Guten Abend,
Person A wird von seinem Vater testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt und erbt dadurch ein Haus zu 100%, dass er bereits vorher zu 25% besessen hat (Gesetzliche Erbfolge Tod der Mutter)
Vor dem Tod schreiben der Vater von A und A der Stiefmutter von A ein lebenslanges begrenztes Wohnrecht für ein Stockwerk des Hauses und den Garten aus, dies wird im Beisein eines Notars geregelt.
Nach dem Tod des Vaters versucht der Notar, das Wohnrecht eintragen zu lassen. Leider ist bereits ein Gläubiger (Bank) im Grundbuch eingetragen. Dieser verweigert die Eintragung des Wohnrechts mit Verweis auf Begleichung der Grundschuld durch A. Die Belastung beträgt 20.000 €
A selbst ist mittellos und hat von seinem Vater ausser dem Haus keine flüssigen Mittel geerbt.
Nun geht die Stiefmutter per Anwalt gegen A vor. Sollte das Wohnrecht bis Anfang Dezember nicht im Grundbuch eingetragen sein, würde sie A auf die Auszahlung des Geldwertes des Wohnrechts (etwa 120.000 €) verklagen.
Ist die Forderung der Stiefmutter berechtigt?
Gilt das Wohnrecht nicht schon automatisch, auch ohne Eintragung ins Grundbuch?
Wie muss A sich verhalten?
Danke im Voraus
-----------------
""
-- Editiert bcofido am 04.11.2014 18:35
-- Editiert bcofido am 04.11.2014 18:36
Wohnrecht kann nicht eingetragen werden, was nun?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Haus beleihen, Gläubiger auszahlen, Wohnrecht eintragen lassen.
quote:<hr size=1 noshade>Nach dem Tod des Vaters versucht der Notar, das Wohnrecht eintragen zu lassen. <hr size=1 noshade>
Wieso so spät und nicht direkt bei Beurkundung?
Es wäre mir auch neu, das ein Gläubiger den Eintrag einer nachrangigen Schuld einfach so verhindern könnte.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Haus beleihen, Gläubiger auszahlen, Wohnrecht eintragen lassen.
Aufgrund der Lebenssituation nicht möglich (Frührentner, Bank verweigert Kredit)
quote:
Wieso so spät und nicht direkt bei Beurkundung?
Burkundung fand eine Woche vor dem Tod des Vaters statt.
quote:
Es wäre mir auch neu, das ein Gläubiger den Eintrag einer nachrangigen Schuld einfach so verhindern könnte.
Schreiben von Notar mit Verweigerung der Erlaubnis des Gläubigers liegt A und auch dem Anwalt der Stiefmutter vor.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Wohnrecht besteht auch ohne Grundbucheintrag. Der Notarvertrag reicht aus.
120.000€ für ein Wohnrecht erscheint mir sehr hoch. Ist beabsichtigt das Haus zu verkaufen?
Wieso hast Du dem Wohnrecht zugestimmt? Du warst doch Miteigentümer, da hättest Du zustimmen müssen.
Wohnt die Stiefmutter noch im Haus?
Shenja
-----------------
" Die Neugier ist der Katze tot......"
quote:
Das Wohnrecht besteht auch ohne Grundbucheintrag. Der Notarvertrag reicht aus.
Das ist mir bekannt, meine Stiefmutter besteht dennoch anwaltlich auf der Eintragung
quote:
120.000€ für ein Wohnrecht erscheint mir sehr hoch. Ist beabsichtigt das Haus zu verkaufen?
Nein, das Haus soll niemals verkauft werden. Die Summe ergibt sich aus 500€ Monatskaltmiete mal 12 Monaten mal 20 Jahren Lebenserwartung meiner Stiefmutter.
quote:
Wohnt die Stiefmutter noch im Haus?
Selbstverständlich und eigentlich will sie auch drin bleiben.
-----------------
""
-- Editiert bcofido am 04.11.2014 21:43
Dann wäre es ziemlich dämlich von ihr das ganze anwaltlich durchzusetzen.
Denn wenn das Haus versteigert wird, bleibt vermutlich nicht viel für sie übrig. Könnte ein echtes Minusgeschäft für sie werden.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Wieso versteigert? Kann doch frei verkauft werden. Ich frage mich ohnehin wovon dieses Haus unterhalten werden soll.
wirdwerden
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten