Wohnflächenberechnung - WC ausserhalb der Wohnung

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lisbeth17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnflächenberechnung - WC ausserhalb der Wohnung

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zur Wohnflächenberechnung meiner Altbauwohnung:
Zur Wohnung gehört ein WC, welches gegenüber der Wohnungseingangstüre, also außerhalb der Wohnung liegt. In der Wohnung selbst gibt es kein weiteres WC. Das WC ist nur meiner Wohnung zugeschlagen, d.h. nur ich habe einen Schlüssel dazu. Das WC ist unbeheizt und hat kein Handwaschbecken.
Nun ist die Frage ob die 2,5 qm zur Wohnfläche dazu zählen oder nicht.
Die Wohnung ist in München.

Hintergrund ist der, dass ich ein Nebenkostenabrechnung (erstmal nach 10 Jahren) bekommen haben und die Wohnfläche nicht richtig ausgewiesen ist. Angeblich sind es 56 qm, die Wohnung selbst hat aber gerade mal 50,5 qm (ohne WC).
Im Staffelmietvertrag steht keine Angabe zur Fläche, daher geht es mir im Moment nur um die Richtigstellung der Nebenkosten.

Über Experten-Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen, da ich bei meiner Internetrecherche hierzu noch nichts finden konnte.
Herzlichen Dank.

Viele Grüße aus München,
Lisbeth

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das WC gehört zur anrechenbaren Wohnfläche.

Bei einem derartigen Altbau dürfte die Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung in der bis zum 31.12.2003 gültigen Fassung berechnet worden sein.
Hier findest du aber die alten und die neuen Vorschriften (Wohnflächenverordnung (für Neubauten/Umbauten ab 25.03.2003):
https://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Planung_und_Berufspraxis/Merkblatt685-Wohnflaechenverordnung.pdf

Vermutlich stolperst du über eine zu kurz gerate Kurzfassung aus den Medien:
Grundsätzlich gehören zur anrechenbaren Wohnfläche alle Räume, die ausschliesslich zu der betreffenden Wohnung gehören (also von niemand anderem benutzt werden dürfen).
Nicht zur anrechenbaren Wohnfläche gehören nur die Flächen von Zubehörräumen außerhalb der Wohnung (Zubehörräume sind z.B. Keller, Waschküche, Abstellräume - nicht aber ein WC)


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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