Wohngemeinschaft/Streit/Kündigung

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft/Streit/Kündigung

Hallo Zusammen,

ich schildere euch mal meinen Fall und hoffe , dass ihr mir helfen könnt wie ich weiter verfahren soll.

Ich bin im September 2015 mit 2 Freunden in eine Wohnung gezogen. ( Mehrfamilienhaus , das einem meiner Freunde seinen Eltern gehört)

Alles lief gut . Dann wurde es immer dreckiger , durch einen der beiden Mitbewohner.
Er räumte seine dreckigen Teller nicht aus dem Wohnzimmer , auch auf Aufforderung nicht.
Die Wohnung wurde nur von mir gesaugt, Toilette wurde schmutzig hinterlassen usw.

Na gut..Wenn es dabei geblieben wäre..

Ich habe dann immer seltener in der Wg geschlafen, auch durch Freundin/Arbeit usw..
Zuletzt habe ich im November 2015 in der Wohnung geschlafen.

Ich habe jetzt die Wohnung gekündigt. ( Jeder von uns 3 hat einen einzelnen Mietvertrag ).
Kündigungsfrist bis 30.09.

Sooo..
Ich habe jetzt aber Erfahren das einer der Mitbewohner ( nicht der Sohn vom Vermieter ) mein Zimmer ausgeräumt hat und dort eingezogen ist. Meine Sachen wurde auf den Dachboden gebracht.
Dies soll schon im April diesen Jahres passiert sein.
Alles ohne meine Einstimmung.

Jetzt kennt ihr meine Situation..

Jetzt zu meiner Frage..

Kann ich sagen, ich bezahle die restlichen 2 MM nicht mehr , da ohne meine Einstimmung mein Zimmer ausgeräumt und mir "weggenommen" wurde oder vlt. sogar Mieten zurückverlangen?

Zweitens..Muss ich noch Nebenkosten bezahlen ,wenn ich nachweisbar dieses Jahr nicht in der Whg war ?

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten und Danke euch im Voraus :)

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59 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jetzt aber Erfahren das einer der Mitbewohner ( nicht der Sohn vom Vermieter ) mein Zimmer ausgeräumt hat und dort eingezogen ist. Meine Sachen wurde auf den Dachboden gebracht.
Dies soll schon im April diesen Jahres passiert sein.
Alles ohne meine Einstimmung.


Na dann gehen Sie doch mal in Ihre Wohnung und schauen nach. Am besten wird es sein die Dinge vor Ort abzuklären und dann mit dem Wissen hier noch mal zu posten.

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#2
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war vor Ort als die beiden nicht da waren und habe mir ein Bild von der ganzen Situation gemacht.
Und die Situation ist so wie oben beschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Gut an Ihrem Zimmer klebt also ein Zettel, wo drauf steht, dass dieses neu belegt wurde im April 2016? Hier müssen Sie ja nachweisen, wann wer dort eingezogen ist.

Haben Sie mal mit dem Vermieter gesprochen? Weiß er überhaupt, dass das Zimmer anderweitig genutzt wird? Warum waren Sie nicht da,als die beiden anderen im Haus waren? Sowas ist doch nur zu klären, wenn alle anwesend sind. Ich würde auf jeden Fall zum einen mit dem VM Kontakt aufnehmen und die Umstände schildern, zum anderen würde ich die Mitmieter zur Rede stellen, wie sie sich den finanziellen Ausgleich vorstellen.

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#4
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie verstehen mich falsch.

Ich will das mit dem VM und den Mitbewohnern klären aber ich möchte im Voraus wissen , welche Möglichkeiten mir bleiben.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Den Vermieter würde sofort um Mitteilung bitten, ob er diesen Umzu gestattet hat. Er wird gewiss sagen, dass er von nichts weiß, aber dann ist das ja schon mal geklärt.

Ich vermute mal, dass die beiden anderen sagen werden, dass diese Handhabe erlaubt wurde. Dann müssten SIe nachweisen, dass dem nicht so ist.

Miete und NK sind mE davon unbetroffen und müssen weitergezahlt werden. Ihr VM kann ja nichts dafür, dass Sie monatelang nicht zu Hause waren.

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#6
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn der Vermieter den Umzug gestattet sollte..
Ich habe einen Mietvertrag über dieses Zimmer, wie kann der Vermieter dann einen Umzug gestatten?

