Hallo,
seit 2017 wohne ich in meiner Wohnung. Bis jetzt hat der Vermieter das Schneeräumen und das Streuen der Gehwege übernommen. Für diesen Winter hängt eine Tabelle zur Verteilung des Winterdienstes am schwarzen Brett.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
„Neben der Miete werden folgende Betriebskosten umgelegt und durch Vorauszahlung (mit Abrechnung) oder Pauschalen (ohne Abrechnung) erhoben für:
Schneeräumung, Streuen b. Glätte
Verteilerschlüssel: Wohnungen"
Gleiches steht bei der Treppenreinigung. Diese wird vom Vermieter persönlich durchgeführt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Wer ist nun für den Winterdienst verantwortlich?
Ich bin ein wenig ratlos, bitte helft mir.
Danke!
Winterdienst - Wer muss Schnee räumen?
2. Januar 2019
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Frage vom 2. Januar 2019 | 11:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterdienst - Wer muss Schnee räumen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2019 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119572 Beiträge, 39744x hilfreich)
Und sonst steht nichts zum Thema Winterdienst / Reinigung in den mietvertraglichen Vereinbarungen?
Dann wäre das
Zitateine Tabelle zur Verteilung des Winterdienstes am schwarzen Brett. :
wohl nur ein Vorschlag des Vermieters. Den kann man annehmen um Kosten zu sparen oder auch nicht.
#2
Antwort vom 2. Januar 2019 | 16:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd sonst steht nichts zum Thema Winterdienst / Reinigung in den mietvertraglichen Vereinbarungen? :
- Genau, mehr steht dort nicht
Zitat:
Dann wäre das
Zitateine Tabelle zur Verteilung des Winterdienstes am schwarzen Brett. :
wohl nur ein Vorschlag des Vermieters. Den kann man annehmen um Kosten zu sparen oder auch nicht.
- Hier bin ich mir nicht so sicher. Etwas weiter unten auf dem Zettel steht: "Hinweis: Sollte es im Falle pflichtwidrigen Unterlassen des Winterdienstes zu Sach- oder Personenschäden kommen, so wäre der Pflichtete hierfür schadensersatzpflichtig." Für mich klingt das in diesem Zusammenhang nicht nach einem Vorschlag.
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#3
Antwort vom 2. Januar 2019 | 17:22
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat- Hier bin ich mir nicht so sicher. Etwas weiter unten auf dem Zettel steht: "Hinweis: Sollte es im Falle pflichtwidrigen Unterlassen des Winterdienstes zu Sach- oder Personenschäden kommen, so wäre der Pflichtete hierfür schadensersatzpflichtig." Für mich klingt das in diesem Zusammenhang nicht nach einem Vorschlag. :
Da haben SIe natürlich Recht und so leicht kann ein VM seine Verantwortung auch nicht auf die Mieter abdrücken. Sie können sich nun überlegen, ob Sie den WD übernehmen möchten oder lieber dafür zahlen wollen. Kommt wohl immer darauf an wo man wohnt und was es kostet.
Haben SIe eine Hausordnung? Wenn ja, ist diese Bestandteil des Mietvertrages, wenn ja,, steht in der HO etwas über den WD?
#4
Antwort vom 2. Januar 2019 | 18:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119572 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatSollte es im Falle pflichtwidrigen Unterlassen des Winterdienstes :
Dazu müsste es ja erst mal eine Pflicht zum Winterdienst geben.
Da es die nach bisheriger Schilderung aber gerade nicht gibt ...
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