Wohnraum gewerblich nutzen?DRINGEND!:)

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hannahlein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)
Wohnraum gewerblich nutzen?DRINGEND!:)

Hallo,

also folgendes Problem, ich hoffe jemand kann mir hier konkret weiterhelfen:

Momentan ist mein Geschäft (Internetshop als Gewerbe angemeldet) noch in meiner Privatwohnung in 2 Räumen angesiedelt.

Da aber alles aus den Nähten platztechnisch geht, brauche ich nun einen Büroraum.

Nun hat sich vor ein paar Stunden ergeben, das eine Mieterin hier bei uns im Privaten Wohnmehrfamilienhaus auszieht. Die Wohnung wäre günstig und die Räumlichkeiten ideal zu nutzen für mein Gewerbe.

Unsere Vermieterin wäre bestimmt davon begeistert an uns noch eine 2.kleine Wohnung hier im Haus zu vermieten.
Bevor ich diese nun anrufe und alles kläre, ist mir nur nicht klar ob Sie als Vermieterin den Raum an mich als in diesem Falle "Gewerbetreibende" vermieten kann?

Müsste Sie dafür irgendetwas ändern z.B. Einen Gewerberaumvertrag mit mir abschließen? Müsste Sie dafür "Ämtergänge" machen und den jetzigen Stand, nämlich Wohnung als Wohnraum ;) , als Gewerberaum ummodeln? Wenn ja, wäre das aufwendig und kostenintensiv?
Weil wenn das so ist, würde Sie sich darauf nicht einlassen...da die ziemlich viel zu tun hat und auf "Theater solch einer Art" keine Lust hat (Vermieter eben :-))

2. Wenn Sie das nicht umstellen kann oder will oder wie auch immer und Sie mir die Räumlichkeiten nur als "Wohnraum" vermieten kann/will, kann ich diese "Wohnung" dann komplett steuerlich absetzen als mein Büroraum/räumlichkeiten?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da ich morgen mit der Vermieterin sprechen muss und nicht ins "Fettnäpfchen" treten will bei der "Verhandlung" mit Ihr :-)

Herzlichen Dank
Hannahlein

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

91x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hannahlein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke!

Also es ist so, dass die jetzige Wohnung, wo ich eben mein jetziges Gewerbe ausübe, auf meinen Mann 100% läuft. Der Mietvertrag ist auf seinen Namen. Ich tauche da nicht auf...nirgends. So wollte die Vermieterin das damals, aus welchen Gründen auch immer ???,
D.h. dann wäre es doch für mich klüger eine Wohnung, bzw. diese eine Wohnung als Wohnung genutzt zu bekommen, anstelle eines Gewerberaums oder? Weil ich ja bei einer Wohnung schon mal ganz andere "Rechte" hätte...nämlich die Kündigungsfrist wäre automatisch 3 Monate anstatt wie bei vielen Gewerbeverträgen mind. 1Jahr oder?

Hier im Haus stört sich eh keiner an meiner Firma. Macht ja kein Lärm so ein Internethandel:). Finden alle nur immer "spannend" und kaufen bei mir ein :-) :-) :-)
D.h. das wird kein Problem sein.

Also sehe ich das richtig, dass wenn ich Sie morgen frage, es besser wäre einen Wohnraum anzumieten, weil ich selbst nirgends Wohnraum offiz. gemietet habe und somit die Konditionen besser für diese "Wohnung die jetzt frei wird" wären? Richtig?

Außerdem wäre diese dann immer noch 100% steuerlich absetzbar? Auch wenn mein Mann und ich gemeinsam veranlagt werden?

Hui ist das alles anstrengend...dabei will ich doch bloß mein Büro nicht mehr zu Hause haben :( ?

Danke!

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hannahlein
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für die Auskunft.

Also für mich ist jetzt eigentlich nur noch wichtig ob ich die Räumlichkeiten wenn als WOhnung gemietet, 100% steuerlich als Büro absetzen kann oder nicht.

Auf der Grundlage, dass meine jetzige Privatwohnung auf meinen Mann läuft und wir steuerlich gemeinsam veranlagt werden...vielleicht sit das eine Frage die ich unter "steuern" hier stellen sollte???:)

Mein Steuerberater ist heute nämlich nicht im Büro und ich sitz hier auf "heißen Kohlen"...weiß jemand damit Bescheid?!

...da ich gleich die Vermieterin anrufen möchte!

Herzlichen Dank
Hannahlein

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xandibandi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo Zusammen,

das passt hier ganz gut rein. Habe ein ähnliches Problem. Ich möchte meine Wohnungsfläche gewerblich nutzen. Hier ist entscheident, dass ich im Haus eine Wohnung (UG) miete und zusätzlich ein Zimmer im Dachgeschoss erhalte. In diesem Würde ich gerne ein Büro einrichten. Vorgeschrieben ist, dass die ausschließliche gewerbliche Nutzung einer Wohnfläche als "zweckentfremdung" geahndet wird. Ist das der Fall, wenn ich oben Arbeite und unten Wohne? Diese Adresse soll dann den Hauptsitz des Unternehmens angeben. Ist das Möglich? Mit geht es gar nicht groß um Steuern, etc. nur darum, ob ich meine XXX GmbH auf eine Private Wohnadresse anmelden darf. (Nebenbei es handelt sich um eine Medienargentur - Kein Liefer- und Kundenverkehr) - Vermieterin ist einverstanden, da Eigentumswohnung - Ich kenne sie zudem ziemlich gut :-) Muss ich von Ämtern Genehmigungen einholen?

Danke für Antworten.

-- Editiert am 27.07.2009 14:28

39x Hilfreiche Antwort

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