Hallo Zusammen,
ich würde hier kurz meinen Fall schildern und hoffe ich mir kann jemand weiterhelfen.
Ich bin im September 2018 gemeinsam mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen, die von den Vermietern davor als WG vermietet wurde, wir haben beide auch jeweils einen Mietvertrag für eins der beiden Zimmer geschlossen. Nun wollen wir ausziehen, da meine Freundin im September ihr Praxissemester bei einer Firma, die doch recht weit von unserer jetztigen Wohnung entfernt ist anfängt.
Jetzt ist das Problem, dass die Mietverträge befristet zu sein scheinen, ich mir aber nach eigener Recherche über Google & co. nicht sicher bin ob die Befristungen so wirksam ist.
Hier nun ein Ausschnitt aus meinem Mietvertrag (der meiner Freundin ist analog):
Zitat:Mietvertrag über ein Zimmer in Studenten-WG (Name der Stadt)/Wohnheim, (Straße, HS)
§ 1 Mietsache
1. Der Vermieter vermietet dem Mieter im Anwesen (Anschrift des Hauses) zu Wohnzwecken das Zimmer Nr. UG/2.
2. Das Zimmer dient dem Mieter zum vorübergehenden Gebrauch während seines Studiums an der (Name der Hochschule)
Das Mietverhältnis beginnt daher am 01.09.2018 und endet voraussichtlich zum 01.03.2021 mit der Option auf Verlängerung. Dies geschiet in Absprache mit den Vermietern. Der Mieter kümmert sich rechtzeitig um einen Nachmieter; in Absprache mit den übrigen WG-Bewohnern.
3. Das Zimmer wird möbliert vermietet. Die Einrichtung besteht aus: s.u.
§ 5 Kündigung, Fristen
1. Das Mietverhältnis ist befristet (siehe § 1 Abs. 2)
Eine Verlängerung über das voraussichtliche Mietende hinaus ist jederzeit möglich und bedarf nur der Absprache.
2. Beide Parteien können das Mietverhältnis außerordentlich spätestens am 15. eines Monats zum Ende des folgenden Monats kündigen, wenn der Grund für die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch weggefallen ist.
3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Anwesen selbst ist ein Mehrfamilienhaus bestehend aus vier Wohnungen, von denen nicht alle an Studenten vermietet werden, beispielsweise weiß ich dass die Kinder der Vermieter in zwei der Wohnungen leben und ich habe eine alte Anzeige für die Wohnung gefunden in der die Vermieter die WG u.a. als Berufstätigen-, Business- und Gemischen-WG angegeben haben. Außerdem sind letztens neue Mieter eingezogen, die ebenfalls keine Studenten sind. Uns wurde jedoch bei der Besichtigung klargemacht, dass dies ein Wohnheim speziell für Studenten ist.
Meine Frage nun: Ist die Befristung und damit der Kündigungsausschluss wirksam?
Danke schon mal in Vorraus für die Hilfe!
Viele Grüße
N.