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Carlos1993):
Selbst wenn der Vermieter den Umzug gestattet sollte..
Ich habe einen Mietvertrag über dieses Zimmer, wie kann der Vermieter dann einen Umzug gestatten?


JA eben, und deswegen sollten SIe das ausschließen, bevor Sie mit Ersatzansprüchen an Ihren Mitmieter gehen, hier würde ich auf Nummer sicher gehen, da das Haus ja den Eltern eines Mitbewohners gehört. Und aus diesem Grunde sind Sie erst einmal weiter verpflichtet dem VM Miete und NK zu zahlen. Die Miete könnten SIe dann ggfls. von dem Zimmerbesetzer einfordern, aber hier rumzuspekulieren macht keinen Sinn, was hier fehlt sind die erfrorderlichen Infos. Wie stellen sich VM und Mitbewohner diesem Thema?

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#8
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitbewohner (VM-Sohn) hat mir gesagt, dass er davon nichts wusste und als er Abends von der Arbeit heimgekommen ist meine Sachen rausgeräumt waren und der andere schon gestrichen hat und eingezogen ist.
Hat aber auch nichts dagegen gesagt oder sonstiges.

Anderer Mitbewohner äußert sich dazu gar nicht.

Mit den VM will ich erst ins Gespräch gehen , wenn ich weiß ; okay ich kann diesen Schritt gehen oder diesen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht wirklich was Sie möchten.

Sie haben einen Vertrag mit dem VM, den müssen Sie einhalten. Bevor sie jedoch gegen den Besetzer etwas unternehmen sollten SIe sich vergewissern, dass die Besetzung ohne Zustimmung des VM geschah.

Sie sind gegenüber dem VM verpflichtet Miete und NK zu zahlen bis zum Ende der Mietzeit. Daran gibt es erstmal nix zu rütteln, es sei denn ... der VM hätte der Besetzung zugestimmt, unwahrscheinlich aber möglich, deswegen VM schnellstens kontaktieren.

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#10
 Von 
Carlos1993
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die "Bestzung" geschah ohne Zustimmung des VM!!!

Er hat auf eigene Faust mein Zimmer eingenommen , ohne Einstimmung von mir.

Ich will jetzt bitte nur wissen, wie gehe ich in das Gespräch mit dem VM!!

Sage ich dem VM, dass der andere für die Miete aufkommen muss, sage ich das ich nicht mehr zahle etc.
Zudem kann der Vermieter nicht entscheiden, ob der andere MB in mein Zimmer darf oder nicht.
Das Zimmer habe ich gemietet. VM und MB dürfen mein Zimmer ohne Gefahr in Verzug nicht betreten ohne meine Einstimmung,geschweige denn erlauben es anderwerweitig zu nutzen.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Die "Bestzung" geschah ohne Zustimmung des VM!!!


OK, daraus schließe ich, dass Sie jetzt mit dem VM gesprochen haben.
Zitat:

Er hat auf eigene Faust mein Zimmer eingenommen , ohne Einstimmung von mir.


Dann fordern Sie ihn auf, das Zimmer wieder zu verlassen, und zwar stante pede.

Zitat:
Sage ich dem VM, dass der andere für die Miete aufkommen muss, sage ich das ich nicht mehr zahle etc.


Sagen können Sie viel, nur nützen wird es nix. Der VM kann ja nix dafür, dass Ihr Zimmer besetzt wurde, zahlen werden Sie also müssen.

Zitat:
Zudem kann der Vermieter nicht entscheiden, ob der andere MB in mein Zimmer darf oder nicht.


Sie habe ja schon geschrieben, dass es ohne Zustimmung des VM geschah ...

Zitat:
Das Zimmer habe ich gemietet


So ist es, und deswegen müssen SIE erst einmal zahlen, da SIE Vertragspartner sind.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Anders sieht es aus mit dem MB, hier können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, damit hat aber Ihr VM nichts zu tun.

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Soweit ich weiß ist der aktuelle Zustand: Zimmer für den Mieter nicht benutzbar, da von jemand anderem belegt. Es gibt Einzelmietverträge zwischen jedem Mieter und dem Vermieter.

