Winterdienst versus selber Schnee räumen

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterdienst versus selber Schnee räumen

Hallo alle zusammen,

mein Mann und ich wohnen seit 2009 in unserer jetzigen Wohnung. Seitdem kam im Winter immer ein vom Vermieter beauftragter Winterdienst, der auch ordnungsgemäß arbeitete. Dafür haben wir natürlich auch bezahlt. In unserer Gemeinde muss von 7 bis 21 Uhr geräumt sein.

Diesen Winter kommt ein anderer Winterdienst als in den letzten Jahren. Dieser Winterdienst arbeitet nicht zufriedenstellend. Das Räumfahrzeug räumt nur eine knapp autobreite Schneise und schiebt den Schnee vor die Garagen. Wer aus seiner Garage will, muss also selbst räumen. Es kam auch bereits vor, dass mein Mann, als er gegen 8 Uhr in die Arbeit musste, zusammen mit einem anderen Nachbarn die gesamte Hofeinfahrt selbst räumen musste, weil der Winterdienst noch nicht da war und die Einfahrt so verschneit war, dass man ohne Räumen nicht hinausfahren konnte. Die Gemeindestraßen waren jedoch ordnungsgemäß geräumt, so dass der Winterdienst zu uns konnte.

Der Winterdienst kommt frühestens um 9.30 Uhr. Als ich die Winterdienstmitarbeiter nach dem Grund für ihr spätes Kommen fragte, sagten sie, der Chef würde schlecht planen.

Wir haben unseren Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt. In seiner Antwort verwies der Vermieter darauf, dass wir laut unserem Mietvertrag nicht vom Winterdienst befreit seien und selbst räumen müssten. In unserem Mietvertrag steht unter dem Punkt "Zusätzliche Vereinbarungen" Folgendes:

"Im Winter muss man sich am Streu- und Schneedienst beteiligen (unentgeltlich)."

Mir ist unklar, wie die Lage nun ist. Seit 2009 zahlen wir jedes Jahr einen Winterdienst, sollen uns aber dennoch am Winterdienst beteiligen, worunter der Vermieter offenbar versteht, dass wir die ganze Hofeinfahrt selbst räumen sollen.

Und wer haftet, wenn jemandem etwas passiert, weil der Winterdienst nicht gekommen ist? Etwa wir?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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58 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Im Winter muss man sich am Streu- und Schneedienst beteiligen (unentgeltlich)."
Das ist ziemlich deutlich. Bisher musstet ihr nicht, weil ihr bezahlt habt und es alles ohne eigene Beteiligung klappte.
Nun trifft die Vereinbarung mit *unentgeltlicher Beteiligung* mal zu.
Ihr müsst den späten Räumdienst bezahlen und unentgeltlich noch bei Bedarf räumen und streuen.
Zitat (von Ladyinred):
worunter der Vermieter offenbar versteht, dass wir die ganze Hofeinfahrt selbst räumen sollen.
Das kann man aber aus diesem 1 Satz im MV nicht entnehmen.
Zitat (von Ladyinred):
Diesen Winter kommt ein anderer Winterdienst als in den letzten Jahren.
Seit 1.1.2019?

Dass ein MA sagt, der Chef würde schlecht planen, dürfte kein Argument sein, was euch hilft.
Vielleicht räumt der neue Dienst von 5-9 an anderen Stellen?
Vielleicht wohnt ihr dort, wo jetzt gerade besonders viel Schnee fällt? Da hilft uU auch die beste Planung nicht.

Zitat (von Ladyinred):
Und wer haftet, wenn jemandem etwas passiert, weil der Winterdienst nicht gekommen ist? Etwa wir?
Das kommt drauf an.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist ziemlich deutlich.


Echt jetzt?

Ich sehe das anders: Entweder gibt es einen Winterdienst den man zu zahlen hat (was ja vereinbart war), oder alternativ müssen es die Mieter selber machen. Beides zusammen ist mE nicht möglich, da nicht ausgemacht.

