"Windrad-Klausel" im Mietvertrag... rechtens ?

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
cosmo400
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)
"Windrad-Klausel" im Mietvertrag... rechtens ?

Hallo zusammen,

ein Vermieter möchte einem potentiellen Mieter eine Klausel in den Mietvertrag einfügen, dass ein möglicherweise geplanter Windpark in Angrenzung an das Mietobjekt zu dulden sei. Er möchte sich damit absichern dass der zukünftige Mieter keinen "Ärger" macht und schlimmstenfalls die Errichtung der Windkraftanlagen durch Klage verhindert/verzögert.

Ist eine solche Klausel rechtens?

Besten Dank für die Info's und einen netten Wochenanfang.

Gruß

cosmo400

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ein Mieter kann, da er nicht Eigentümer des Grundstücks ist, nicht einfach gegen ein Windrad klagen.

Er kann sich einer Bürgerinitative gegen Windräder anschliessen, das kannst Du nicht verhindern.

Er kann eine Mietminderung machen, wegen einer Beinträchtigung seiner Lebensqualität durch Windräder. Das kannst Du verhindern, in dem Du gleich in den Mietvertrag aufnimmst, dass in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Planung derselben stattfindet und aus diesem Grund eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist. Das könnte der Mieter ggf. aushebeln, in dem er die Miete dennoch mindert mit dem Argument, ihm sei der Umfang der Beeinträchtigung durch diese Räder nicht bekannt gewesen. Gute Karten hat er da nicht, aber man weiss nie, wie ein Gericht entscheidet.



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"Chylla"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ein Mieter überhaupt gegen einen Windpark klagen erfolgreich könnte.

Fraglich wäre auch weshalb ein Immobilieneigentümer dem Windparkbetreiber beistehen sollte, sinkt doch der Wert seiner Immobilie durch den Windpark.



Logischer wäre, das er den Mieter von dem geplanten Windpark in Angrenzung an das Mietobjekt gerichtsfest nachweisbar informiert um selbst keiner Regressforderung ausgesetzt zu sein.



quote:
Ist eine solche Klausel rechtens?

Grundsätzlich wäre sie vom Prinzip her rechtens.
Ob sie es denn auch tatsächlich wäre, könnte man diskutieren wenn man den Wortlaut kennen würde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
cosmo400
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

"Fraglich wäre auch weshalb ein Immobilieneigentümer dem Windparkbetreiber beistehen sollte, sinkt doch der Wert seiner Immobilie durch den Windpark...."

Der Eigentümer ist Betreiber des Windparks... :-)

..

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Der Vermieter sollte im Mietvertrag darlegen, dass in den nächsten Jahren ein Windpark in der Umgebung entstehen wird. Dadurch wäre gewährleistet, dass der Mieter von dem entstehenden Mangel wusste und sich der Mietpreis an dieser Sachlage orientiert.

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""

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Dass der Vermieter dem Windparkbetreiber beisteht, konnte ich jetzt aus der Fragestellung nicht herauslesen.

Rechtens ist ein Hinweis auf sich ändernde Wohnumstände vor Vertragsabschluss allemal - da muss man sich dann hinterher jedenfalls nicht darüber streiten, ob der Vermieter möglicherweise eine diesbezügliche vorvertragliche Aufklärungspflicht hatte und nicht erfüllt hatte.

Manchmal bekommen Vermieter (oder selbstbewohnende Eigentümer) eben auch einfach etwas wertminderndes vor die Nase gesetzt ohne sich dagegen wehren zu können.
Mieter haben es da besser: sie können u.U. dem Vermieter dafür dann noch die Miete mindern > dagegen schützt sich der Vermieter durch Erfüllung seiner vorvertraglichen Aufklärungspflichten (soweit er denn selbst schon davon weiss).

Ist doch prima: Du weisst was kommt und kannst jetzt schon entscheiden, ob Du damit leben möchtest oder nicht.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:
Dass der Vermieter dem Windparkbetreiber beisteht, konnte ich jetzt aus der Fragestellung nicht herauslesen.

Wenn der Vermieter Klagen seiner Mieter gegen den Windparkbetreiber unterbindet, steht er ihm in meinen Augen bei.

Wenn Windparkbetreiber und Vermieter der Selbe sind, ist das natürlich logischer.


Es wäre sehr ratsam den Windpark möglichst detailliert im Vertrag zu beschreiben, damit dem Mieter die Einschränkung bekannt ist. Denn alle Mängel die der Mieter vor Vertragsschluss kennt, sind keine Mängel die nach Vertragsschluss zur Minderung berechtigen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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