Hallo Forums-Nutzer!
Die Suchfunktion hat mich leider nicht weitergebracht, mir brennt folgende Frage auf den Lippen:
Wir wohnen in einem Haus mit Garten in sehr schöner Lage. Wir haben einen Mietvertrag für 5 Jahre. Leider haben wir unseren Mieter noch nie gesehen, denn er wohnt ziemlich weit weg und ist telefonisch nicht erreichbar. Wir möchten nun versuchen ein Wohnrecht auf Lebenszeit für uns zu bekommen (im Mietverhältnis).Die Frage ist nun, wie hier die formelle Vorgehensweise ist:
Wie kann man dies bewerkstelligen ? Geht das schriftlich durch Änderung im Mietvertrag ? Wie kann man das Wasserdicht machen, auch wenn das Haus mal einen neuen Eigentümer bekommt, und ist dieses geschützt durch evtl. Eigenbdarfsanmeldungen?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Gruß
Jürgen
Wohnrecht auf Lebenszeit, wie ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Das ganze müsste im Grundbuch eingetragen werden, um wirksam auch gegen potentielle Käufer zu wirken.
Ich glaube aber kaum, dass sich der Vermieter darauf einlassen wird. Ein Objekt, das derart "belastet" ist, wird sich schwer verkaufen lassen, wenn er das mal wollen würde. Für den Vermieter hätte es nur Nachteile.
Wohnrechte auf Lebenszeit werden in der Regel nur für Familenmitglieder o. ä. vereinbart, weil da der Eigentümer auch ein eigenes Interesse daran hat.
Kathrin
Hallo Kathrin!
Das mag sein, das es für den Vermieter nur Nachteile hätte. Aber dieser ist überhaupt froh das jemand im Haus wohnt und sich kümmert. Die Miete selber ist auch unschlagbar günstig für solch ein Haus.
Er selber war schon seit über 10 Jahren nicht mehr in seinem Haus, und es sieht auch nicht so aus als würde er ein Interesse pflegen dieses in naher Zukunft zu besuchen.
Also würde mich die Vorgehensweise trotzdem interessieren.
Gruß
Jürgen
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