Wieviel Ablöse bekommen wir für unsere Küche?

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sabine86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Ablöse bekommen wir für unsere Küche?

Hallo zusammen! Wir ziehen um und möchten unserem jetzigen Vermieter unsere Einbauküche überlassen. Wir wissen jedoch nicht, wieviel wir Ablöse verlangen können. Also, die Küche ist von der Marke Alno und jetzt 2,5 Jahre alt. Es ist ein Geschirrspühler, Backofen + Cerankochfeld und Dunstabzugshaube von der Marke AEG eingebaut. Kühl- bzw. Gefrierschrank ist keiner dabei. Dazu gehören 1 Eckrondell, 4 Unterbauschränke, jeweils mir Schubfächern, eine Edelstahl Spühle und 4 Hängeschränke mit Glasfront. Wir haben damals 4000 Euro für die Küche bezahlt. Wer kann mir einen Tipp oder Erfahrungswerte nennen, wieviel wir für unsere Küche noch bekommen können? Übrigens, die Küche ist in einem Top Zustand! Geräte funktionieren einwandfrei! Vielen Dank schonmal für eure Beiträge. Gruß, Sabine

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16 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dies ist ja nun keine juristische Frage, sondern eine Frage des Verhandelns.
Ich bezweifle, dass hier im Forum Wertgutachter für Küchen unterwegs sind.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Möglicherweise hat er ja gar kein Interesse die Küche zu übernehmen.
Immerhin hat er euch die Wohnung ja auch ohne Küche vermietet.

JJ

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#5
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Wer kann mir einen Tipp oder Erfahrungswerte nennen, wieviel wir für unsere Küche noch bekommen können?


Habt ihr den Vermieter überhaupt gefragt, ob er die Küche haben möchte?

Er MUSS dies nämlich nicht, wenn es eure Privatküche ist.

Wenn er die Küche haben möchte, fragt ihn was er zahlen will.

Ansonsten finde ich die Frage auch ein bisschen merkwürdig. KEINER hier kennt eure Küche und die wenigsten User hier werden wohl Gebrauchtküchenhändler sein, ;)

Wieso verhökert ihr die Küche nicht einfach privat, oder bei einem Auktionshaus im Internet :???:

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eine Küche der Firma Alno ist schon was Gutes, also wirklich kein Schrott ;) 4.000,- EUR habt ihr gezahlt, und das war, je nachdem wie groß diese Küche ist, ein Schnäppsche.

So, nun möchtet oder könnt ihr diese Küche nicht mitnehmen, und es gibt 4 Möglichkeiten:

1. Vermieter fragen, ob er die Küche übernehmen und abkaufen möchte, um seine Wohnung mit EBK neu zu vermieten. Habt ihr die Rechnung noch? Die könntet ihr ihm vorlegen und mal ein Angebot, sollte er Interesse haben, von ihm abwarten.

2. Der Vermieter hat kein Interesse, aber vielleicht der Nachmieter, der Ablöse zahlen würde? Ihm wäre dann die Küche, und was er damit macht, wenn er später auszieht, ist ihm überlassen. Auch hier: Verhandlungssache.

3. eBay oder anderweitig inserieren, wobei ich persönlich davon abrate, da man nie das Geld bekommen wird, was realistisch wäre. Für Möbel an sich bekommt man kaum noch was... Leider!

4. Küche mitnehmen und vielleicht im neuen Keller lagern? Das hat meine Freundin gemacht. Sie hat auch eine sehr schöne Küche von Alno, für die sie Ablöse gezahlt hatte, die sie in ihre jetzige Wohnung nicht mitnehmen konnte. In ihrem Keller steht sie nun, und wenn sich was ergibt würde sie die verkaufen, oder eben in eine andere Wohnung, wenn möglich, mitnehmen. Meine Freundin sieht nämlich auch nicht ein, warum sie eine teure Küche verscherbeln sollte.

