Sehr geehrte Forummitglieder,
Ich habe nach der Scheidung mein Haus behalten können und habe durch die Unterhaltsverpflichtungen für meine Kinder, Frau und Kurzarbeit Finanzielles Engpass.
Um NebenKosten zu senken habe ich an eine Wohngemeinschaft gedacht.
Wie könnte man es machen?
Einen Mietervertrag mit neuem Mieter erstellen?
Würde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden? Würde mich schon freuen, wenn die Nebenkosten geteilt werden könnten :-)
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
Viele Grüße Alex
Wohngemeinschaft im eigenen Haus
27. Oktober 2020
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Frage vom 27. Oktober 2020 | 17:37
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft im eigenen Haus
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 18:42
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
ZitatWie könnte man es machen? :
Einen Mietervertrag mit neuem Mieter erstellen?
Genau
ZitatWürde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden? :
Ja
ZitatWürde mich schon freuen, wenn die Nebenkosten geteilt werden könnten :-) :
Da kommt es sicher darauf an wie der Mietvertrag gestaltet wird. Meines Wissens nach dürftest du in dieser Konstellation auch warm vermieten, so dass du die Miete gleich so hoch ansetzen könntest, dass die Nebenkosten zur Hälfte abgedeckt sind.
Und du solltest dir überlegen, ob du das/die Zimmer, die du zur alleinigen Nutzung vermieten willst, nicht möblierst (Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Lampen). So hättest du eine verkürzte Kündigungsfrist. Vielleicht nicht ganz verkehrt, wenn man selbst mit im Haus wohnt und es sich herausstellt, dass man mit seinem Mitbewohner gar nicht klar kommt.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2020 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Würde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden? Natürlich - aber Sie können auch die Abschreibung, die auf den vermieteten Raum entfällt, dagegenrechnen. Aber derlei sollten Sie im UF Steuerrecht erfragen.
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