Wieviel Mieterhöhung

13. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 13x hilfreich)
Wieviel Mieterhöhung

Habe eine dringende Frage,
um wieviel darf der Vermieter die Miete erhöhen mit der Begründung die Gaspreise wurden erhöht. Oder darf er so einfach die Nebenkosten erhöhen ? Geht es um Prozente ? Auf jedenfall will der Vermieter die nächsten Tage was erhöhen wegen der steigenden Gaspreise, wir wohnen in einem 4 Fam. Miethaus und hoffen er betrügt uns nicht. Wer kann uns ein paar Tipps geben, auf was wir achten sollten....
Vielen Dank sagt Roosi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Mit der Begründung die Miete garnicht.

Die Nebenkosten angemessen ja.

Wieso hoffen? Verlangen Sie eine Abrechnung.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Ich stimme Det11 absolut zu!

Wenn etwas erhöht wird, dann wohl nur die Nebenkostenvorauszahlung. Das kann aber durchaus sinnvoll sein, denn was haben sie davon, wenig Nebenkostenpauschale zu zahlen und am Jahresende kommt der Hammer mit der fetten Nachzahlung.

Ein Betrug ist da insoweit schon vermeidbar, als daß sie einen Anspruch auf eine detaillierte Nebenkostenabrechnung haben. Hieraus läßt sich genau ersehen, was für Nebenkosten tatsächlich angefallen sind. Das wird dann verrechnet mit den Pauschalen, die Sie monatlich gezahlt haben und so ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung.

Gruß Justice

PS.: Ich selbst zahle lieber im Monat etwas mehr und freue mich dann über eine Rückerstattung.




-- Editiert von justice005 am 13.01.2006 11:02:34

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

oops, Justice, wir sind einer Meinung ?

:)

Aber ich muss Dich ein wenig verbessern :

Bei Pauschalen gibt es keine Nachzahlungen oder Rückzahlung, da hat keine Seite irgendeinen weiteren Anspruch.

Die Pauschalen, so es welche sein mögen, können allerdings angepasst werden......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Tja, wo du recht hast, hast du recht... ;)

ja, ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Was ich meinte, waren die üblichen NebenkostenVORAUSZAHLUNGEN, die dann hinterher abgerechnet werden. Ich denke, hierbei handelt es sich auch im vorliegenden Fall.



-----------------
"justice"

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