Wohnfläche - Umlageabrechnung

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Weil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnfläche - Umlageabrechnung

In der Umlagenabrechnung wird eine höhere Wohnfläche als Berechnungsgrundlage angesetzt als im Mietvertrag angegeben.
Angeblich wurde nach Mietvertragsabschluss eine Neuberechnung durchgeführt - das Ergebnis aber nicht dem Mieter mitgeteilt.
Ist es zulässig,dass die neuberechnete größere Wohnfläche zur Berechnung/Umlagemaßstab der Umlagen in der Abrechnung genommen werden darf?
Meines Erachtens kann der Vermieter dies so nicht handhaben oder etwa doch?
Wer kann Hilfestellung geben?


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"us-weil"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Nein kann er nicht... bist Du der Mieter ?

Hast Du mal selbst nachgemessen, wie groß die Whg tatsächlich ist ?

P.

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