Dann kann man diesen Zustand dem Vermieter mitteilen und eine Mietminderung von 100% ab dem Mitteilungstag geltend machen. Mietminderung für die Vergangenheit dürfte hier an der mangenden Information des Vermieters scheitern (§ 536c BGB ). Es kann dem Mieter übrigens ziemlich egal sein, wer da sein Zimmer belegt. Der Vermieter hat Einzelmietverträge abgeschlossen und daher ist der Vermieter auch der einzige Ansprechpartner. Er muss dafür sorgen, dass der Mieter sein gemietetes Zimmer benutzen kann. Im Extremfall wäre sonst sogar eine fristlose Kündigung nach § 543 (2) 1. BGB möglich.

Bevor der Teilnehmer jetzt jubiliert, noch ein großes ABER: Der Mieter ist normalerweise verpflichtet, seine Mietsache hinreichend gegen den Zugriff anderer zu sichern. Wenn ich als Mieter also eine Wohnung miete und diese nicht abschließe, dann kann ich mich hinterher nicht beim Vermieter beschweren, wenn sich da jemand anderes breitgemacht hat. Dann hat der Mieter selber durch seine nicht ausreichende Sicherung den Mangel zu verantworten und die obigen Rechte drehen sich nahezu ins Gegenteil. Dann muss der Mieter nämlich für den von ihn zu verantwortenden Mangel haften und diesen beseitigen.

Jetzt wäre also die Frage, wie das Zimmer gesichert wurde bzw. ob dies überhaupt möglich war. Von daher möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen, wer nun wirklich verantwortlich ist. Mit einem ehrlichen Gespräch sollte sich das aber doch lösen lassen. Dem Zimmerbesetzer sollte klar sein, dass er ohne Recht dort haust und daher von jetzt auf gleich auf der Straße landen kann. Auch Nutzungsentschädigung, Schadensersatz und dergleichen sind fällig, wenn dieser bewiesen werden kann. Das sollte eigentlich die Bereitschaft des Besetzers deutlich steigern, dem aktuellen Mieter einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. D.h. man spricht miteinander und findet hoffentlich eine Lösung.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Im Extremfall wäre sonst sogar eine fristlose Kündigung nach § 543 (2) 1. BGB möglich.


Da hat der Mieter aber ein Problem, denn auch bei einer fristlosen Kündigung muss das Zimmer auch komplett geräumt zurückgegeben werden (Auch von dem Besetzer). Wenn der nicht von alleine geht, muss der TE den auf Räumung verklagen.

Dann ist natürlich auch noch er Hausfriedensbruch und die verbotene Eigenmacht des MB im Raum. Was ist mit den Sachen? In welchen Zustand werden die herausgegeben.

Hat der Besetzer vielleicht doch Miete gezahlt?

Dann muss der Vermieter den Besetzer nicht als Mieter übernehmen.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Couchy

536c BGB - Bei Übernahme war der Zustand OK, die Besetzung fand erst später statt, man weiß ja noch nicht einmal genau, wann; wie sollte der VM hier eingreifen, zumal er keine Kenntnis davon hatte? Der TE hat ja den Besetzer noch nicht einmal aufgefordert das Zimmer zu räumen.

543 BGB greift mE genauso wenig, da der Vermieter die Besetzung nicht zu vertreten hat, ja noch nicht einmal von ihr wusste.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Frage wurde ja von cauchy schon gestellt. Wie ist der Besetzer in das Zimmer gekommen? Wenn die Tür nicht verschlossen war, dann wird es problematisch.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

@Ver, AltesHaus: Ich habe nur zwei mögliche Seiten des Problems dargestellt. Ich weiß selber nicht, welche richtig ist.

Wenn ich meine Wohnung abschließe und diese dann durch andere aufgebrochen und besetzt wird, dann ist das meiner Meinung nach erstmal ein Mangel der Wohnung. Ich kann sie ja nicht benutzen. Und bei Mängel kann unabhängig von einem Verschulden des Vermieters Mietminderung geltend gemacht werden. Das ganze funktioniert theoretisch ab dem ersten Tag des Mangels. Ohne Meldung an den Vermieter ist eine Mietminderung jedoch ausgeschlossen. Wenn nun die Meldung erfolgt, so ist ab dem Tag meiner Meinung nach wieder eine Mietminderung möglich. Man könnte höchstens noch diskutieren, ob mit dem Tag der Absendung oder dem Tag des Empfangs der Mängelmeldung.

