Wohnfläche ist geringer als im Mietvertrag

13. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hendrikh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnfläche ist geringer als im Mietvertrag

Folgende Situation:
Ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. In diesem Mietvertrag steht eine Wohnfläche von 72m^2. Nachdem ich jetzt in die Wohnung gekommen bin und die Wohnfläche nachgemessen habe, habe ich festgestellt, daß mir 10 m^2 fehlen. Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich möchte eigentlich weiterhin diese Wohnung, nur einen angepaßten Mietpreis. Leider steht im Mietvertrag aber nichts von Preis/m^2. Kann ich den Preis eigenmächtig kürzen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nach ständiger Rechtssprechung werden Abweichungen von bis zu 10% im Hinblick auf die qm für unwesentlich und damit hinnehmbar erachtet.
Sofern Ihre Messung korrekt sein sollte, lägen Sie geringfügig über dieser Marginalitätsgrenze. Von daher würde ich ersteinmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Vielleicht liegen diesem aussagekräftige Unterlagen (z.B. Maßzeichnungen, etc.) vor. Zudem könnte es auch Meinungsverschiedenheiten über die Berechnungsweise geben (Balkon, Dachschräge, Abstellräume, etc.)

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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