Hallo Ihr Lieben. Habe Streit mit meiner Bekannten. Wenn keine Regelung vorhanden, stimmt es, das grundsätzlich die Parterre Wohnung verantwortlich ist, den Schnee zu räumen?
Lieben Gruß an alle, Kriwublau
Winterdienst im Mehrfamilienhaus
30. Juni 2008
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Frage vom 30. Juni 2008 | 10:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterdienst im Mehrfamilienhaus
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#1
Antwort vom 30. Juni 2008 | 10:32
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. Juni 2008 | 12:42
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Der Eigentümer des Grundstückes ist dafür verantwortlich.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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#3
Antwort vom 30. Juni 2008 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Wenn im Mietvertrag zum Winterdienst nichts ausgesagt wurde, dann ist der Mieter dafür auch nicht zuständig. Er ist auch dann nicht dafür zuständig, wenn er in einer Parterrewohnung wohnt.
Gesetzlich ist der Eigentümer des Grundstücks für den Winterdienst zuständig. Er hat jedoch die Möglichkeit, diese Aufgabe per Vertrag auf den/die Mieter oder einen gewerblichen Winterdienst abzuwälzen. Wenn er das versäumt bleibt die Zuständigkeit beim Grundstückseigentümer.
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