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#3
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ihr müsst den späten Räumdienst bezahlen und unentgeltlich noch bei Bedarf räumen und streuen.
Na "super" - wir zahlen für eine Dienstleistung, die wir dann selber ausführen müssen, wenn der Dienst zu spät kommt. Das wäre ja so, wie wenn ich eine Putzfrau bezahle und dann doch selbst putze. Diese Logik erschließt sich mir nicht, aber ich nehme das mal so zur Kenntnis.

Zitat (von Anami):
Vielleicht räumt der neue Dienst von 5-9 an anderen Stellen?
Das ändert aber nichts an der Vorschrift in unserer Gemeinde, wonach bis 7 Uhr geräumt sein muss.

Zitat (von Anami):
Vielleicht wohnt ihr dort, wo jetzt gerade besonders viel Schnee fällt? Da hilft uU auch die beste Planung nicht.
Nein, das ist nicht so. Außerdem waren die Straßen in der Gemeinde und auch im Landkreis ordnungsgemäß geräumt, so dass der Winterdienst ohne Probleme zu uns fahren konnte.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ladyinred):
Und wer haftet, wenn jemandem etwas passiert, weil der Winterdienst nicht gekommen ist? Etwa wir?
Das kommt drauf an.
Worauf kommt es an?

Angenommen, der Winterdienst kommt nicht, mein Mann räumt vor der Haustür und unserer Garage und streut in der Hofeinfahrt und begibt dann sich ohne Auto in die Arbeit. Danach kommt die Müllabfuhr, und der Mitarbeiter stürzt bei der Arbeit und verletzt sich. Wer haftet und bezahlt hier?

Übrigens: Wir sind ein Mehrparteienhaus mit 6 Parteien, darunter 2 Damen im Alter von 75 und 84, die wegen ihres Alters nicht mehr räumen können. Wir wissen nicht, wie der Winterdienst in den Mietverträgen der anderen Parteien geregelt ist.

-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 19:29

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#4
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich sehe das anders: Entweder gibt es einen Winterdienst den man zu zahlen hat (was ja vereinbart war), oder alternativ müssen es die Mieter selber machen. Beides zusammen ist mE nicht möglich, da nicht ausgemacht.
Das dachten wir auch, bis wir heute den Brief unseres Vermieters bekommen haben. Seitdem sind wir da nicht mehr sicher.

-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 19:30

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Angenommen, der Winterdienst kommt nicht, mein Mann räumt vor der Haustür und unserer Garage und streut in der Hofeinfahrt und begibt dann sich ohne Auto in die Arbeit. Danach kommt die Müllabfuhr, und der Mitarbeiter stürzt bei der Arbeit und verletzt sich. Wer haftet und bezahlt hier?


Dafür muss der Hauseigentümer haften, und ob er dann nachgreifen kann auf die Mieter ist fraglich.

Nun dann würde ich dem VM zurückschreiben, dass er entweder den kostenpflichtigen Winterdienst auf die Mängel aufmerksam macht und zur Abhilfe auffordert, oder Sie halt der Übernahme dieser Kosten widersprechen, da er Sie nunmehr aufgefordert hat den Winterdienst in Eigenregie zu übernehmen. Am besten schriftlich und mit Zugangsnachweis (durch Boten,wenn der VM im Ort wohnt), ich würde auch eine Frist zur Antwort setzen, damit Sie hier nicht allzu lange warten müssen, beides zusammen geht mE nicht.

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#6
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Wo ist das rechtlich geregelt (Gesetz o.ä.)?

-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 19:34

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
beides zusammen geht mE nicht.
Gehen würde das schon, wenn die Aufgabenfelder klar definiert sind und die Beauftragung des Winterdienstes wirtschaftlich ist.

Als Beispiel: Der Vermieter kann den Winterdienst ausschließlich für die Bereiche und Zeiten engagieren, welche die Gemeinde zwingend freigeräumt haben möchte. Beim Rest kann er, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist, den Bewohnern freistellen, ob sie ihn räumen wollen.

