Wird eine Eigenbedarfskündigung durch eine außerordentliche Kündigung aufgehoben?

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Wird eine Eigenbedarfskündigung durch eine außerordentliche Kündigung aufgehoben?

Hallo zusammen,

also meine Frage ist vielleicht ein wenig verwirrend, und zwar haben wir Eigenbedarf in einer Wohnung beantragt, in die ich ziehen werde, das wurde auch soweit alles eingeleitet, der Mieter hätte bis zum 1.05 das Recht auf Widerspruch (unschön formuliert, ich weiß), bisher kam noch nichts, was ja schonmal gut ist. Bis zum 01.07 sollte der Mieter also raus sein.

Jedenfalls, hat der Mieter die Miete für den März, sowie für den April bisher nicht bezahlt, ist also schon über 2 Monate im Rückstand, was uns die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung gibt.

Nehmen wir an, die außerordentliche Kündigung wird übergeben und der Mieter zahlt den Rückstand, dann gilt ja Gnade vor Recht, und die außerordentliche Kündigung ist hin, aber was ist dann mit der Kündigung aufgrund des Eigenbedarfes? Ist der weiterhin gültig, sodass der Mieter bis spätestens 1.07 raus sein muss? Möchte wirklich so früh wie möglich umziehen, aufgrund meines Studiums.

Danke sehr!! Bin mir da nämlich echt unsicher.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Müfle7614
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Shatter,

die normale Kündigung wird durch die außerordentliche Kündigung nicht unwirksam. Durch die einmalige Heilungsmöglichkeit des Mieters bei Zahlung der rückständigen Mieten wird nur die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Sie brauchen sich keinerlei Sorgen machen.

Liebe Grüße

Signatur:

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Müfle7614):
Hallo Shatter,

die normale Kündigung wird durch die außerordentliche Kündigung nicht unwirksam. Durch die einmalige Heilungsmöglichkeit des Mieters bei Zahlung der rückständigen Mieten wird nur die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Sie brauchen sich keinerlei Sorgen machen.

Liebe Grüße


Vielen Dank für die Antwort! Dann bereite ich die Kündigung gleich mal vor. Wissen Sie zufällig auch, wie lange der Mieter dann hat um aus der Wohnung zu verschwinden? Finde dazu keinerlei klare Angaben. Danke aufjedenfall, hat mir schon sehr geholfen! :)

-- Editiert von shatter123 am 21.04.2018 23:40

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Die außerordentliche Kündigung wird auch als "fristlose" Kündigung bezeichnet.
Gleichwohl hat die Rechtsprechung in der Regel eine Räumungsfrist von 14 Tagen als für beide Seiten zumutbar angesehen.



Zitat (von shatter123):
bisher kam noch nichts, was ja schonmal gut ist.

Sofern man gerichtfest beweisen kann, das er die Kündigung bekommen hat und diese auch rechtssicher formuliert war...
Ansonsten sollte man sich mal Gedanken machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
shatter123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die außerordentliche Kündigung wird auch als "fristlose" Kündigung bezeichnet.
Gleichwohl hat die Rechtsprechung in der Regel eine Räumungsfrist von 14 Tagen als für beide Seiten zumutbar angesehen.



Zitat (von shatter123):
bisher kam noch nichts, was ja schonmal gut ist.

Sofern man gerichtfest beweisen kann, das er die Kündigung bekommen hat und diese auch rechtssicher formuliert war...
Ansonsten sollte man sich mal Gedanken machen.


Verstehe, danke.

Also, die Eigenbedarfskündigung schrieb ich meines Erachtens nach sicher, viele sinnvolle Gründe, wieso der Eigenbedarf angemeldet wird usw. Die Kündigung wurde über Einwurfeinschreiben überbracht, das wäre dann wohl der einzige Knackpunkt, richtig?

56000 Beiträge, eine wahre Stütze der Gesellschaft. Danke dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Evl. lassen Sie Ihre Eigenbedarfskündigung mal durch einen Fachmann prüfen (sicher ist sicher), auch wenn Sie fristlos kündigen und eine Räumungsfrist von 14 Tagen geben, heißt das ja nicht, dass der Mieter dann rausgeht oder weg ist. Es ist der korrekte Weg zum Einreichen einer Räumungsklage. Auch hier sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, damit die Dinge dann "flutschen" und der Mieter - im Besten Fall - auch zum Wunschtermin draußen ist, entweder freiwillig oder mit Hilfe des Gerichtsvollziehers.

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