Meine Freundin hat damals, inkl. Geräte, 4.600,- EUR gezahlt und wollte sie nach 2 Jahren mal für 3.000,- EUR verkaufen. Sie behielt sie aber doch, weil sie nicht wusste, ob sie vielleicht diese Küche doch mal brauchen könnte.

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Schlagen Sie dem VM einen Preis von 3800.-EUR vor, eventuell lassen Sie sich auf 3200.- EUR dann runter handeln, dann denkt der VM er hat ein super Geschäft gemacht.

AM

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#9
 Von 
purzel105
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Andylein ist der geborene Kaufmann!

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ Halbgott

Sie hätte die Küche tatsächlich für 3.000,- EUR verkaufen können, entschied sich aber dann anders, weil sie die Küche behalten wollte, für den Fall, dass sie in einer anderen Wohnung die Küche brauchen könnte.

Für eine Küche in TOP Zustand und allen Geräten kann man schon mehr verlangen als für andere Möbel.

Das ist erstmal die Entscheidung des Vermieters. Wenn er einen Nachmieter sucht und nur Interessenten kommen, die lieber mit EBK mieten möchten, weil sie sich sonst ne neue Küche kaufen und einbauen müssten, ist er womöglich eher bereit, die Küche zu kaufen.

Mir blieb als Mieterin auch nichts anderes übrig, als eine Küche zu kaufen, weil meine Wohnung eben keine hatte. Viele Schrägen, und ob ich die Küche später in einer anderen Wohnung einbauen lassen kann ist fraglich.

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#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wie lange ist die Lebensdauer einer solchen Küche? Bei guter Pflege würde ich mal sagen 15 Jahre (ich habe schon wesentlich ältere gesehen). Mein Herd ist jetzt z.B. 15 Jahre alt und funktioniert immer noch, Ceranfeld auch etc.

4000.-€ Anschaffungspreis ergibt bei 15 Jahren Lebensdauer eine Abschreibung von 267.- p.a., bei 2,5 Jahren ergibt das 667,50.- Abzug. Zeitwert der Küche wäre also 3332,50.-€. Das könnte man bei Verhandlungen als Richtwert sehen.

Der eigentliche Wert einer Sache ist aber immer der, den man am Markt dafür erzielen kann, ggf. bringt eine Versteigerung bei einem bekannten Auktionshaus einfach mehr, als der VM zahlen würde.



-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

**Ach Dine, nichts hat einen höheren Wertverlust als eine Küche, 20-25% p.a.**

Ein Neuwagen verliert im ersten Jahr 35% am Preis, um nicht zu sagen mit Anfange des ersten Jahres. Das kann man sich so vorstellen: Neuwagen gekauft, bestellt und bezahlt, in dem Augenblick, wenn man vom Hof fährt = 35% Wertverlust.
Ein Rechner ist im Gegensatz dazu schon alt, wenn er vom Band läuft.
Die Aussage oben ist demnach ....nicht wertvoll.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sehe ich auch so...

Stimme nicht zu, dass eine Wohnung mit EBK schlechter zu vermieten ist. Je nachdem wie der Raum geschnitten ist kommt es viel zu oft vor, dass man die eigene Küche nicht mit in die neue Wohnung nehmen kann. Man braucht also eine Neue, oder man muss die Alte so zurecht schneidern lassen, dass sie zwar vielleicht passt, aber danach auf den Müll muss.

Ich jedenfalls war immer froh, wenn eine EBK dabei war, und wenn eine Wohnung keine Küche hatte habe ich ab gewunken. In meiner Jetzigen blieb mir leider nichts anderes übrig, und nun habe ich eine richtig teure Küche stehen.. Den Herd habe ich noch nie genutzt, und alles andere sieht aus wie NEU. Würde mir keiner einen fairen Preis zahlen wird sie unter gestellt und fertig. Schenken werde ich die keinem, und das sollte die Fragestellerin auch nicht tun.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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