Wohnrecht auf Lebenszeit vs. Eigentumsrecht!?

5. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-199
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Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit vs. Eigentumsrecht!?

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5 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Toxibaby,
Ich bin der Meinung, "Wohnrecht" ist rechtlich gesehen das Gleiche, wie ein normaler Mietvertrag. Der Vater ist zwar Eigentümer aber die Großeltern sind Besitzer des Hauses. Somit hat er auch kein Recht, sich einfach Zutritt zu verschaffen. Es sei denn, er hat schwerwiegende Gründe, die dies unumgehlich machen. Und die Schlösser darf er m.E. schon mal überhaupt nicht austauschen!!

Liebe Grüße

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Toxic,

ich sehe es wie teufelin .

Deine Freundin muss den Schlüssel nicht herausgeben. Es reicht, wenn ihr Vater weiß, dass er zur Abwehr einer drohenden Gefahr, z.B. Wasserschaden bzw. Wohnungsbrand, die Wohnung im Beisein Deiner Freundin betreten kann.

Betritt ihr Vater ohne einen derart wichtigen Grund die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch; § 123 StGB . Entfernt er dabei sogar Gegenstände von Wert aus der Wohnung, in der Absicht, sich diese anzueignen, erfüllt er den Straftatbestand des besonders schweren Diebstahls (§ 243 StGB ).

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 05.03.2005 14:41:31

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#3
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hi Toxic,

ich würde das Schreiben umformulieren und dem Herrn Papa lediglich mitteilen, dass er sich im Notfall (s.o.) jederzeit an seine Tochter wenden kann, um die Wohnung zu betreten. Die "Rechtsbelehrung" ist m.E. überflüssig, sie vergiftet nur zusätzlich das eh schon angespannte Verhältnis. Er wird sich der Folgen auch so im Klaren sein.

MfG Gruwo

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#5
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

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