Wohnraum als Vergleichswohnung

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnraum als Vergleichswohnung

Hallo

ich habe eine Mieterhöhung bekommen, in der sich der Vermieter nur auf Inserate in Zeitungen und Internet bezieht. Er muss mir ja drei Vergleichswohnungern angeben.
"Drei vergleichbare Wohnungen gleicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage."
Unsere Wohnung liegt nämlich direkt an der Bahn und wir haben hier auch Glas und Papiercontainer vor dem Haus stehen.
Wie muss ich mir das vorstellen?
Sollte ich die auf jeden Fall verlangen?

DANKE für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von knuddl60):
Sollte ich die auf jeden Fall verlangen?
Diese Frage kannst du nur selber beantworten. Rechtlich ist das bisherige Schreiben des Vermieters vermutlich nicht haltbar. Zumal es irrelevant ist, zu welchen Preisen Wohnungen angeboten werden. Entscheidend sind die Mieten, zu denen sie dann auch tatsächlich vermietet werden.

Es kann aber nicht schaden, sich selber ein Bild über die Mietpreise vor Ort zu machen. Zumindest die Bahn dürfte aufgrund der Lärmbelästigung ein Punkt sein, der dies nicht ganz einfach macht. Wenn du Mitglied in einem Mieterverein bist, so kannst du dort nachfragen. Ansonsten sollstest du mal schauen, ob es bei dir einen Mietspiegel gibt. Wenn ja, so solltest du dort mal reinschauen und versuchen, eine aktuelle Vergleichsmiete herauszubekommen.

Wenn du einen Überblick über die Vergleichsmiete hast, dann kannst du entscheiden, wie du mit dem Schreiben des Vermieters verfahren willst. Möglich sind
a) nicht reagieren (gefällt dem Vermieter zwar nicht, ist aber rechtlich folgenlos möglich, wenn das Mieterhöhungsverlangen nicht ausreichend begründet wurde)
b) zurückweisen
c) eigenen Vorschlag zu einer neuen Miete machen
d) anerkennen

Wenn ihr euch einigt, so gilt die neue Miete. Daran kann man hinterher nur noch in selten Fällen etwas ändern.

PS: Falls der Vermieter bei euch abbucht, so müsst ihr die Abbuchungen genau im Auge behalten. Wenn er einfach die erhöhte Miete abbucht, so müsst ihr reagieren, wenn dies nicht erwünscht wird. Ansonsten kann das irgendwann als konkludente Zustimmung gewertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
knuddl60
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

DANKE das hat mir geholfen

Signatur:

Danke

Gruß
Knuddl

0x Hilfreiche Antwort

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