Wohngemeinschaft - nicht gezahlte Nebenkosten

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
MrBlend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft - nicht gezahlte Nebenkosten

Guten Abend!
Seit gut 1 1/2 Jahren wohnt Person X in einer WG mit insgesamt vier Personen. Da zwei von ihnen das gesamte Jahr, die anderen zwei höchstens das halbe Jahr anwesend sind, sollten die Nebenkosten umverteilt werden, da jeder anfänglich 25% der Gesamtkosten trug. Zwar wurde hierbei der Gesamtbetrag mit dem Vermieter festgehalten, nicht jedoch die Aufteilung, die erfolgte in einer internen Absprache.
Nach der ersten Nachzahlung dämmerte den WGlern langsam, dass zwei von ihnen durch ihren längeren Aufenthalt mehr von den Kosten tragen müssten. Hierauf wurde eine neuerliche Aufteilung besprochen, die ab dem 01.07. umgesetzt werden sollte und dem Vermieter mitgeteilt wurde (er war einverstanden).
Anfang August teilten jedoch die Personen, die das gesamte Jahr über in der Wohnung verweilen, dass sie doch nicht damit einverstanden sind und zahlen weiterhin den alten Satz. Nun hat der Vermieter aber einen Rückstand zu verzeichnen, da ja wegen der Weigerung zu wenig Geld an ihn gezahlt wird. Jetzt will er das Geld von Person X einfordern, obwohl sie sich an die Abmachung vom Juli gehalten hat. Diese sieht aber überhaupt nicht ein, dass von ihr das Minus beglichen werden soll, welches zwei andere Personen verursacht haben. Hinzu kommt, dass die zwei vor den anderen Mitbewohner und mehrmals verkündet haben, dass sie mit einer Nachzahlung für sich rechnen, und deswegen schon Geld zur Seite legen (aber sie wollen es nicht direkt in die Nebenkosten einzahlen).
In der Zwischenzeit erhielt der Freund von Person X Briefe von einer anonymen Person, in der er gefragt wird, ob er denn schon alles vergessen habe und warum er sich nicht mehr melde. Scheinbar sollen sie nahelegen, dass er seine Partnerin betrogen habe. Die Schrift legt nahe, dass es hierbei Briefe sind, die von den Personen geschrieben wurden, die sich in der WG nicht an die Abmachungen gehalten haben.
Wie kann Person X in der Gesamtsituation vorgehen? Wie kann sie dem Vermieter klar machen, dass es keinen Grund gibt, sie für den Fehler der beiden anderen haften zu lassen? Inwieweit können die Briefe für ein Zeichen der "Hinterhältigkeit" gedeutet werden?

Vielen Dank für die Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Das ist doch ausgesprochener Kinderkram.

Das mit dem Brief vergessen wir mal ganz schnell. Ist erstens nicht Mietrecht und zweitens so was von albern… Wenn es an so was hakt hilft eh nur eine WG-Auflösung.

So und nun zu den Nebenkosten: Wichtig ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Haben alle 4 einen den Mietvertrag mit dem VM unterschrieben, oder gibt es einen Hauptmieter und die anderen haben nur Untermietverträge?

Und dann das Interessanteste: was ist in diesen Verträgen bezüglich der Nebenkosten vereinbart?


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#2
 Von 
MrBlend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertraglich wurden 200€ insgesamt für alle vier Mieter festgehalten (alle sind Hauptmieter). Die Einteilung unter den Mitbewohnern wurde aber nicht vertraglich festgehalten, sondern nur mündlich. Ab Juli gab es dann eine neue Aufteilung, diese wurde, nachdem sich alle damit einverstanden haben, dem Vermieter mitgeteilt. Aber auch hier wurde die mündliche Aufteilung nicht mit Unterschriften besiegelt.
Es steht also nirgends festgeschrieben, wer von den Mietern wie viel zahlen muss, sondern die Zahlungen beruhten immer auf Absprachen. Das können ja alle vier Mieter und der Vermieter bezeugen. Darüber hinaus haben ja die zwei, die später doch nicht zahlen wollten, dem Vermieter über ihre Pläne Bescheid gegeben, was doch noch einmal mehr zeigt, dass sie die Absprache kannten und zunächst damit einverstanden waren.
Also wie soll Person X dem Vermieter klar machen, dass er nicht Person X unter Druck setzen soll, sondern die anderen beiden?

Vielen Dank!

-- Editiert von MrBlend am 30.10.2008 16:35

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
MrBlend
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar hat der VM ein Anrecht auf das Geld, das bestreitet ja niemand.
Nur sind neben Person X noch drei weitere Personen in der WG, zwei davon haben eine Abmachung nicht eingehalten. Es scheint eher so, als würde der VM sich lieber eine einzelne Person vornehmen als zwei.
Mag sein, dass das mit den BK unüblich ist, es ging aber auch nur darum, den Verbrauch, den man bezahlt, so umzuverteilen, dass nicht die einen am Jahresende eigentlich was zurückbekommen sollten, während die anderen noch draufzahlen müssen.
Wenn der VM sich also das Geld von irgendwem holt statt von denen, die das Minus verursacht haben, ist die dahinterstehende Logik sehr fragwürdig und eher kontraproduktiv. Wieso soll Person X überhaupt noch Nebenkosten zahlen, wenn letzten Endes andere Personen dafür aufkommen müssen?

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