Der Vater von Bekannten lebte bei seinem Sohn und hatte Wohnrecht auf Lebenszeit, notariell beglaubigt, sonst wurde notariell nichts festgelegt.
Als es dem Vater gesundheitlich nicht mehr gut ging, zog er in eine Wohnanlage von "Betreutes Wohnen", der Sohn übernahm dafür die Miete, da ihm ja jetzt im Haus mehr Wohnraum zur Verfügung stand.
Jetzt ist es dem Sohn finanziell nicht mehr möglich, die Miete des betreuten Wohnens zu bezahlen, der Vater kann aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück in das Haus des Sohnes.
Hat der Sohn irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Vater, der ja das Wohnrecht nicht mehr in Anspruch nehmen kann?
Grüße von Noopy
Wohnrecht auf Lebenszeit wird nicht genutzt
28. Oktober 2004
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Frage vom 28. Oktober 2004 | 13:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit wird nicht genutzt
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2004 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Nein, es besteht keine Verpflichtung des Sohnes gegenüber dem Vater.
Dass der Vater das Wohnrecht nicht nutzt, führt nicht zu Entschädigungsansprüchen gegen den Sohn.
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