Wohnraumberechnung falsch

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andrea Krüger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnraumberechnung falsch

Hallo,

mein Mann und ich wohnen seit 5 Jahren in einer Dachgeschosswohnung über zwei Ebenen mit wahnsinnig vielen Schrägen.

Nun habe ich mir mal die Mühe gemacht und den Wohnraum versucht zu ermitteln.

Ich komme auf 73,9 qm Wohnfläche und vermietet wurde sie mit 80 qm.

Um eine Mietminderung zu verlangen, muß die Abweichung 10 % betragen, da liegen wir darunter.

Allerdings haben wir uns auf den Vermieter verlassen und auch entsprechend die 80 qm für die Hausratversicherung angegeben.

Wenn wir nun den Wohnraum exakt berechnen lassen wollen (z.B. Dekra), wer zahlt dann die Kosten dafür?

Und was können wir darüber hinaus tun?

Vielen Dank und Gruß
Andrea

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du schreibst es selbst: die abweichung beträgt wahrscheinlich weniger als 10 %. wenn du jemanden beauftragst, quasi 'amtlich' nachzumessen, zahlst natürlich du. ob der aufwand gerechtfertigt erscheint, ist deine entscheidung.
was die hausratversicherung angeht: erstens nachfragen, ob die differenz überhaupt etwas ausmacht (vericherungen haben nur etwas gegen unterversicherung), ggf. die versicherung wechseln.

ich würde den vm über das abweichende messergebnis informieren - vielleicht kommt ihr ja zu einer gemeinsamen feststellung. auswirkungen haben kann es noch auf qm-behogene abrechnungen bei den nk.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In diesem Fall ist für die Abrechnung der Betriebskosten von der tatsächlichen Wohnungsgröße auszugehen

Bringt aber idR so gut wie nichts.

Wenn eine Wohnungsgröße falsch ist, sind die anderen Wohnungsgrößen zumeist genauso falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@ blockwart

... da habe ich aber glück gehabt, dass ich so vorsichtig formuliert habe. danke für die info
:)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

War (und bin) z.Zt. nur teilweise 'ausgeklinkt'.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hera
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 6x hilfreich)

hoffe du weißt auch, dass alles unter 2,00m
nur zur hälfte als mietfläche zählt!;)

-----------------
"sehen und verstehen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn das man stimmt.

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen