Hallo,
ich versuche erstmal die Situation zu beschreiben:
Eine ausländische Person aus der EU, wird bei jemandem in Deutschland aufgenommen. Dazu muss der alte Wohnsitz im Ausland gekündigt werden und einen neuen in Deutschland beantragt werden. Diese Person braucht keine Miete zu bezahlen und somit wird auch kein Mietvertrag aufgesetzt. Der Hauseigentümer möchte sich jedoch absichern und dieser ausländische Person jederzeit und fristlos den Wohnsitz kündigen können ohne Angaben von Gründen.
Ich habe mich schon auf den Ämtern informiert, aber sie sagten mir, man solle mich über das Privatrecht bei einem Anwalt informieren oder einen Mietvertrag aufsetzen.
Jetzt zu meiner Frage:
Welche Private Rechte hat der Hauseigentümer gegenüber einer fristlosen Kündigen des Wohnsitzes der ausländischen Person wenn kein Mietvertrag aufgesetzt wird.
Wo kann man sich informieren unm so einen Mietvertrag erstellen zu lassen, der formgerecht gültig ist und den Ansprüchen von oben entspricht.
Danke
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Wohnen ohne Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich reicht die übereinstimmende Willenserklärung, die sich aus: Vermieter stellt die Wohnung zur Verfügung und Mieter bezahlt Miete ergibt.
Regelungen, die sich aus einem Mietvertrag ergeben würden, richten sich dann nach BGB was vorteilhaft für den Mieter ist.
Das beeinflußt auch nicht die 3 monatige Kündigungsfrist oder die Kündigungsgründe des Vermieters.
Eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ist eigentlich nur dann möglich, wenn der Mieter 2 Monatsmieten nicht bezahlt.
Eine Klausel für eine fristlose Kündigung wie gewünscht kann man zwar in den Mietvertrag aufnehmen, wäre aber m.E. nicht gültig, da dies eine erhebliche Benachteiligung des Mieters wäre und die Klausel damit nichtig.
Eine kürzere Kündigungsfrist kann man nur durch möbiliertes Vermieten erreichen, siehe BGB.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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quote:<hr size=1 noshade>Welche Private Rechte hat der Hauseigentümer gegenüber einer fristlosen Kündigen des Wohnsitzes der ausländischen Person wenn kein Mietvertrag aufgesetzt wird. <hr size=1 noshade>
Wenn es keinen Mietvertrag gibt, ist das Leihe, da gilt nach § 604 BGB :
"(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern ."
Dann darf aber auch keine Miete gefordert/bezahlt werden, ein Mietvertrag kann auch konkludent zustande kommen.
Gegen die Zahlung/Umlage der Nebenkosten spricht nichts, die muss auch der Entleiher tragen.
Wenn man das schriftlich fixiert, sollte das Wort "Miete" nicht auftauchen und klar gestellt werden, daß Kompensationszahlungen nur wegen der Betriebskosten geschuldet sind.
Allerdings kann man den Nutzer auch bei der Leihe nicht einfach selber vor die Tür setzen, wenn er nicht freiwillig geht.
Zwangsweise geht das auch in dem Fall nur mit einem gerichtlichen Räumungstitel. Ein entsprechendes Urteil ist zwar einfacher zu haben als im Fall der Miete, Wochen, Monate kann das trotzdem dauern. Und falls der Nutzer mittellos ist, beiben die ganzen Kosten am Vermieter hängen.
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