Wohngemeinschaft im eigenen Haus

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 02:33:10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft im eigenen Haus

Sehr geehrte Forummitglieder,

Ich habe nach der Scheidung mein Haus behalten können und habe durch die Unterhaltsverpflichtungen für meine Kinder, Frau und Kurzarbeit Finanzielles Engpass.

Um NebenKosten zu senken habe ich an eine Wohngemeinschaft gedacht.

Wie könnte man es machen?
Einen Mietervertrag mit neuem Mieter erstellen?
Würde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden? Würde mich schon freuen, wenn die Nebenkosten geteilt werden könnten :-)

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

Viele Grüße Alex

Fragen zur Miete?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)


Zitat (von Januar2020):
Wie könnte man es machen?
Einen Mietervertrag mit neuem Mieter erstellen?

Genau
Zitat (von Januar2020):
Würde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden?

Ja
Zitat (von Januar2020):
Würde mich schon freuen, wenn die Nebenkosten geteilt werden könnten :-)

Da kommt es sicher darauf an wie der Mietvertrag gestaltet wird. Meines Wissens nach dürftest du in dieser Konstellation auch warm vermieten, so dass du die Miete gleich so hoch ansetzen könntest, dass die Nebenkosten zur Hälfte abgedeckt sind.
Und du solltest dir überlegen, ob du das/die Zimmer, die du zur alleinigen Nutzung vermieten willst, nicht möblierst (Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Lampen). So hättest du eine verkürzte Kündigungsfrist. Vielleicht nicht ganz verkehrt, wenn man selbst mit im Haus wohnt und es sich herausstellt, dass man mit seinem Mitbewohner gar nicht klar kommt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Würde die Miete als ein Einkommen steuerlich gesehen werden? Natürlich - aber Sie können auch die Abschreibung, die auf den vermieteten Raum entfällt, dagegenrechnen. Aber derlei sollten Sie im UF Steuerrecht erfragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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