Wohngemeinschaft - bin ich gleichberechtigter Mieter?

2. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
DaTobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft - bin ich gleichberechtigter Mieter?

Ich habe ein kleineres Problemchen ;)

Ich wohne seit Anfang Februar in einer Wohngemeinschaft, jedoch weiß ich jetzt nicht was ich bin.

Die Wohngemeinschaft besteht aus 2 Parteien, Meiner Mitbewohnerin und mir.

Inseriert hatte die Mitbewohnerin, das Geld bekommt die Vermieterin direkt von mir. Es liegen keinerlei Mietverträge vor, weder Sie hat einen, noch ich hab einen. Es wurde alles mündlich vereinbart.

Was bin ich denn nun? Gleichberechtigter Mieter?

Ach so, bevor ich einziehen durfte, wollte mich noch die Vermieterin kennenlernen.

Der Grund warum ich frage ist folgender, anscheinend reicht Ihr es nicht das ich meine Pflichten erledige, sondern wünscht sich jemand der wohl den ganzen Abend mit ihr zusammen sitzt und mit ihr ratscht.

Das ich meine Freizeit aber meiner Ausbildung wittme, wusste Sie seitdem Sie zugestimmt hat, das ich einziehen kann.

Sie hat inzwischen mein Zimmer erneut, ohne mein Wissen, online angeboten mit sofortigem Bezugstermin.

Das ich eine Kündigungsfrist habe, ist mir bewusst, nur die Frage ist doch eigentlich, ob Sie mich kündigen darf.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Kündigung aussprechen, weil du nicht deine Freizeit mit ihr verbringst? Das wäre ja der Hammer! Aber im Ernst. Vielleicht suchte sie mehr als nur einen Mieter :???:

Bei dieser unsicheren Situation (kein Mietvertrag, wer weiß auf was für Ideen sie sonst noch so kommt) würde ich an deiner Stelle mir eine andere Unterkunft suchen und selber kündigen.

Glaube mir - ist besser so.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DaTobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Was weiß ich?
Das Problem ist halt nur, das ich mich in einer Ausbildung befinde, und die Vergütung ist nicht gerade hoch, zudem liegt die Wohnung hier nur 6km von meiner Arbeit entfernt, also freiwillig ausziehen werde ich nicht, weil das nur mit mehrkosten, die ich mir nicht leisten kann, verbunden wäre.

@Scalar12
Die Mitbewohnerin wünscht sich Aufmerksamkeit, zumindest lese ich das aus Ihrem Inserat so raus:

"Handelt sich hierbei auch nicht um eine Zweck-WG, abends mal Lagerfeuer und Bierle wär auch ganz toll!"

Meine Miete zahle ich zum Glück immer pünktlich und habe auch keine Aussenstände, meinen WG-Putz/Kehrpflichten komm ich auch nach...nur weil ich nicht mit ihr zu Abend esse sondern mich auf mein Zimmer begebe ist doch sicher kein Kündigungsgrund?!

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
DaTobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Scalar12
Nein, du hast mich nicht mißverstanden, denn das Geld geht direkt an die Vermieterin und nicht an meine Mitbewohnerin.

Weder Sie noch Ich haben einen Mietvertrag mit der Vermieterin und untereinander haben wir auch keinen.

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#7
 Von 
DaTobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Chili Palmer
Nein, ich lerne Fachinformatiker, welche meine ganze Aufmerksamkeit benötigt, schließlich will ich ja gute Noten.

@rest
Nachdem ich lange gegoogelt und viele Texte gelesen habe, sehe ich mich als normalen Mieter und nicht als Untermieter von meiner Mitbewohnerin.

Ergo greift ja wohl das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

Ohne Grund kann Sie mich nicht kündigen und den werde ich sicher nicht liefern.

Falls Sie doch kündigen dann wende ich einfach das hier an:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574.html

Schlieslich befinde ich mich in einer Ausbildung und zahl nur 175Euro Miete. Eine "angemessener" Ersatzwohnraum kostet in der Gegend rund 200Euro mehr, sprich unter 375 Euro gibt es hier nichts. Und "weiter" weg eine Wohnung zu suchen liegt nicht in meinem Interesse, da meine Arbeitsstätte von hier aus nur 6km entfernt ist, bei den Spritpreisen macht das auch richtig sinn!

Und selbst wenn Sie mich wirksam kündigt:

Als Mieter -> 3 Monate kündigungsfrist
Als Untermieter -> 6 Monate kündigungsfrist



-- Editiert von DaTobi am 02.09.2008 22:12:22

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