Wohnrecht - ganzes Haus

18. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
paule1234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnrecht - ganzes Haus

Hallo und guten Tag

ich habe eine Frage zum Wohnrecht

Folgende Situation :

Tochter ist im Grundbuch eingetragen als Eigentümer
Vater und Mutter haben das Wohnrecht auf Lebenszeit über das ganze Haus
Haus hat 2 seperate Wohnungen
Vater hat nochein Haus , das er seit langer Zeit bewohnt 300 km entfernt mit seiner Frau

Frage dazu :

Kann der der Vater seine Tochter aus dem Haus "drängen" sage ich mal auf Grund seines Wohnrechts ? ( also zum Auzug zwingen )
Muss er das Haus dann bewohnen ?
Kann er auf Grund von 2 Wohnungen im Haus dennoch nicht nur eine verlangen ?
( Er hat ja noch ein Haus )

Mein Rechtsempfinden geht dahin das ...wenn ich Richter wäre ...ich sagen würde sie haben noch ein Haus ..und noch eine Wohnung ..Ihre Tochter darf wohen bleiben

aber damit werde ich wohl auf dem Holzweg liegen..denke ich mal

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

@unterfranke:
Nießbrauch und Wohnrecht sind unterschiedliche Dinge. Frag jetzt nicht, worin der Unterschied liegt, sonst bekommst du noch genauso dumme Antworten wie deine.

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Kann der der Vater seine Tochter aus dem Haus "drängen" sage ich mal auf Grund seines Wohnrechts ? ( also zum Auzug zwingen )
Ja

Muss er das Haus dann bewohnen ?
Nein, ein Wohnrecht ist keine Wohnpflicht

Kann er auf Grund von 2 Wohnungen im Haus dennoch nicht nur eine verlangen ? ( Er hat ja noch ein Haus )
Er hat das Wohnrecht , und wenn er noch 5 andere Häuser hätte.


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""

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#4
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

@werwiewas:

Werner führt das richtig aus.

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------

Warum also fragen Sie nicht den Notar


nein, das war nicht werner, das war unterfranke.

@unterfranke: Dieser Kommentar Okay, deine Antwort ist nicht dumm, sondern dümmer! erinnert mich an Kinderkram á la Ätschi Bätschi....


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#7
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ja, stimmt, dann ganz meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nießbrauch und Wohnrecht sind verschiedene aber nicht völlig unterschiedliche Dinge.

Das Nießbrauchrecht beinhaltet immer auch ein Wohnrecht, ist aber deutlich umfassender und berechtigt z.B. im Gegensatz zum Wohnrecht auch zur Vermietung. Möglicherweise liegt hier aber auch tatsächlich ein Nießbrauchrecht vor und paule1234 hat die Begriffe verwechselt. Ein Wohnrecht für zwei Wohnungen im gleichen Haus halte ich für ungewöhnlich, bei einem Nießbrauchrecht wäre das jedoch nicht ungewöhnlich.

Unabhängig davon hat der Inhaber dieses Rechtes das Hausrecht, kann also bestimmen, wer bei ihm wohnt oder wer ihn besuchen darf. Der Eigentümer hat dagegen zwar das Eigentumsrecht, aber nicht das Besitzrecht.

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#11
 Von 
paule1234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke @ TAO

Es ist schon das dieses Haus 2 Wohnungen hat und der Vater Wohnrecht ..nicht Nießbrauchrecht hat über das ganze Haus..

Letzte Frage dazu :

Könnte der Vater, sofern seine Tochter die Wohnung unten weiter nutzt ihr untersagen wenn sie, wann dort schlafen/wohen lässst ? ( mit ihr zusammen )

Das sollt doch auf keinen Fall möglich sein.

Anmerkung dazu ..wir wohnen hier seit 11 Jahren zusammen ..ich habe aber ...immer noch ne eigenen Wohnung

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#12
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
paule1234
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das würde aberein Besuchrecht einschränken und das kann ich mir nicht vorstellen.
Ein Veremiter kann seinem Mieter auch nicht vorschreibe wer zu ihm darf und wer nicht

Gibt es dazu einen Paragraphen ?

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""

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#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Er könnte auch einen Hut neben der Eingangstüre aufhängen und verlangen, dass der jedesmal gegrüsst wird. Das nachzukontrollieren ist kein Problem, eine Kamera und ein Bewegungsmelder genügen.

Auch wenn du die Eigentümerin des Hauses bist, solange das Wohnrecht existiert, bist du nur eine Besucherin.

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