Der Mieter ist meiner Meinung nach auch nicht verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Das ist Sache des Vermieters. Von daher wäre hier auch nicht die Rückgabe einer mängelfreien (sprich leeren) Wohnung gefordert, sondern es reicht die Rückgabe der mängelbehafteten Wohnung.

Fristlose Kündigung würde erst dann funktionieren, wenn der Vermieter trotz Meldung die Mietsache nicht freiräumen lässt. Und natürlich auch nur dann, wenn der Mieter die Wohnung ausreichend gesichert hatte.

Soweit die für den Mieter günstigste Auslegung. Wenn der Mieter die Mietsache nicht ausreichend gesichert hat, dann hat der MIeter den Mangel sehr wahrscheinlich selber zu vertreten. Dann reden wir aber eh nicht von fristloser Kündigung oder Mietminderung. Dann hängt der Mieter gegenüber dem Vermieter voll mit drin und muss selber dafür sorgen, wie er das gegenüber dem Besetzer regelt.

Verschärfend kann noch hinzukommen, dass der Mieter offensichtlich monatelang sich nicht um das Zimmer gekümmert hat. Unklar ist mir zudem, ob sich durch die WG-Eigenschaft etwas ändert. Ich habe also keine Lösung fürs Problem. Ich wollte nur dem Teilnehmer vor Augen führen, dass die Situtation rechtlich eher kompliziert ist und er doch bitte eine vernünftige Lösung mit allen Beteiligten anstreben soll.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@cauchy

Aber der Vermieter muss doch nicht für Mängel haften, die nicht von ihm zu vertreten sind? Zumal der Mangel ja über Monate hingenommen wurde, bevor sich der Mieter mal in Bewegung gesetzt hat, er hat den Besetzer noch nicht mal aufgefordert das Zimmer zu räumen.

Wenn ich meine Wohnung auflasse und jemand den Wohnraum besetzt, dann kann ich doch nicht die Miete mindern, aus welchem Grund?

Und was ist mit dem 3. Zimmer? Sind ja drei WG-Bewohner von Anfang an. Evtl. ist es ja so, dass der 3. Bewohner das Zimmer angemietet hat, welches er besetzt hat? Nach meiner Rechnung müsste doch jetzt ein Zimmer leer stehen?

@TE

Was ist denn mit dem Zimmer des Besetzers?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@TE

Haben SIe eigentlich mal in der Wohnung gewohnt? Ist es möglich, dass Sie in das falsche Zimmer eingezogen sind, und der Bestzer dies dann "korrigiert" hat?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@cauchy

Aber der Vermieter muss doch nicht für Mängel haften, die nicht von ihm zu vertreten sind? Zumal der Mangel ja über Monate hingenommen wurde, bevor sich der Mieter mal in Bewegung gesetzt hat, er hat den Besetzer noch nicht mal aufgefordert das Zimmer zu räumen.

Wenn ich meine Wohnung auflasse und jemand den Wohnraum besetzt, dann kann ich doch nicht die Miete mindern, aus welchem Grund?

Punkt 1: Doch, Mietminderung ist unabhängig von einem Verschulden des Vermieters. Bei Schadensersatz und fristloser Kündigung sieht's teilweise anders aus. Deshalb wäre das auch erst möglich, wenn sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet und damit wieder "schuldig" ist.

Verwirkung kann übrigens ein Thema sein (hatte ich oben auch schon angedeutet), aber da wird's mir endgültig zu kompliziert. Der Mieter wusste ja selber nichts vom Mangel. Das aber wiederum aus eigenem Verschulden, weil er sich nicht um das Zimmer gekümmert hat ...

Punkt 2: Habe ich doch geschrieben. Wenn der Mieter die Wohnung nicht ausreichend sichert, dann hat er den Mangel selber zu verantworten. Dann gibt's keine Mietminderung.

PS: Eine fristlose Kündigung durch den Mieter ist meines Wissens nach auch dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung bei Mietbeginn nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann, weil der Vormieter nicht ausgezogen ist oder einen Saustall hinterlassen hat. Da nützt es dem Vermieter wenig, dass er selber nichts dafür kann. Der Neumieter zahlt nunmal Miete für eine Wohnung und wenn der Vermieter, aus welchem Grund auch immer, nicht liefern kann, dann ist der Vermieter dran.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Fristlose Kündigung würde erst dann funktionieren, wenn der Vermieter trotz Meldung die Mietsache nicht freiräumen lässt. Und natürlich auch nur dann, wenn der Mieter die Wohnung ausreichend gesichert hatte.


