Wieviel Miete übernimmt das Arbeitsamt (ALG 2) ???

11. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Norbert Brech
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wieviel Miete übernimmt das Arbeitsamt (ALG 2) ???

Hallo,

ich wohne mit meiner bald 2-järigen Tochter in einer 2 Zimmer, 50 m2 Wohnung und das Arbeitsamt (ALG II) bezahlt die Miete. (360 € Warm)
Ich habe mich nach einer neuen Wohnung umgesehen und 15 km von uns entfernt eine 2,5 Zimmer-Wohnung aber mit 90 m2 gefunden.

Die Miete in unserer Stadt für eine 2 bis 3 Zimmer-Wohnung (58-70m2) beträgt ca. 500 € Warm, und die, die ich gefunden habe kostet auch
500 € nur daß sie 90 m2 hat.

Ich habe gehört das Arbeitsamt bezahlt bei 2 Personen bis ca. 420 Euro.
Stimmt das, daß das Arbeitsamt diesen gewissen Betrag () übernimmt, und ich mir den Rest (den Differenzbetrag) selber bezahlen kann ???

Vielen Dank für die Antworten.

Nobilin

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"Nobilin"

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27 Antworten
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#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Eine einheitliche Summe gibt es nicht, da es unter anderm auch auf das Mietkostennivau in der Gemeinde ankommt.
Am besten bei einer zuständigen Beratungsstelle nachfragen
_________________

„Angemessenheit“ des Wohnraums

Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II werden künftig Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, wenn diese angemessen sind.
Dabei ist der Begriff der Angemessenheit an die bisherige Sozialhilfepraxis angelehnt.



Die durchschnittliche tatsächliche Miete arbeitsloser Wohngeldempfänger liegt nach der Wohngeldstatistik 2002 nicht über der durchschnittlichen tatsächlichen Miete für Haushalts- und Sozialhilfeempfänger.



Daraus ergibt sich, dass der Großteil der Haushalte, die ab dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II beziehen, auch in Zukunft die Unterkunftskosten erstattet bekommen und somit in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben können.



Leben die heutigen Arbeitslosenhilfebezieher in einer zu teuren bzw. zu großen Wohnung, werden die Unterkunftskosten in der Regel für weitere sechs Monate übernommen, vorausgesetzt, dem Betroffenen ist es nicht möglich oder zumutbar, seine Aufwendungen zu senken.



Die höheren Kosten könne auch über diesen Zeitraum hinaus übernommen werden, wenn ein Umzug mangels Verfügbarkeit eines angemessenen anderweitigen Wohnraums nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.



Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen.


___________________________
Im wesentlichen hängt die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft vom örtliche Mietniveau, der Zahl der vorhandenen Räume und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes ab. Dabei orientieren sich die zuständigen Kommunen auch an anderen Faktoren (Zahl der Familienangehörigen, nach ihrem Alter, nach ihrem Geschlecht, nach ihrem Gesundheitszustand etc.).



Dabei können im Durchschnitt die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:



Ca. 45-50qm für eine Person
Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen
Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen
Ca. 85-90qm oder vier Wohnräume für vier Personen
Für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder ein Wohnraum mehr


48x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Dir steht eine Wohnung bis zu 60 qm zu. Das Amt wird Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit, kein 90 qm Wohnung genehmigen.

ALG II Empfänger müssen akzeptieren, dass sie in Geldsachen dem Amt Rede und Antwort stehen müssen. Oft lese ich in diversen Foren, wie ALG II Empfänger eine extrem unangemessene Wohnung haben wollen. Das ist leider nicht Wünsch Dir was. Eine 90 qm Wohnung kann man sich nur erlauben, wenn entweder angemessene Mietpersonen vorhanden sind, oder man wieder berufstätigt wird.

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lucia1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 60x hilfreich)

HALLO

ALSO ICH UND MEIN FREUND WIR BEKOMMEN EIN BABY IN " MONTEN UND WIR WOHNEN IN EINER ZWEI ZIMMER WOHNUNG UND LEBEN AUCH VOM ARBEITSAMT UNSERE WOHNUNG IST 70m² groß und halt nur zwei zimmer groß und wir durfen mit zwei personen soweit wie ich weiß von arbeitsamt 354,00€ kalt und das haben wir haben jetzt auch aber wir brauchen eine drei zimmer wohnung wie groß und wie teuer darf die sein könntet ihr mir hier vielleicht weiter helfen??

-----------------
"Danke für die antwort"

54x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo lucia

ihr benötigt keine 3 Zimmer Wohnung,auch wenn ihr bald zu dritt seid...das Amt sieht es so,dass ein Kind bis zu 4 oder 6 Jahren(glaube ich) bei den Eltern im Zimmer schlafen kann..bei einem befreundeten Ehepaar war das so..die hatten auch nur ne 2 Zimmer Whg und kein "Recht" auf ne 3 Zimmer Whg,weil die Wohnung schon gross war..ausserdem schläft ein Baby nicht vom 1.Tag an in einem eigenen Zimmer, man sollte es in der Nähe haben,falls mal was sein sollte und es benötigt kein eigenes Zimmer,weil es noch nicht spielt...aber ihr könnt euch ja informieren,was das Amt sagt..ist von Stadt zu Stadt anders geregelt

lg

Eastwick

-- Editiert von Eastwick am 13.02.2006 16:33:07

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lucia1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Eastwick wenn man fragen darf aus welcher stadt kam den das ehepaar ?
Ja das ist klar das dass kind nicht von ersten tag an in seinem eigenen zimmer schläft aber besser jetzt als zu spät neh drei zimmer wohnug haben also so wie die mutter von meinem freund gesagt hat dürfen wir 75m² und 440€kalt haben und unsere wohnung ist jetzt schon 75m² groß aber halt nur 2 zimmer und unser schlafzimmer da passt kein kinder bettchen rein also wir wohnen in kempen wie hoch darf denn bei euch die miete sein und wie groß also was es zu stadt zu stadt anders ist das ist doch nicht normal

