Hallo zusammen,
gibt es gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum um Wiederspruch gegen ein Kündigungsschreiben einzulegen. Wie viel Zeit kann man sich da maximal lassen?
Danke Euch!
Wiederspruch, wieviel Zeit habe ich da?
3. Januar 2004
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Frage vom 3. Januar 2004 | 13:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederspruch, wieviel Zeit habe ich da?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2004 | 00:40
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Der Widerspruch muß spätestens
z w e i Monate v o r Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter gegenüber erklärt werden.
#2
Antwort vom 4. Januar 2004 | 00:58
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Zei Monate vor dem Auszugstermin.
Beispiel
Sie bekommen die Kündigung am 4.5.2004 zum 31.7.2004. Das Widerspruchsschreiben muss spätestens am 31.5.2004 beim
Vermieter sein.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2004 | 01:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke! Dann habe ich gleich noch eine Frage
Muß der Vermieter diese Frist in seinem Schreiben angeben?
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#4
Antwort vom 4. Januar 2004 | 01:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, habe die Antwort im anderen Beitrag übersehen. Hat sich dann erledigt. Vielen Dank !
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