So ein Konstrukt wäre möglich, wenn dies klar so kommuniziert wird, der Räumdienst auch wirklich nur für "seine" Bereiche beauftragt und bezahlt wird, der Räumdienst seine Aufgaben korrekt durchführt (Schnee vor die Garagen der Bewohner ist nicht korrekt) und das ganze wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ich bezweifle, dass dies hier der Fall ist. Ich habe eher den Eindruck, der Räumdienst macht seinen Job nicht richtig und der Vermieter will keinen Aufwand damit haben und versucht, die Mieter abzubügeln. Dann macht er es sich aber deutlich zu einfach. Wenn die Mieter den Räumdienst zahlen, dann muss er auch vernünftig arbeiten. Ansonsten sind die Kosten nicht umlagefähig weil wirtschaftlich unsinnig.

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#8
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das, wir könnten selber räumen und die Zahlung des Winterdienstes verweigern, unter der Voraussetzung, dass der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde?

Nur zur Information: Der Vermieter wohnt direkt nebenan. Wenn er aus dem Fenster schaut, sieht er, ob und wie der Winterdienst gearbeitet hat.

-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Heißt das, wir könnten selber räumen und die Zahlung des Winterdienstes verweigern, unter der Voraussetzung, dass der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde?


Nein, das heißt beide müssen sich erst einmal ad MV halten, also müssen Sie den Winterdienst nachweislich bemängeln und zur Abhilfe auffordern, (ist ja gut wenn er nebenan wohnt, dann haben sie es nicht so weit) und ankündigen mangelhafte Dienste nicht zu zahlen.

Haben die beim VM auch so schlampig gearbeitet?

-- Editiert von AltesHaus am 19.01.2019 15:17

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Heißt das, wir könnten selber räumen und die Zahlung des Winterdienstes verweigern, unter der Voraussetzung, dass der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde?
Das ist ein Laienforum. Wir diskutieren hier Meinungen. Einfach so etwas nicht zu zahlen, kann problematisch werden. Von daher solltest du dich im Zweifelsfall eher nicht auf unsere Meinungen verlassen sondern einen Fachmann (Anwalt, Mieterverein) zu rate ziehen.

Dies vorausgeschickt meine Meinung: Teil dem Vermieter mit, dass die Räumungsfirma deiner Meinung nach nicht ordnungsgemäß arbeitet. Die Bewohner wären aber nicht verpflichtet, die Fehler der Räumungsfirma auszugleichen. Der Vermieter soll sich bewusst sein, dass nur wirtschaftlich sinnvolle Betriebskosten umlegbar sind und eine unzuverlässig arbeitende Räumungsfirma nicht wirtschaftlich sinnvoll ist. Zudem darf die Räumungsfirma natürlich nicht den Schnee vor die Garagen der Bewohner schieben und diesen so künstlich mehr Arbeit machen.

Zudem kann man ihm mitteilen, dass bei Umlage dieser Kosten die Belege der Firma genauestens geprüft werden würden. Sollte sich herausstellen, dass die Firma ihre vertraglich übernommenen Aufgaben nicht korrekt erfüllt haben und der Vermieter nichts dagegen unternommen hat, so würde die Kosten entsprechend gekürzt.

Schlußendlich kann man auch dazu auffordern bereits jetzt mitzuteilen, welche Bereiche von der Firma zu welchen Zeiten geräumt werden müssen. Nur so wird man nämlich ausreichend dokumentieren können, ob die Firma diese Arbeiten ordnungsgemäß durchführt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Haben die beim VM auch so schlampig gearbeitet?


Was bedeutet VM?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Was bedeutet VM?


Vermieter ... wenn er doch nebenan wohnt ist er doch auch von den schlampigen Arbeiten betroffen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, danke!

Zitat (von AltesHaus):
wenn er doch nebenan wohnt ist er doch auch von den schlampigen Arbeiten betroffen?


Er und seine Lebensgefährtin sind in Rente. Vor 11 Uhr steht er selten auf, und dann war der Winterdienst schon da - und vor seiner Garage räumt der Winterdienst...sehr seltsam...

