Hallo,
meine Mieterin erhebt im Zuge der Kündigung eine Miet-Rückforderung aufgrund falsch angegebener Wohnfläche von Beginn des Mietverhältnisses an.
Nach Prüfung hat sich tatsächlich herausgestellt, daß die Wohnung ca. 20% kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Es handelt sich um eine DG-Wohnung, aufgrund der Schrägen wird ein sehr großer Teil nicht bzw. nur zur Hälfte berechnet. Allerdings nutzt die Mieterin diese Flächen sehr wohl.
Ich habe die Wohnfläche nicht vorsätzlich falsch angegeben. Vielmehr komme ich dadurch in sehr große Schwierigkeiten, da ich die Wohnung zu 90% fremdfinanziert habe. Der Verkäufer der Wohnung hat mir damals eine gefälschte Wohnflächenberechnung ausgehändigt.
Was kann ich tun?
Danke im voraus für Eure Beiträge.
Wohnflächenberechnung - Mieterin fordert Miete zurück
13. Juli 2006
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juli 2006 | 19:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnflächenberechnung - Mieterin fordert Miete zurück
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#1
Antwort vom 14. Juli 2006 | 08:35
Von
Status: Richter (8230 Beiträge, 3687x hilfreich)
Hallo Krause,
demnach wielange der Kauf her ist, kannst du vielleicht noch gegen den Verkäufer der Wohnung vorgehen, wenn nachweisbar ist, dass die Wohnfläche von ihm falsch angegeben war.
Deine Mieterin wird dir gegenüber aber im Recht sein: Auch wenn die Wohnfläche in den Schrägen genutzt wird, zählt sie doch nicht vollwertig mit.
#2
Antwort vom 14. Juli 2006 | 08:53
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 266x hilfreich)
Wohnfläche oder Grundfläche ?
Erstmal locker bleiben...
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#3
Antwort vom 14. Juli 2006 | 10:10
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Im Mietvertrag steht:
"Die Gesamtfläche der Wohnung beträgt ca.79qm"
#4
Antwort vom 14. Juli 2006 | 10:16
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 266x hilfreich)
Ist doch die Grundfläche, und die nur in ca.
Lass die Mieterin halt klagen......
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