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"Danke für die antwort"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo lucia

das Ehepaar kommt aus Karlsruhe (in Ba-Wü)...wie dort die Regelung ist,weiß ich nicht,aber auf jeden Fall hat man inner Gross-Stadt normalerweise mehr Chancen,als aufm Land(Dorf).Aber die Whg.war nun mal gross genug-daher erst mal keine Chance auf ne 3 Zimmer Whg...der Mann hatte aber dann Arbeit gefunden und sie zogen woanders hin und hatten dann ihre 3 Zimmer-Whg.Als ich z.B.noch Sozialhilfe erhielt(ist schon fast 5 Jahre her),war ich alleinerziehend mit 2 kleinen Kindern.Ich hatte eine 80 m² Whg,allerdings bin ich in diese Whg.mit meinen Ex-Mann gezogen,von dem ich mich im Jahr 2000 getrennt hatte.Das Amt zahlte für mich weiter die Miete,da die nur 350 € warm (damals noch 700 DM] kostete.Es ist leider so,das jede Stadt bzw.Landkreis anders rechnet.Informiere dich aber beim Amt,was die sagen,denn die müssen den umzug auch genehmigen

lg

Eastwick

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lucia1987
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke eastwick echt lieb von dir ich werde mich mal erkundigen aber bei uns kann man nur noch montags mitwochs und freitags zum arbeitsamt mal sehen was die dann zu mir sagen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 39x hilfreich)

hallo! ich bin jell,und komme aus bremen.habe eine B -schein whg gefunden die 47 quadratm hat 286 € kaltmiete beträgt und die heizk.50€ und die betriebsk.80€ wie sieht das aus habe ich eine chance die whg zu kriegen ??? was meint ihr??

14x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
yell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 39x hilfreich)

habe eine whg gefunde die 47 quadratm ist 286 kaltmiete hat und 50 €strom 80 betriebsk. was meint ihr habe ich eine chance oder nicht??

25x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ladyjenita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo...ich wohne zur zeit in einer Ein-Zimmer wohnung mit 34m²...nun erwarte ich énde august ein baby...und würde gerne daher umziehen in eine 2Zimmer wohnung...das arbeitsamt aber sagt,dass eine 34m²zimmer wohnung ausreichend ist..dies ist aber unmöglich,da überhaupt kein platz für uns zwei dort wäre...jetzt wollte ich mal fragen was man da machen kann,was mir dort genau zu steht und und ob das überahupt zumutbar ist dort ein Baby groß zu ziehen...ich bitte um schnelle antwort...vielen dank Jenny

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich würde euch empfehlen, eure Fragen im Sozialrecht zu stellen.

8x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cachorrita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Mein Name ist Carolina und ich werde dieses jahr 19 undzwar meine frage geht darum, dass ich in august oder anfangs meiner Ausbildng mit mein freund zusammen ziehen möchte, da ich einer betriebliche ausbildung als friseurin mache und mein freund eine schulische asubildung machen wird. Ist es für mich unmöglich die Miete alleine zu bezahlen. Deswege frage ich mich, ob ich da vielleicht unterstützt werde? Und wie ich das machen soll? Und wo finde ich Wohnungen die Arbeitslosen Geld nehmen. :???:

18x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mandra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich hab ne Frage, kann ein 30 jähriger Mann dazu gezwungen werden bei seinen Eltern zu wohnen obwohl die sich nicht mehr verstehen? Es ist in NRW im Ennepe-Ruhr Kreis.

Er bekommt ALG 2 und ihm wurde gesagt nein er bekommt keine Wohnung gezahlt. Ist das nicht wahnsinn mit 30 noch bei den Eltern wohnen zu müssen??

Wobei nicht verstehen ist stark untertrieben, das ganze ist schon Psychoterror gleich zu setzten leider...

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""

17x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mandra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

Sorry was ist das für ein Zustand mit 30 bei den Eltern wohnen zu müssen??

Auf den Sarkasmus kann ich verzichten, danke.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12312.10.2009 16:47:35
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 14x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

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#18
 Von 
mandra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 19x hilfreich)

sorry hab nicht aufs jahr geguckt.

als ob es so leicht wär ne Arbeit zu finden....tztz

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12312.10.2009 14:24:34
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 25x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12312.10.2009 14:24:34
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 25x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#23
 Von 
guest-12326.10.2009 09:34:24
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Schüler
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#24
 Von 
guest-12319.10.2009 17:08:13
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 75x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12319.10.2009 17:08:13
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 75x hilfreich)

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#27
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
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