Winterdienst trotz Hausmeister

10. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)
Winterdienst trotz Hausmeister

Hallo,

ich bin umgezogen und in diesem Mietshaus gibt es die Regelung, dass die Mieter abwechselnd den Winterdienst übernehmen müssen. Das erscheint mir total unüblich, weil ich es bisher immer gewohnt war, dass dies durch eine Fremdfirma oder durch den Hausmeister übernommen wird.

Es gibt hier einen Hausmeister ... der mäht im Sommer den Rasen ... nervt die Mieter, wenn der Müll falsch getrennt ist oder wenn das Treppenhaus nicht so geputzt ist, wie er es schön findet.
Ist sowas nicht Job des Hausmeisters?

Ich muss morgens um 7 Uhr bei der Arbeit sein. Meine Ambitionen um 6 Uhr noch Schnee zu schippen sind da eher gering ;)

Gibt es da eine Mietrechtliche Regelung wer das zu übernehmen hat?

Unterkühlte Grüße :) von einer die befürchtet das sie die nächste Zeit dauerzuspät zur Arbeit kommt :)


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"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
katzekloh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Mieter muss Schnee schippen, wenn das im Mietvertrag steht. Wenn nicht, dann nicht.

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#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Steht nicht drin :) wo wird deine Aussage durch einen § belegt?

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sabi70

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Der Winterdienst obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer, wird aber häufig auf die Mieter abgewälzt. Wenn im Vertrag (oder einer Hausordnung, die Teil des Vertrages ist) nichts Entsprechendes steht, braucht man das als Mieter auch nicht zu machen.

Welche Pflichten der Hausmeister hat, kann man so pauschal nicht sagen. Das ist Vereinbarungssache zwischen Eigentümer und Hausmeister.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Du schreibst einerseits, dass die Regelung nicht im Mietvertrag steht, andererseits schreibst Du, dass es so eine Regelung gibt.

Ist das nicht vielleicht ein Teil der Hausordnung und die Hausordnung wiederum ein Bestandteil des Mietvertrages?

Ansonsten haben meine Vorredner Recht. Der Winterdienst muss durch den Hauseigentümer wahrgenommen werden, kann aber vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden.

Der Winterdienst gehört üblicherweise nicht zu den Aufgaben des Hausmeisters.

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#5
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Du schreibst einerseits, dass die Regelung nicht im Mietvertrag steht, andererseits schreibst Du, dass es so eine Regelung gibt.
++++++++++++++

Recht hast du :) ihr könnt ja nicht hellsehen.

Alle 3 Monate kriegen wir einen Putzplan. Da steht drin, wer wann Keller- oder/und Treppenhausputzdienst hat und natürlich der ätzende Winterdienst.

Ein Blick in den Mietvertrag brachte mittlerweile die Ernüchterung :(

+++++++++++++++
Sollte die Schnne- und Eisbeseitigung nicht vergeben sein oder von der beauftragten Firma nicht durchgeführt werden, so ist im Wechsel mit den anderen Mietern des Hauses der Gehweg vor dem Haus von Schnee zu säubern und mit abstumpfenden Mitteln zu streuen.
+++++++++++++++

Thema somit erledigt und Schneeschippen ist angesagt.

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sabi70

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Tröste dich - ich muss auch schippen - und zwar jetzt schon! Bei uns liegen so um die
40 cm :(
lg

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"Julchen"

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