-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 19:35

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
und vor seiner Garage räumt der Winterdienst...sehr seltsam...

Nö, logisch. Dem der die Aufträge vergibt den Schnee vor die Garage schubsen? Geht gar nicht ...



Ansonsten: klar kann der Mieter neben der Kostentragung des Winterdienstes auch zur Eigenleistung verpflichtet sein.

Als erstes mal die Probleme sauber und detailliert dokumentieren und den Vermieter nacheisbar darüber in Kenntnis setzen.
Und dann natürlich räumen wenn der Winterdienst noch nicht da war, denn der Mieter ist hier noch in der Haftung.

Bei der Kostenabrechnung dann die vertraglichen Vereinbarungen prüfen, was genau wegen der Einsatzzeiten vereinbart war. Und prüfen, was genau wann wie angerechnet wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich sehe das anders: Entweder gibt es einen Winterdienst den man zu zahlen hat (was ja vereinbart war), oder alternativ müssen es die Mieter selber machen.
Ich lese die hier eingestellte Passage aus dem MV oder dem Vermieterschreiben aber eben so.
Sich beteiligen heisst doch keinesfalls:
Entweder alles selber machen oder den Räumdienst per BK bezahlen.

Wenn das eine neue Firma ist, kann man evtl. noch nicht von Schlampigkeit sprechen.
Das neue Jahr ist 3 Wochen alt und wenn es gerade jetzt in schneereichen Gebieten etwas hapert mit den Räumdiensten, ist das zwar ärgerlich. Aber es steht nun mal schon lange im MV.
Wenn es nun sogar 6 Mietparteien sind, sollte der Vermieter aber durchaus das *Beteiligen* präzisieren. Das kann man schon von ihm verlangen. Schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich habe mir jetzt unseren Mietvertrag aus dem Jahr 2009 nochmal durchgesehen.

Ich habe ja schon geschrieben, dass unter dem Punkt "Zusätzliche Vereinbarungen" Folgendes steht:
"Im Winter muss man sich am Streu- und Schneedienst beteiligen (unentgeltlich)."

Aber ziemlich am Anfang unter dem Punkt "Miete" steht:
XXXX Euro Kaltmiete
XXXX Euro Abschlagszahlung für Heizung und Wasser
XXXX Euro Betriebskosten, wobei die Betriebskosten Folgendes umfassen: Grundsteuer, Wasseranschluss (…) und Winterdienst. Der Winterdienst erscheint auch jedes Jahr auf unserer Nebenkostenabrechnung. Bis jetzt haben wir (und wohl auch die anderen Parteien) dafür ca. 150 Euro bezahlt.

Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben an uns: "Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX lasse ich Ihnen anbei eine Kopie Ihres Mietvertrags zukommen, laut dem Sie immer noch verpflichtet sind, sich am Räumen und Streuen im Winter zu beteiligen. Denn ich kann mich nicht erinnern, dass ich sie vom Räumen und Streuen entbunden hätte. Der Winterdienst ist nur zusätzlich.
Im Übrigen arbeitet der Winterdienst für 150 Euro pro Partei natürlich nicht ordnungsgemäß, dies würde mindestens 300 Euro kosten. Das wollen Sie und ich nicht ausgeben."

Den letzten fett markierten Satz im Brief des Vermieters an uns finde ich äußerst grenzwertig.

Die Firma, die dieses Jahr bei uns den Winterdienst macht, gibt es übrigens seit 15 Jahren, sie ist nur bei uns zum ersten Mal.

Einen Plan, wer wann räumen und streuen sollte, gibt es nicht.

Aber mich interessiert in erster Linie, wer haftet, wenn jemand zu Schaden nicht, weil nicht ausreichend geräumt oder gestreut ist - in unserem Haus wohnen 2 Damen im Alter von 75 bzw. 84 Jahren, die nicht mehr gut zu Fuß sind. Wir möchten sicherstellen, dass wir nicht in der Haftung sind.

