Ich habe meinen Mietern ein Wohnrecht auf Lebzeit eingräumt ,möchte aber jetzt mein Haus verkaufen.
Kann der neue Besitzer dies wegen Eigenbedarf kündigen ?
Grüße
R. H.
Wohnrecht - Wohnrecht
21. August 2018
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Frage vom 21. August 2018 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Wohnrecht
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. August 2018 | 15:41
Von
Status: Unparteiischer (9910 Beiträge, 4488x hilfreich)
Das kommt ganz auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mieter an. Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB
). Diese Vereinbarungen bleiben also bestehen. Wenn diese Vereinbarungen eine Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter ausschließen, dann muss sich auch der Käufer daran halten.
Da dieser Punkt den Kaufpreis vermutlich stark beeinflussen wird, empfehle ich, einen Anwalt für Mietrecht vor Ort mit einem (kostenpflichtigen) Gutachten über die vertraglichen Vereinbarungen zu beauftragen. Der wird dann hoffentlich einschätzen können, ob eine Kündigung möglich ist.
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