Wie kann der Vermieter die Mietsache freiräumen? Dazu müsste er ja den Besetzer verklagen, sonst bist Du doch gleich bei einer verbotenen Eigenmacht??

Mag ja sein, das der TE sein Zimmer aufgelassen hat, die Wohnungstür war ja wohl abgesperrt. Jetzt ist die Frage, wie ist der Besetzer in die Wohnung gekommen? Oder ist es der 3. MB, der jetzt ein weiteres Zimmer bewohnt.

Wenn es ein fremd-Besetzer ist, wie ist der an einen Wohnungsschlüssel gekommen? Anders formuliert, wer hat den Mitbesitz eingeräumt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wie kann der Vermieter die Mietsache freiräumen? Dazu müsste er ja den Besetzer verklagen, sonst bist Du doch gleich bei einer verbotenen Eigenmacht??

Drastisch formuliert kann das dem Mieter vollständig egal sein. Wenn der Mieter das Problem nicht selber verursacht hat, dann ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt Miete und der Vermieter muss eine mangelfreie Wohnung liefern. Solange der Vermieter das nicht kann, gibt's halt Mietminderung und am Ende eine fristlose Kündigung. Wobei der Vermieter sich dann natürlich wieder am eigentlichen Verursacher, dem Besetzer, gütlich tun kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Ver):
Wie kann der Vermieter die Mietsache freiräumen? Dazu müsste er ja den Besetzer verklagen, sonst bist Du doch gleich bei einer verbotenen Eigenmacht??

Drastisch formuliert kann das dem Mieter vollständig egal sein. Wenn der Mieter das Problem nicht selber verursacht hat, dann ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt Miete und der Vermieter muss eine mangelfreie Wohnung liefern. Solange der Vermieter das nicht kann, gibt's halt Mietminderung und am Ende eine fristlose Kündigung. Wobei der Vermieter sich dann natürlich wieder am eigentlichen Verursacher, dem Besetzer, gütlich tun kann.


Also so ganz kann ich das nicht glauben.

Ich entferne mich mal vom Wohnraum und nehme ein Mietauto. Wenn ich das irgendwo stehen lasse (offen oder geschlossen, das sei jetzt mal egal) und jemand nimmt es und nutzt es, dann kann ich den Autovermieter doch nicht dafür haftbar machen und sagen, "nu sieh mal zu,, dass ich das Auto wieder in Besitz nehmen kann" .... Auch kann er nicht fristlos kündigen, aus welchem Grund auch, wenn der Vermieter die Inbesitznahme durch einen Fremden nicht zu vertreten hat?

Eine höchst kuriose und interssante Geschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jetzt die Wohnung gekündigt. ( Jeder von uns 3 hat einen einzelnen Mietvertrag ).
Kündigungsfrist bis 30.09.


Wie war der Kündigungstext ?
Irgendwie Unzufriedenheit geäußert ?
Könnte daraus eine fristlose Kündigung abgeleitet werden ?
War da Zimmer verschlossen ?
Oder sah es aufgegeben aus ?

Alles offene Fragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Könnte es nicht doch so sein, dass Sie (TE) in das falsche Zimmer eingezogen sind und der Besetzer dies korrigiert hat?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Drastisch formuliert kann das dem Mieter vollständig egal sein. Wenn der Mieter das Problem nicht selber verursacht hat, dann ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt Miete und der Vermieter muss eine mangelfreie Wohnung liefern.


Das kann ich nicht glauben.

Es kommt doch in WGs immer wieder vor, dass Mitbewohner bei längerer Abwesenheit vom Mieter einfach das Zimmer mitbenutzen. Dafür kann man doch den Vermieter nicht verantwortlich machen?

Ein anderer Vergleich: Ich miete einen TG-Stellplatz in der Innensstadt, den nutze ich allerdings ein paar Monate nicht (weil ich kein Auto habe). Als ich den wieder brauche, stelle ich fest, dass ein anderer den Platz besetzt hat. Dann muss ich doch selbst dafür sorgen, dass der "Störer" von dem Platz verschwindet.