Den Vertrag zwischen dem Vermieter und der Firma kenne ich nicht - ich sprach ihn mal darauf an, daraufhin sagte er, er sei nicht verpflichtet, mir über den Vertrag Auskunft zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Schön, wenn mal die häufig gestellte Frage nach dem genauen Wortlaut einer Vereinbarung lesbar ist. Danke.
Trotzdem kann ich nichts anderes dazu erklären.

Zitat (von Ladyinred):
Einen Plan, wer wann räumen und streuen sollte, gibt es nicht.
Dann verlangt ihn doch vom Vermieter.
Oder regelt das selbst unter den Mietparteien, bevor der Frühling kommt.
Zitat (von Ladyinred):
Aber mich interessiert in erster Linie, wer haftet, wenn jemand zu Schaden nicht, weil nicht ausreichend geräumt oder gestreut ist -
Das kommt drauf an. Immer noch.
Man kann bei der Aufteilung des Mieter-Winterdienstes die beiden alten Damen entbinden. Dann sinds 4 Parteien. Falls jemand zu Schaden kommt, wird man wissen, wann das war.
Alles weitere ergibt sich.
Zitat (von Ladyinred):
er sei nicht verpflichtet, mir über den Vertrag Auskunft zu geben.
Korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Fordern Sie den VM nochmals auf, dass der Winterdienst mangelfrei ausgeführt wird, da die Kosten für diesen ansonsten nicht übernommen werden.

Parallel dazu könnten Sie ja mal die andere Firma anrufen (die vorher da war) und fragen, was die so nehmen und klären mit Ihren Nachbarn, ob alle bereit sind, selber einen WD zu beauftragen.

Ich würde a) nicht schaufeln und b) den VM nochmals auf den Mangel hinweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Ladyinred):
Einen Plan, wer wann räumen und streuen sollte, gibt es nicht.
Dann verlangt ihn doch vom Vermieter.


Was haben wir davon? Mir ist immer noch nicht klar, ob wir räumen müssen oder nicht und welche Folgen es hat, wenn wir nicht räumen. Kann der Vermieter uns dann abmahnen oder sind wir in der Haftung? Und was ist, wenn außer uns uns niemand räumt?

Im Mietvertrag steht übrigens nicht, dass der Winterdienst nur zusätzlich ist.

Zitat (von Anami):

Oder regelt das selbst unter den Mietparteien, bevor der Frühling kommt.


Wozu? Außer meinem Mann und einem Nachbarn würde das niemand machen - die Nachbarn parken wegen der schlechten Arbeit des Winterdienstes größtenteils schon nicht mehr in der Garage, sondern auf der Straße.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Parallel dazu könnten Sie ja mal die andere Firma anrufen (die vorher da war) und fragen, was die so nehmen und klären mit Ihren Nachbarn, ob alle bereit sind, selber einen WD zu beauftragen.


Die Firma gibt es leider nicht mehr. Mit meinen Nachbarn habe ich schon über die Beauftragung eines anderen WD gesprochen - die wollen alle nicht. Und wir wollen die Kosten dafür nicht alleine tragen, dann würden wir ja schlimmstenfalls doppelt zahlen.

Zitat (von AltesHaus):

Ich würde a) nicht schaufeln und b) den VM nochmals auf den Mangel hinweisen.


Der Vermieter ist doch schon informiert. Welchen Sinn sollte ein nochmaliger Brief machen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wir können Ihnen hier kein Patentrezept zaubern. Wenn SIe alle Vorschläge verwerfen, dann müssen Sie sich selber was ausdenken.

Ich würde dem VM schreiben, dass der WD mangelhaft ist, er die Mängel abzustellen hat und ich keine Nachbesserung des kostenpflichtigen Dienstes vornehmen werde, da ich der Meinung bin, dass ein kostenpflichtiger Winterdienst zzgl. regelmäßiges Nachbessern desselben durch die Mieter nicht vereinbar ist. Basta!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verlange hier auch kein Patentrezept, mein Mann und ich wollen aber verhindern, dass wir durch falsches Verhalten in die Haftung kommen, wenn jemand durch schlechtes, falsches oder nicht existentes Räumen zu Schaden kommt. Wovon hängt es ggf. ab, ob wir haften müssen?

