Wohnrecht bei einem Sozialhilfeempfänger

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
bernd p.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht bei einem Sozialhilfeempfänger

Für meinen Bruder besteht ein Wohnrecht, eingetragen im Grundbuch. Zunächst hatte ich einen Mietvertrag - auf Anregung einer Behördenangestellten - abgeschlossen. Das Sozialamt überahm auch zunächst die Miete, setzte die Zahlung aber aus, nachdem sie von dem Wohnrecht erfuhr.Ich wollte mir keine Leistung erschleichen, weil ich nich wußte, dass bei einem Wohnrecht keine Miete gefordert werden kan. Das Sozialamt hat die Zahlung der Grundsicherung über mehrere Monate eingestellt, und zwar ohne mir etwas Schriftliches zu senden. Wie kann ich mich wehren bzw. ist dieses Vorgehen rechtes? Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Welche Behördenangestellte hat dir das denn geraten?? Ist aber auch egal, die wird die falsche Beratung sicher nicht zugeben.
Wenn der Bruder kostenlos wohnen kann, zahlt das Amt natürlich auch nicht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Da kannst Du noch froh sein, dass Dir nicht auch noch Betrug vorgeworfen wird und ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet wird.

Warum und gegen was willst Du Dich denn wehren. Ich denke Dein Bruder hat das Wohnrecht.

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die ARGE geht bestimmt von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Das also dein Bruder dich kostenlos dort wohnen läßt und dich außerdem mit Essen versorgt. Du hattest einen Mietvertrag mit deinem Bruder abgeschlossen, dabei ist es doch uninteressant, ob dein Bruder Miete oder keine Miete bezahlt.Durch eine weitere Person in seinem Haushalt fallen doch auch mehr NK an. Was ich nicht verstehe, dass die ARGE diesen Mietvertrag plötzlich nicht anerkennt.
Du solltest also umgehend zu diesem Soziamt gehen und einen neuen Antrag stellen.

Vielleicht diesen Beitrag im Sozialrecht stellen.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wieso?
Begründung?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Es handelt sich doch offensichtlich um einen Scheinmietvertrag, da das Wohnrecht kostenlos ist.

Wenn man beiden Absicht nachweisen könnte, dann hätte es hier zusätzlich zur Rückzahlung noch eine Betrugsanzeige gegeben. Denn nichts anders ist das, was Bernd hier gemacht hat.

Hier einen erneuten Antrag auf Übernahme der Miete zu stellen würde die Gutmütigkeit des Sachbearbeiters doch wohl etwas überstrapazieren.

-- Editiert von hh am 15.02.2007 21:18:05

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#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich steh jetzt etwas auf dem Schlauch...

Wenn jemand Wohnrecht hat, dann kann er doch trotzdem untervermieten oder? Warum sollte er seinen Bruder kostenlos in seiner Wohnung aufnehmen?

Wenn ich als Hausbesitzer 1 Zimmer an einen Hartz IV Empfänger vermiete.....ist das auch nicht gestattet?

Klär mich doch mal auf
wo ist das Problem?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Bruder hat ein kostenloses Wohnrecht und wollte dennoch über Hartz IV eine Miete bekommen, die er gar nicht zahlt.

Das Wohnrecht beinhaltet übrigens nicht das Recht zur Untervermietung.

Selbstverständlich kann ein Hausbesitzer ein Zimmer an einen Hartz IV Empfänger vermieten. Der Hartz IV Empfänger darf aber nicht freiwillig an den Hausbesitzer eine Miete zahlen, wenn er ein kostenloses Wohnrecht hat und dann erwarten, dass die ARGE die Mietzahlung übernimmt.

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich weiß beinhaltet aber ein Wohnrecht nicht die anteiligen Betriebskosten. D.h., dass der Bruder, der das Wohnrecht ausübt, die Betriebskosten dem anderen Bruder erstatten müsste. Da er ALG II - Empfänger ist, müssten ihm zumindest diese Kosten vom Amt bezahlt werden.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@hh
du hast da wohl etwas mißverstanden oder etwa ich?
So wie ich das sehe, ist ein Hartz IV Empfänger zu seinem Bruder gezogen. Dieser Bruder (nicht der Hartz IV Empfänger)hat ein eingetragenes Wohnrecht. Wenn der Bruder mit dem Wohnrecht 1 Zimmer untervermietet (in diesem Fall an seinen Hartz IV-Empfänger Bruder) dann kann man ihm doch nichts.

Er hat ja dadurch auch etwas höhere NK.

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