Wohnen ohne Mietvertrag

16. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
timmylore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnen ohne Mietvertrag

Hallo,

ich versuche erstmal die Situation zu beschreiben:

Eine ausländische Person aus der EU, wird bei jemandem in Deutschland aufgenommen. Dazu muss der alte Wohnsitz im Ausland gekündigt werden und einen neuen in Deutschland beantragt werden. Diese Person braucht keine Miete zu bezahlen und somit wird auch kein Mietvertrag aufgesetzt. Der Hauseigentümer möchte sich jedoch absichern und dieser ausländische Person jederzeit und fristlos den Wohnsitz kündigen können ohne Angaben von Gründen.

Ich habe mich schon auf den Ämtern informiert, aber sie sagten mir, man solle mich über das Privatrecht bei einem Anwalt informieren oder einen Mietvertrag aufsetzen.

Jetzt zu meiner Frage:

Welche Private Rechte hat der Hauseigentümer gegenüber einer fristlosen Kündigen des Wohnsitzes der ausländischen Person wenn kein Mietvertrag aufgesetzt wird.

Wo kann man sich informieren unm so einen Mietvertrag erstellen zu lassen, der formgerecht gültig ist und den Ansprüchen von oben entspricht.

Danke


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)


Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich reicht die übereinstimmende Willenserklärung, die sich aus: Vermieter stellt die Wohnung zur Verfügung und Mieter bezahlt Miete ergibt.
Regelungen, die sich aus einem Mietvertrag ergeben würden, richten sich dann nach BGB was vorteilhaft für den Mieter ist.
Das beeinflußt auch nicht die 3 monatige Kündigungsfrist oder die Kündigungsgründe des Vermieters.
Eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist eigentlich nur dann möglich, wenn der Mieter 2 Monatsmieten nicht bezahlt.
Eine Klausel für eine fristlose Kündigung wie gewünscht kann man zwar in den Mietvertrag aufnehmen, wäre aber m.E. nicht gültig, da dies eine erhebliche Benachteiligung des Mieters wäre und die Klausel damit nichtig.
Eine kürzere Kündigungsfrist kann man nur durch möbiliertes Vermieten erreichen, siehe BGB.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Private Rechte hat der Hauseigentümer gegenüber einer fristlosen Kündigen des Wohnsitzes der ausländischen Person wenn kein Mietvertrag aufgesetzt wird. <hr size=1 noshade>



Wenn es keinen Mietvertrag gibt, ist das Leihe, da gilt nach § 604 BGB :

"(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern ."

Dann darf aber auch keine Miete gefordert/bezahlt werden, ein Mietvertrag kann auch konkludent zustande kommen.

Gegen die Zahlung/Umlage der Nebenkosten spricht nichts, die muss auch der Entleiher tragen.

Wenn man das schriftlich fixiert, sollte das Wort "Miete" nicht auftauchen und klar gestellt werden, daß Kompensationszahlungen nur wegen der Betriebskosten geschuldet sind.

Allerdings kann man den Nutzer auch bei der Leihe nicht einfach selber vor die Tür setzen, wenn er nicht freiwillig geht.

Zwangsweise geht das auch in dem Fall nur mit einem gerichtlichen Räumungstitel. Ein entsprechendes Urteil ist zwar einfacher zu haben als im Fall der Miete, Wochen, Monate kann das trotzdem dauern. Und falls der Nutzer mittellos ist, beiben die ganzen Kosten am Vermieter hängen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen