Hallo an alle,
da wir in kürze eine Immobilie vermieten möchten, habe ich eine kleine Frage.
Reicht ein normaler Mietvertrag aus ( im Einzelhandel erhältlich), oder ist es sinvoller hier selbst etwas aufzusetzten, evtl. mit Rechtsbeistand?
Ist eine Klausel wirksam, worin steht, dass wenn die Miete 3 Monate nicht gezahlt wird, die fristlose Kündigung folgt?
Vielen dank im vorraus!
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Wir werden Vermieter.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Sag mal, Sally,
soll das jetzt eine Provokation sein, um hier einen "Sturm" auszulösen ?
Nach dem BGB kannst Du schon nach zwei mietfreien Monaten Winkewinke machen.
Am besten läßt Du den Mieter nachweisbar den Vertrag im Einzelhandel besorgen und überzeugst Dich, daß das Ding nicht vom Mieterverein herausgegeben wurde.
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quote:
[Offenbar habt ihr Null Ahnung von Vermietung und werdet über kurz oder lang (eher kurz) über den Tisch gezogen/quote]
Zitat:soll das jetzt eine Provokation sein, um hier einen "Sturm" auszulösen ?
ICH SAGTE :
quote:.
da wir in kürze eine Immobilie vermieten möchten , habe ich eine kleine Frage.
Und nicht das wir es schon tun.
Darum setzte ich mich nun erstmals damit auseinander und werde mich schon informieren-kein Sorge.
Junge, junge....wird immer schlimmer hier!
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quote:
Junge, junge....wird immer schlimmer hier!
Was meinst Du denn damit ?
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Das kann man meinem letzten Thread entnehmen!
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quote:
Das kann man meinem letzten Thread entnehmen!
Privatpatientenbetrug ?
Was war denn daran so schlimm ?
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Was soll das jetzt?
Laird, wenn Du dich durch meine Frage provoziert fühlst(warum auch immer?!), tut es mir leid.
Wobei man so etwas in einem Rechtsforum eher nicht erwartet.....!
Wie auch immer, natürlich habe ich mich im Netzt schlau gemacht, jedoch scheint die Umsetzung eher schwierig zu sein.
Trotzdem danke für die Information.
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--- editiert vom Admin
Nein, die haben wir.
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quote:
Ist eine Klausel wirksam, worin steht, dass wenn die Miete 3 Monate nicht gezahlt wird, die fristlose Kündigung folgt?
Klar ist so eine Klausel wirksam, da sich hierdurch der VM verschlechtert und nicht der Mieter. Und das ist für das deutsche Mietrecht voll in Ordnung.
Wenn ihr demnächst aber vermieten WOLLT, würde ich dringend zur Anschaffung eines oder mehrerer Bücher zum Thema Mietrecht raten.
Bei uns hat es über 40 Jahre gedauert (zweite Generation Vermietung) bis wir uns mal mit dem Thema Mietrecht ernsthaft auseinander setzen mussten.
Grund: es gab vorher nie Ärger.
Habe aber das Gefühl, dass es schlimmer wird. Handschlag, Wort drauf etc. zählt nicht mehr wirklich. Daher lieber VOR der Vermietung ein paar Bücher lesen.
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Man kommt ja auch nicht als VM auf die Welt :-)
Dann werde ich mich ausführlich informieren und mich mit der Materie auseinandersetzen.
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Gute Idee, könnte glatt von mir sein :-)
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Daran haben Rechtsprechung und Journaille ja auch ihren gepflegten Anteil.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
[Guten Morgen!
quote]Ich verstehe eigentlich nicht, Sally, wieso du dich angepisst fühlst, nur weil wir dir Ratschläge geben. Aber bitte, fall ruhig auf die Nase, weil du meinst, alles besser zu wissen
Hmm, also "angepisst" fühle ich mich weniger.
Was nicht heissen soll, dass die Art und Weise, wie
manche Antworten bzw. Hilfen gegeben werden, angemessen ist.
Aber das ist hier nicht das Thema.
quote:
Miete zahlen ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr
Genau das ist der Punkt.Und darum möchte ich mich absichern bzw. informieren.
Es geht in meinem Fall um ein freistehendes EFH.
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Na ja die Frage mit den 3 Monaten war ja auch nicht der Knaller !
Die einzige Chance ist derzeit vor Mietbeginn alles mögliche und sinnvolle zu prüfen:
Schufa bzw. Creditreform
Arbeitsplatz
Bisheriger VM
Vergangenes Zahlungsverhalten
Plausibilität (Relation Nettogehalt zu Warmmiete, bisheriges Wohnen, häufiger Umzug etc.)
Mit etwas Erfahrung erkennt man schnell eventuelle Schwachpunkte und die gilt es dann ausführlich zu prüfen !
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-- Editiert am 21.04.2010 09:22
Ich stelle hier keine Fragen, damit diese ein Knaller werden!
Letzteres hilft mir eher.Danke
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Ein bischen Ironie darf doch sein, oder ?
Noch mal zur Mieterauswahl:
Der "Lebenslauf" des Mieters sollte stimmig sein, es sollten keine "Brüche" drin sein:
z.B. Voradresse "schäbige(s) Gegend/Objekt" jetzt gehobene(s) Umgebung/Objekt
Relation verfügbares Einkommen zu Warmmiete
Zahlungsverhalten der Vergangenheit......................
es muss nicht unbedingt immer um grosse Schulden gehen, eine Schufaauskunft mit einem Dutzend (!) Kleinbeträge (Ordnungswidrigkeiten und dergleichen), die offen sind, kann auch nachdenklich stimmen z.B. ein finanzieller Schlamper, der dann die Miete ebenfalls "schlampig" bedient (unregelmässig/unvollständig).
Man sieht es gibt eine Reihe von Prüfpunkten die man abarbeiten kann oder auch nicht, die einem dann allerdings auf die Füsse fallen können !
Viel Glück !
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--- editiert vom Admin
Man sagt dem Mieter, daß er eine mitbringen soll.
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--- editiert vom Admin
Und warum sollte ich das tun?
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Weil Sie offenbar völlig unbedarft sind und dann das Risiko groß ist, sich als Vermieter Scherereien und große Verluste einzufangen.
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" Morgenstund ist ungesund"
Also bitte!
Ich beginne mich gerade mit der Materie auseinanderzusetzen.
Bis zur Fertigstellung des Hauses, werde ich mir schon die fachliche Kompetenz aneignen.
Zudem, meine Frage wurde mittlerweile schon beantwortet!
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123recht.nett
Liest Du eigendlich auch was Du schreibst?
Was hat eine Frage mit Beratungsresistenz zu tun?Habe ich gesagt : Nein, Ihr habt unrecht, es sind 3 Monate?
Nein, ich habe mich led. für die hilfreiche Antwort bedankt und bemerkt, das hier noch Nachholbedarf meinerseits im Sachen Vermietungen besteht.
Ich werde nochmal in mich gehen und überlegen ob es an mir liegt, vielleicht kann ich auch ergründen inwieweit du mit Pawel Verwand sein musst!
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--- editiert vom Admin
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