Hat der die Kette geknackt, ist das auch noch Hausfriedensbruch und vermutlich Einbruch. Wenn es keine Kette gab, ist es eine Besitzstörung. Dann kann ich klagen und die Beseitigung verlangen.

Dem Besetzer kann ich natürlich auf Schadensersatz verklagen. Doch der Vermieter ist hier - mAn - nicht involviert.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Könnte es nicht doch so sein, dass Sie (TE) in das falsche Zimmer eingezogen sind und der Besetzer dies korrigiert hat?


Dann wären die Sachen nicht auf dem Dachboden, sondern in dem Zimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von AltesHaus):
Könnte es nicht doch so sein, dass Sie (TE) in das falsche Zimmer eingezogen sind und der Besetzer dies korrigiert hat?


Dann wären die Sachen nicht auf dem Dachboden, sondern in dem Zimmer.


Warum? Wo der der tatsächliche Mieter dann die Sachen ablegt ist ja erst einmal egal (weil er eh nicht dran durfte).

Ich bin neugierig, wie die Sache ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das kann ich nicht glauben.

Es kommt doch in WGs immer wieder vor, dass Mitbewohner bei längerer Abwesenheit vom Mieter einfach das Zimmer mitbenutzen. Dafür kann man doch den Vermieter nicht verantwortlich machen?

Wenn der Vermieter wie hier Einzelmietverträge abschließt, dann ist er auch dafür verantwortlich, dass der Mieter sein Zimmer benutzen kann.

Zitat (von Ver):
Ein anderer Vergleich: Ich miete einen TG-Stellplatz in der Innensstadt, den nutze ich allerdings ein paar Monate nicht (weil ich kein Auto habe). Als ich den wieder brauche, stelle ich fest, dass ein anderer den Platz besetzt hat. Dann muss ich doch selbst dafür sorgen, dass der "Störer" von dem Platz verschwindet.


Warum das? § 535 BGB regelt die Hauptpflichten von Mietern wie Vermietern. Und für Vermieter ist die Hauptpflicht, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Ich verstehe gerade nicht, wo die Zweifel herkommen. Wenn die Wohnung abbrennt, soll der Mieter dann deiner Meinung nach wirklich weiter Miete zahlen und sich beim Brandstifter Schadensersatz holen müssen? Mitnichten. Der Vermieter ist unabhängig von eigenem Verschulden dafür zuständig, seinen Hauptpflichten nachzukommen. Wenn er das nicht kann, gibt's eben Mietminderung. Einzig wenn der Mieter selber für die Probleme verantwortlich ist, sieht's anders aus.

Aber ziehen wir das Ding doch mal anders herum auf. § 535 BGB und § 536 BGB schmeisse ich mal in den Raum. Woraus soll sich eine Einschränkung dieser Paragraphen ergeben, wenn der MIeter nicht für den Mangel verantwortlich ist? § 536b BGB und § 536c (2) BGB bitte dabei mal ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn der Vermieter wie hier Einzelmietverträge abschließt, dann ist er auch dafür verantwortlich, dass der Mieter sein Zimmer benutzen kann.


Was hindert den Mieter denn, das Zimmer zu benutzen? Da wohnt noch jemand, doch es ist doch nicht abgeschlossen oder gar zerstört.

Zitat (von cauchy):
Wenn die Wohnung abbrennt, soll der Mieter dann deiner Meinung nach wirklich weiter Miete zahlen und sich beim Brandstifter Schadensersatz holen müssen?


Ich frage mich gerade, welcher Mangel das überhaupt sein soll? Weil die Sachen (die der TE seit April nicht vermisst) fehlen? Wenn ein Dieb die ganzen Sachen geklaut hätte, könnte der Mieter dann auch fristlos kündigen?

Die Bude ist nicht abgebrannt, sondern vielleicht verschmutzt bzw. leer. Und auch für den Dreck ist der Vermieter nicht verantwortlich.

Nach Deiner Rechtsauffassung muss der Vermieter wohl auch dafür sorgen, das in der WG regelmäßig geputzt wird?

Also meiner Meinung nach, muss der Mieter den ungewollten Besetzer aus dem Zimmer verweisen, denn er hat das Hausrecht für das Zimmer. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das denn der Vermieter machen können? Er hat doch dazu kein Recht?

0x Hilfreiche Antwort

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