Wo Beratungsschein beantragen, wenn ...

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Benjam
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Wo Beratungsschein beantragen, wenn ...

man nicht in dem Ort wohnt, wo die Hausverwaltung Ihren Geschäftssitz hat ?

D.h. wenn man in einen anderen Ort gezogen ist, aber die Hausverwaltung verklagen möchte.

Bei welchem Amtsgericht, sollte/muss man den Beratungsschein beantragen, wenn man sich anwaltlich am Gerichtsort (ehemliger Wohnort) beraten lassen möchte und sich anwaltlich vertreten lassen will ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Sie können sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden, der den Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht abwickelt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benjam
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachdem ich Auskunft beim Amtsgericht eingeholt habe:

Beratungsschein muss ich selbst beantragen.
Geht auch an meinem jetzigen Wohnort.

Prozesskostenhilfe, falls es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, beantragt dann der Anwalt.

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