Ob der Winterdienst kommt oder nicht, interessiert mich nur in zweiter Linie.

-- Editiert von Ladyinred am 20.01.2019 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
dass wir durch falsches Verhalten in die Haftung kommen


Haften wird erst mal der VM und ob er dass dann weiterreichen kann steht auf einem anderen Blatt.

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2019 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Was haben wir davon?
Warum so zickig? Ich verstehe durchaus, dass es ärgerlich ist, frühmorgens Schnee zu schippen, obwohl es (eigentlich) dafür einen Winterdienst gibt und man dafür zahlt.
Damit ihr raus kommt aus eurer Garage und dem Hof, bleibt jetzt kurzzeitig wohl nichts anderes, als selbst zu schippen.
Zitat (von Ladyinred):
Was haben wir davon?
Ihr habt davon, dass ihr mit dem Auto losfahren könnt. Ob nun dein Mann oder der 1 Nachbar schippt.
Zitat (von Ladyinred):
Mir ist immer noch nicht klar, ob wir räumen müssen oder nicht und welche Folgen es hat, wenn wir nicht räumen.
Wenn nichts passiert und niemand rausfahren muss, bleibt es folgenlos. Für alle. Ihr könnt noch jahrelang über den dollen Winter mit soviel Schnee erzählen...
Aber lt. MV müsst ihr euch beteiligen.
Zitat (von Ladyinred):
Kann der Vermieter uns dann abmahnen oder sind wir in der Haftung? Und was ist, wenn außer uns uns niemand räumt?
Tja, die Glaskugel ist eingeschneit. Leider. Die Firma räumt doch auch.
Zitat (von Ladyinred):
Im Mietvertrag steht übrigens nicht, dass der Winterdienst nur zusätzlich ist.
Na und?
Zitat (von Ladyinred):
"Im Winter muss man sich am Streu- und Schneedienst beteiligen (unentgeltlich)."
Das genügt doch, fehlt nur die Aufteilung auf die Mieter.
Zitat (von Ladyinred):
Außer meinem Mann und einem Nachbarn würde das niemand machen
Super, da blieben grad noch 2... MeinGott, Lady. :augenroll: Die beiden haben sich das jetzt sicher schon ausgemacht...Die anderen Nachbarn haben es längst erkannt. Die parken draussen, solange es so viel Schnee und ungeräumte Zufahrten gibt. Einfachste und praktikabelste Lösung.

Zitat (von Ladyinred):
Wovon hängt es ggf. ab, ob wir haften müssen?
Spiel doch mal alle möglichen Varianten hier ab. Wir antworten dann mit JA oder NÖ. Vorher such aber bitte noch alle möglichen bestehenden Versicherungen heraus, alle AGB und kleine VB...
Bis dahin ist der ganze Schnee verbrannt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich werde wohl doch einen Anwalt zu Rate ziehen. Vorher lag in unserem Briefkasten ein Schreiben unseres Vermieters. Er hat das wohl gestern selbst eingeworfen.

Der Brief ist an meinen Mann gerichtet und lautet:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

ergänzend zu meinem letzten Schreiben teile ich Ihnen mit, dass Sie alleine ab sofort verpflichtet sind, unentgeltlich die gesamte Hofeinfahrt, vor allen Garagen und den Mülltonnen sowie die Treppe zu meinem Eingang von Schnee und Eis zu befreien, und zwar zu folgenden Zeiten:
Montag bis Sonntag bis 7 Uhr, zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 20 und 21 Uhr. Darüber hinaus müssen Sie bei entsprechendem Schneefall zusätzlich räumen bzw. streuen.
Eventuell nötiges Gerät wie z.B. eine Schneefräse haben Sie sich auf eigene Kosten zu beschaffen. Dieses Gerät dürfen Sie ausschließlich in Ihrer eigenen Garage lagern.
Ich untersage Ihnen, einen gewerblichen Winterdienst mit dieser Arbeit zu beauftragen.

