Wohnrecht - Wohnung einfach weitervermieten oder verkaufen?

6. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Trainz01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Wohnung einfach weitervermieten oder verkaufen?

Hallo, ich weiss nicht, ob ich in der richtigen Abteilung bin, wenn nicht, dann bitte entsprechend ändern. Es geht um das Wohnrecht. Ich habe vor ca. 15 Jahren das Haus und Grundstück von meiner Mutter geerbt. In der oberen Etage wohnte meine Schwester mit Ihrer Familie, bis meine Schwester vor ca. 4 Jahren verstarb.
Ich wohne unten. Jetzt hatten die Familie meiner Schwester und ich bei einem Notar einen Wohnrechtsvertrag abgeschlossen und ins Grundbuch eintragen lassen.
Im Grundbuch stehe ich als erster als Hauseigentümer. Meine Schwester
als zweiter. Mein Schwager als 3. Die Tochter meiner Schwester als letzter.
Im Vertrag ist folgendes geregelt: Wenn diese stirbt, geht das Wohnrecht auf meinen Schwager und danach auf seine Stieftochter über.
Die Wohnrechtinhaber brauchen keine Miete zu zahlen müssen sich aber an
allen Kosten beteiligen die Anfallen. Z.B. Hausreparatur, Grundsteuer und anderes. Dafür muß ich die Wohnrechtinhaber durch meine Wohnung in den keller lassen, da diese da ein Stück mitbenutzen können. Sie dürfen auch die Garage und eine Werkstatt mitbenutzen. Jetzt kommt meine eigentliche Frage: Wenn mein Schwager stirbt geht ja das Wohnrecht auf seine Stieftochter über. Was passiert jedoch, wenn diese nicht dort wohnen will? Kann diese die Wohnung einfach weitervermieten
oder verkaufen? Ich habe jetzt mal gehört, daß man mir das dann schriftlich mitteilen muß, wenn die Stieftochter nicht dort wohnen will. Ich bedanke mich rechtherzlich im voraus für eure hoffentlich aufschlußreichen Antworten. Ich habe nämlich keine Lust jemanden da wohnen zu lassen, der sich dann ins gemachte Nest setzt ohne irgendwelche Kosten zu bezahlen. Euer Hartmut


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wohnrecht ist das Recht, dort selbst zu wohnen.
Es ist aber keine Pflicht, sie muss es nicht.
Das andere, also weitervermieten, wäre Niessbrauch.
In deinem Vertrag wirst du sicher die Wörter Vorerbe und Nacherbe finden.
Ich gehe aber davon aus, dass deine Nichte wesentlich jünger ist, als du es bist, sie wird dich vermutlich überleben.

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#3
 Von 
guest-12312.07.2010 17:18:20
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 65x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die einzige Alternative wäre, das Haus zu verkaufen, das Wohnrecht löschen, den Gewinn durch zwei teilen.

Jetzt hatten die Familie meiner Schwester und ich bei einem Notar einen Wohnrechtsvertrag abgeschlossen und ins Grundbuch eintragen lassen
Das war wohl eine Erbschaftssache, hat nichts mit Güte und Wohltätigkeit zu tun.

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#5
 Von 
Trainz01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Ich stehe als Hauseigentümer als erster im Grundbuch. Die anderen 3 als Wohnrechtinhaber.

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