In der Umlagenabrechnung wird eine höhere Wohnfläche als Berechnungsgrundlage angesetzt als im Mietvertrag angegeben.
Angeblich wurde nach Mietvertragsabschluss eine Neuberechnung durchgeführt - das Ergebnis aber nicht dem Mieter mitgeteilt.
Ist es zulässig,dass die neuberechnete größere Wohnfläche zur Berechnung/Umlagemaßstab der Umlagen in der Abrechnung genommen werden darf?
Meines Erachtens kann der Vermieter dies so nicht handhaben oder etwa doch?
Wer kann Hilfestellung geben?
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"us-weil"
Wohnfläche - Umlageabrechnung
12. Januar 2005
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Frage vom 12. Januar 2005 | 22:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnfläche - Umlageabrechnung
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#1
Antwort vom 14. Januar 2005 | 13:45
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Nein kann er nicht... bist Du der Mieter ?
Hast Du mal selbst nachgemessen, wie groß die Whg tatsächlich ist ?
P.
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