Wohnrecht auf Lebenszeit nicht genutzt - Darf ich die Wohnung vermieten?

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
C.N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit nicht genutzt - Darf ich die Wohnung vermieten?

Hallo,
habe von meiner Mutter das Haus überschrieben bekommen und sie hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit.

Meine Mutter ist 94 Jahre alt und plegebedürftig. Gepflegt wird sie von meiner Schwester, die dafür Mietfrei in meinem Haus wohnen durfte.

Nun haben sich meine Schwester und ihr Mann ein eigenes Haus gekauft und meine Mutter mit zu sich genommen.

Beide Wohnungen stehen nun leer, meine Schwester und ihr Mann zahlen keine Nebenkosten mehr und haben mir auch die Schlüssel übergeben.

Meine Frage: Darf ich die Wohnung meiner Mutter vermieten, solange sie ihr Wohnrecht auf Lebenszeit nicht
nutzt ?
Die Nebenkosten für meine Mutters Wohnung werden noch überwiesen.

Danke schon mal für eine Antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Im Grunde genommen muß der Berechtigte in der Lage sein, jederzeit sein Wohnrecht auszuüben. Wenn nun alle Beteiligten sich einig sind, spricht prinzipiell nichts dagegen, zu vermieten. Allerdings müßte auf Verlangen diese Wohnung jederzeit wieder für den Berechtigten freigemacht werden (was ggf. Schadensersatzansprüche des deswegen gekündigten Mieters auslösen könnte).

Sinnvoller wäre es eigentlich, wenn auf das Wohnrecht auch förmlich (Löschung des Grundbucheintrages, sofern vorhanden) verzichtet würde, falls die Wohnung sowieso auf Dauer nicht mehr genutzt werden kann. Dann würde auch die Pflicht zur Zahlung von Nebenkosten wegfallen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... hat nicht eure mutter das wohnrecht schon aufgegeben, indem sie ausgezogen ist? voraussetzung dürfte aber wohl sein, dass sie zu der entscheidung auch fähig ist/war. (wäre zumindest der erörterung mit einem fachmann wert, wenn ihr das untereinander nicht klar kriegen solltet)

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein Wohnrecht wird nicht dadurch aufgegeben, daß man auszieht oder die Wohnung längere Zeit nicht mehr nutzt.

Es erlöscht allein durch Tod des Berechtigten oder durch dessen (bei Grundbucheinträgen notariell zu beurkundenen) Verzicht zu Lebzeiten.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#4
 Von 
C.N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hinkelbein,
nein meine Mutter hat die Entscheidung nicht selbst getroffen, dazu ist sie geistig micht mehr in der Lage.
Mein Pbroblem ist, dass ich die freigewordene Wohnung meiner Schwester zwar vermieten könnte, aber es fehlt mir ein Zimmer, welches als Badezimmer umgebaut werden soll. Die Wohnung meiner Mutter steht leer und blockiert somit meine
Absichtem und das freut 2 meiner 3 Geschwister.
Gruss C.N.

-- Editiert von C.N. am 25.09.2006 11:28:28

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