Hallo
ich habe eine Mieterhöhung bekommen, in der sich der Vermieter nur auf Inserate in Zeitungen und Internet bezieht. Er muss mir ja drei Vergleichswohnungern angeben.
"Drei vergleichbare Wohnungen gleicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage."
Unsere Wohnung liegt nämlich direkt an der Bahn und wir haben hier auch Glas und Papiercontainer vor dem Haus stehen.
Wie muss ich mir das vorstellen?
Sollte ich die auf jeden Fall verlangen?
DANKE für eure Hilfe.
Wohnraum als Vergleichswohnung
6. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2018 | 06:30
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnraum als Vergleichswohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2018 | 07:29
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
#2
Antwort vom 6. September 2018 | 11:40
Von
Status: Unparteiischer (9915 Beiträge, 4489x hilfreich)
Diese Frage kannst du nur selber beantworten. Rechtlich ist das bisherige Schreiben des Vermieters vermutlich nicht haltbar. Zumal es irrelevant ist, zu welchen Preisen Wohnungen angeboten werden. Entscheidend sind die Mieten, zu denen sie dann auch tatsächlich vermietet werden.ZitatSollte ich die auf jeden Fall verlangen? :
Es kann aber nicht schaden, sich selber ein Bild über die Mietpreise vor Ort zu machen. Zumindest die Bahn dürfte aufgrund der Lärmbelästigung ein Punkt sein, der dies nicht ganz einfach macht. Wenn du Mitglied in einem Mieterverein bist, so kannst du dort nachfragen. Ansonsten sollstest du mal schauen, ob es bei dir einen Mietspiegel gibt. Wenn ja, so solltest du dort mal reinschauen und versuchen, eine aktuelle Vergleichsmiete herauszubekommen.
Wenn du einen Überblick über die Vergleichsmiete hast, dann kannst du entscheiden, wie du mit dem Schreiben des Vermieters verfahren willst. Möglich sind
a) nicht reagieren (gefällt dem Vermieter zwar nicht, ist aber rechtlich folgenlos möglich, wenn das Mieterhöhungsverlangen nicht ausreichend begründet wurde)
b) zurückweisen
c) eigenen Vorschlag zu einer neuen Miete machen
d) anerkennen
Wenn ihr euch einigt, so gilt die neue Miete. Daran kann man hinterher nur noch in selten Fällen etwas ändern.
PS: Falls der Vermieter bei euch abbucht, so müsst ihr die Abbuchungen genau im Auge behalten. Wenn er einfach die erhöhte Miete abbucht, so müsst ihr reagieren, wenn dies nicht erwünscht wird. Ansonsten kann das irgendwann als konkludente Zustimmung gewertet werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. September 2018 | 15:28
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
DANKE das hat mir geholfen
Und jetzt?
Schon
268.348
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten