ankündigen.
Einfach so mal nicht zahlen ist doch wirr.

habe jetzt für nächste Wochen einen Termin beim Anwalt gemacht.
Ich berichte dann irgendwann mal, wie es ausgegangen ist.

LG
Iliane

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ich frag dich wegen der Inkassokosten, denn er kann dir diese streichen wenn immer klar gewesen wäre das er nicht zahlen wird. Deswegen ist die Aussage er will zahlen ganz wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Iliane
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 7x hilfreich)

Ach je, dass auch noch,

D.h. man darf nur Mahnen, wenn der Schuldner eigentlich zahlen möchte?? Scheint mir wiedersinnig.

Hat er nicht mit der Unterschrift unter den Mietvertrag zugesichert zu zahlen?
...er hat dem auch nie wiedersprochen. Also müsste das ja als "Zahlungszusage" noch gültig sein.

Sonst könnten Vermieter ja grundsätzlich nicht Mietrückstände anmahnen.

Gruß
Iliane

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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