Den von mir beauftragten Winterdienst müssen Sie unabhängig davon wie bisher bezahlen.

Um unser bisher so gutes Verhältnis nicht zu gefährden, rate ich Ihnen von weiteren Schreiben an mich ab, zu mündlichen Gesprächen bin ich jedoch gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen"

Also, mein Mann soll täglich den Winterdienst alleine machen, was m. E. weit über eine "Beteiligung" hinausgeht. Und den anderen Winterdienst sollen wir auch zahlen...

Das halte ich für äußerst fragwürdig. Da muss wohl wirklich ein Anwalt ran.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Im Gegensatz zu anderen Schreibern hier kann ich mir durchaus eine Kombi von Räumdienst und privater Verpflichtung vorstellen. Aber, eines kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen: nämlich die Verpflichtung, den privaten Teil der Räumung höchstpersönlich zu erledigen. ES gibt gewisse Vorgänge (ich formuliere bewusst so weich), die nur höchstpersönlich zu erledigen sind. Aber dazu gehört weiss Gott und Mensch nicht Schneeschippen. Ich stelle mir gerade einen berufstätigen Mieter vor. Wie soll der in der Mittagszeit das gebacken bekommen? Geht doch gar nicht. Und von dieser etwas befremdlichen Konkretisierung aus der Regelung des Mietvertrages wegzukommen, das dürfte nicht allzu schwer sein.

Ab zum Anwalt!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Jetzt tanzt Ihr VM aber wirklich auf rosa Wolken. Gut, dass Sie einen Anwalt einschalten um dem Treiben ein Ende zu setzen.

Es wäre interessant zu wissen, wie die Geschichte weiter (zu Ende) geht und würde mich über eine INFO diesbezüglich hier im Forum freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ES gibt gewisse Vorgänge (ich formuliere bewusst so weich), die nur höchstpersönlich zu erledigen sind. Aber dazu gehört weiss Gott und Mensch nicht Schneeschippen. Ich stelle mir gerade einen berufstätigen Mieter vor. Wie soll der in der Mittagszeit das gebacken bekommen? Geht doch gar nicht.


Genau das frage ich mich auch. Soll mein Mann etwa seine Arbeit kündigen, damit er Schnee räumen kann? Sein Arbeitsvertrag ist ebenso einzuhalten wie unser Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ladyinred
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Jetzt tanzt Ihr VM aber wirklich auf rosa Wolken.


Das ist sehr zutreffend formuliert - ich musste bei diesem Satz herzlich lachen.

Zitat (von AltesHaus):
Gut, dass Sie einen Anwalt einschalten um dem Treiben ein Ende zu setzen.


Ich mache mich jetzt erstmal auf die Suche nach einem Anwalt - und wir reagieren nicht auf die Schreiben des VM. Wenn ich ihm oder seine LG begegnen sollte, mache ich nur Smalltalk "Guten Tag, wie geht es Ihnen? - Danke gut. - Freut mich, mir geht's auch gut. Schönen Tag noch, auf Wiedersehen" und rede ansonsten nichts mit ihnen.

Zitat (von AltesHaus):

Es wäre interessant zu wissen, wie die Geschichte weiter (zu Ende) geht und würde mich über eine INFO diesbezüglich hier im Forum freuen.


Ich halte hier alle auf dem Laufenden, sobald es etwas Neues gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ladyinred):
Eventuell nötiges Gerät wie z.B. eine Schneefräse haben Sie sich auf eigene Kosten zu beschaffen. Dieses Gerät dürfen Sie ausschließlich in Ihrer eigenen Garage lagern.
Ich untersage Ihnen, einen gewerblichen Winterdienst mit dieser Arbeit zu beauftragen.


Das ist mein Lieblingssatz :devil: .... heute komm ich mal wieder vor Lachen nicht in den Schlaf

0x Hilfreiche Antwort

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