Bin im Sommer 2007 in meine jetzige Wohnung gezogen. Diese war komplett frisch Renoviert und mit Teppich ausgelegt.
Bei der Wohnungsübergabe fanden sich keine mir ersichtlichen Mängel.
Habe dann im Oktober lezten Jahres meine Gas und Stromabrechnung bekommen und durfte da dann etwas nachzahlen ( ca 60 Euro ) .
Wurde dann auch etwas hochgestuft in den Abschlagszahlung.
Ich muss dazu sagen das bis zur ersten Gasabrechnung noch keine Heizperiode stattgefunden hatte und ich die nachzahlung auf mein Duschverhalten zurückgeführt habe da ich bis dahin immer gerne ausgibig und lange geduscht habe.
Nun ist mir in der lezten Heizperiode aufgefallen das es unterhalb der Fensterflügel im Wohnzimmer leicht durchzog . Hatte mir aber nicht großartig gedanken darüber gemacht. Auch habe ich mir keine großartigen gedanken gemacht das zb.mein Arbeitszimmer immer recht schnell ausgekühlt war wenn ich dort die Heizung runtergedreht hatte. Hatte dies immer darauf geschoben das ich eine eck Wohnung habe und die Wand bzw. das Zimmer schneller auskühlt.
Nun ist meine Freundin sehr oft mit Ihrem Sohn bei mir und ich habe dann beim fertig machen seines Zimmers festgestellt das es mega kalt durch den Holzfussboden an den Fußleisten hochzieht.
An einer ecke fehlt dazu noch ein stück Fussleiste wo ich jezt erst bemerkt habe wie es da heftig durchzieht. Hatte mich damals immer gewundert warum das so Fusskalt im Zimmer ist. Als ich die Steckdosen mit Kindersicherung versehen wollte habe ich bemerkt das auch dort also direkt aus den Steckdosenlöchern kalte Luft zieht.
Habe daraufhin alle Zimmer kontroliert und in allen Zimmern habe ich die selben Probleme.
Also in allen Zimmern zieht es an den übergängen vom Holzfussboden zu den Fußleisten.
Es zieht an allen Steckdosen durch die Stecker öffnung.
Es zieht an allen Fenstern unterhalb der Flügel.
Nun hatte ich ende November meine Gas abrechnung bekommen und ich dachte mich trifft der schlag. Nun musste ich über 500,00 Euro an Gas nachzahlen und wurde dementsprechend natür in den Abschlagszahlung hochgestufft.
Nun Zahle ich doppelt soviel an Abschlag als vorher.
Habe meine Vermieterin nun schriftlich dazu aufgefordert die Mängel innerhalb von 4 Wochen zu beheben oder ich würde dann Mietminderung geltend machen.
Um wieviel darf ich die Miete dann in solchem Falle kürzen ?
Muss ich sie dann noch mal schriftlich darauf hinweisen bzw. kann ich dann einfach die Miete ab Februar 2009 kürzen ?
Währe über jeden Tip dankbar.
Gruß
Quattroman
Wieviel Mietminderung für Mängel ?
--- editiert vom Admin
Ich glaube das anhand der schon o.g. Mängel ich berechtigt bin die Miete zu kürzen.
Die frage ist natürlich um wieviel ich sie Kürzen darf.
Ich wohne im 2 OG.
Ich bin schon der meinung das sich aus der hohen Nachzahlung rückschlüsse ziehen lassen. Und zu Niedrig eingestuft kan ich nicht behaupten den für die Wohnung die ich davor hatte , dies war auch eine eckwohnung und sogar größer als die jezige hatte ich auch ca 65 Euro an Gas gezahlt und habe sogar noch was wieder bekommen.
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--- editiert vom Admin
1300 euro Heizkosten im Jahr für einen Single Haushalt mit einer ca 50 qm Wohnung findest du also für ganz normal ja ?
Und die von mir oben erwähnten Mängel haben auch rein garkeinen einfluss auf den Heizkosten verbrauch gehabt stimmts ?
Wenn du keinen ernsthaften Tip geben kannst dann halt dich bitte mit unpassenden Komentaren zurück.
@Quattro,
wenn du kürzen willst, hast du das Problem, dass du beweisen musst dass die hohen Heizkosten nur durch diesen Mangel entstanden sind und was dürfte recht schwierig werden. Die Tage liest man ja überall dass hohe Nachzahlungen auf die Mieter zukommen durch die enorm gestiegenen Energiekosten. Strom ca. 30 % und Gas liegt auch noch bei ca. 25%
Ich weiß ja nicht was du für Öfen hast, aber wenn das Gas Einzelöfen sind, die halten die Wärme nicht sehr lange und die Wohnung kühlt sehr schnell aus.
Solltest du mindern, dann empfehle ich dir das Geld auf die Seite zu legen, falls es hart auf hart kommt und die Minderung nicht durchsetzbar ist
--- editiert vom Admin
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