Wohnqualität einforderbar?

15. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Wohnqualität einforderbar?

Hallo,
ich bin Anfang des Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Da ich mir mal etwas "gönnen wollte", habe ich mich für einen "hochwertigen" Neubau von 1989 mit großem Balkon, Wintergarten, bodentiefen Fenstern und ähnlichem Schnickschnack entschieden.
Der Mietpreis ist dementsprechend hoch , (ca. 50% über ortsüblicher Vergleichsmiete).

Das Problem dabei ist, leider ist die Wohnqualität überhaupt nicht "hochwertig" , da aufgrund des Bodenaufbaus und der Wahl des Bodenbelags jeder Schritt von oben zu hören ist .
Die Beschallung ähnelt einer Altbauwohnung und wie es so sein muss wohnt natürlich eine lebhafte Familie mit Kleinkind und Jugendlichen über mir, von denen man nicht erwarten kann dass sie nicht spielen oder aufhören zu laufen.

Meine Frage ist jetzt, kann ich vom Vermieter eine entsprechende Nachbesserung der Wohnsituation verlangen?
Die DIN 4109 welchen den Schallschutz in Mehrfamilienhäusern regelt ist ja wohl nicht sonderlich hilfreich, da die dort vorgegebenen minimalen 54dB wohl kaum als "wohnlich" einzustufen sind? 50dB entspricht wohl einer normal lauten Sprechstimme, wer kann denn etwa schlafen wenn jemand mit normaler Gesprächslautstärke neben ihm steht und spricht?
Gibt es irgendeine weitere Vorschrift/Regelung die sich mit dem Lärmschutz auseinandersetzt?

-- Editiert Daniel123456789 am 15.07.2013 13:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Was ist denn mit der erforderlichen Trittschalldämmung ?

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Was ist denn mit der erforderlichen Trittschalldämmung ?


Es ist ein Amtico "Designerboden" verlegt, der leider keine Trittschalldämmung enthält und direkt fest mit dem Boden verbunden ist.

Trittschalldämmung wäre großartig, auf welcher rechtlichen Basis sollte das ablaufen? Der Eigentümer wird bestimmt nicht ein paar tausend Euro ausgeben, nur weil ich lieb danach frage?

-----------------
""

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)



quote:
Neubau von 1989


Ist Dir schon klar, dass wir das Jahr 2013 haben, Dein Neubau ist fast 25 Jahre alt, da fängt beim KFZ der Oldtimer an.....

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
...
Diese 54dB sind nicht der Schalldruck, den man hinzunehmen hat, sondern die Dämpfung des Schalldrucks, der durch die Geschossdecke bewirkt werden soll.
Wenn also über einem die Leute mit 85 dB(A) Musik hören, dann sollen davon in der eigenen Wohnung nur (85-54) = 31 dB(A) übrig bleiben.
Das ist schon signifikant, und nach Deinen Erzählungen eine Überprüfung wert.

Hmm, okay das habe ich dann missverstanden. Das ist doch schon mal etwas.
Es handelt sich auch wirklich ausschließlich um Trittschall, der Körperschall (Musik, Fernseher etc.) kommt so gut wie nicht bei mir an (außer das nächtliche Urinieren des Stehpinkler Mannes, vermutlich durch den harten Verbund von Keramik und Boden).

quote:
Ist Dir schon klar, dass wir das Jahr 2013 haben, Dein Neubau ist fast 25 Jahre alt, da fängt beim KFZ der Oldtimer an.....

Ein Haus ist aber kein KfZ, hinsichtlich des Schallschutz hat sich in den letzten 30 Jahren kaum etwas getan. Es gibt auch hervorragend akkustisch gedämmte Häuser aus den 50er Jahren und miserabel gedämmte aus diesem Jahrzehnt.
Die DIN 4109 ist soweit mir das bekannt ist ebenfalls seit den letzten 25 Jahren nicht verändert worden.
Wärmedämmung wäre da ein anderes Thema, aber darum geht es hier ja nicht.


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