Wohnrecht und paar Themen unklar

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lula88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht und paar Themen unklar

Guten Tag zusammen,
ich bin Neu im Forum und benötige eure Hilfe. 2019 haben wir ein Haus gekauft, wo ein Herr mit Wohnrecht lebt. Damals haben die Verkäufer ( Neffin ) uns mitgeteilt das der Stellplatz unterm Carport nicht zum Wohnrecht dazu gehört. Zu Zeiten der Erstellung des Wohnrechts gab es nicht einmal einen Carport. Der Herr besteht auf den Stellplatz und ist der Meinung er gehört zur Wohnung. Erstellung des Wohnrechts 1993 und Erbauung des Carports 2000.Wir haben Ihn freundlich drauf hingewiesen, dass wir den Stellplatz zur Eigennutzung benötigen was er ignoriert.

Zweites Thema:
Im Wohnrecht sind Wasser, Müll, Strom und Gaskosten anhand der Größe zu verteilen. Der Herr hat 58m2 wir haben 108m2. Wir haben mehrfach gesagt, dass 110€ Nebenkosten nicht ausreichen auch das ignoriert er. Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat. Er hat auch nur alte Geräte und heißt fast das ganze Jahr.
Wie kann ich da am besten vorgehen? Zählergeräte sind baulich nicht möglich darum wird anhand der Wohnungsgröße berechnet. Sein Argument wir haben noch Keller die zu Wohnung dazu gehört.


Vielen Dank für eure Hilfe.

Folgendes steht im Notarvertrag:
Wohnrecht auf die gesamte im südlichen Gebäudetrakt befindliche Wohnung. Gemäß § 1090. das Wohnrecht beinhaltet den Gebrauch sämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb sowie freien Umgang in und außer Haus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Lula88):
Damals haben die Verkäufer ( Neffin ) uns mitgeteilt das der Stellplatz unterm Carport nicht zum Wohnrecht dazu gehört.
Hat die Neffin oder Nichte euch dazu was schriftliches mitgeteilt? Der Kauf war doch erst 2019.
Zitat (von Lula88):
sämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb
Könnte damit auch das Carport gemeint sein?
Zitat (von Lula88):
Wir haben mehrfach gesagt,
Habt ihr auch was geschrieben?
Zitat (von Lula88):
Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen
Jetzt noch? Was steht denn im Mietvertrag, wann ihr über die BK abrechnet??
Zitat (von Lula88):
Er hat auch nur alte Geräte und heißt fast das ganze Jahr.
Alte Geräte? Die gehören euch, denn ihr seid Vermieter.. Er darf das ganze Jahr heizen und muss dann entsprechend höhere Nachzahlungen leisten.
Zitat (von Lula88):
Wie kann ich da am besten vorgehen?
Schriftlich mit dem Herrn kommunizieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Lula88):
Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen


Dann macht das und das auch ordentlich. Es hat euch nicht zu interessieren, wie alt seine technischen Geräte sind, das ist Privatsache, außerdem wird er ja wohl einen eigenen Stromzähler haben, dann ist es sowieso egal.

Bezüglich der Heizung solltet ihr im Zweifel Heizerfassungsgeräte montieren lassen, wird sich aber wohl in dieser Konstellation nicht lohnen (ist nicht wirtschaftlich), ist eine Überlegungssache, je nachdem wie lange der Berechtigte lebt, rechnet sich die Installation evtl. doch.

Das hier:
Zitat (von Lula88):
Im Wohnrecht sind Wasser, Müll, Strom und Gaskosten anhand der Größe zu verteilen


stimmt nicht überein mit dem hier:
Zitat (von Lula88):
Wohnrecht auf die gesamte im südlichen Gebäudetrakt befindliche Wohnung. Gemäß § 1090. das Wohnrecht beinhaltet den Gebrauch sämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb sowie freien Umgang in und außer Haus.


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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Lula88):
Guten Tag zusammen, ich bin Neu im Forum und benötige eure Hilfe. 2019 haben wir ein Haus gekauft, wo ein Herr mit Wohnrecht lebt.

Ihr habt das Haus mit dem Wohnrecht gekauft? Dann gilt die Bewilligung auf deren Grundlage das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Eine Kopie dieser Bewilligung kann man beim Grundbuchamt anfordern.
Zitat:
Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat.

Die Nebenkostenabrechnung für 2020 muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2021 vorgelegen haben, ansonsten sind Forderungen verjährt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alte Geräte? Die gehören euch, denn ihr seid Vermieter.


Warum sollte z.B. die Waschmaschine dem Vermieter gehören? Nur, weil sie alt ist?

Zitat (von Lula88):
Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat.


Was heißt "wollen"? Ihr habt die Abrechnung dem alten Herren noch nicht zugestellt?

Zitat (von Lula88):
Wie kann ich da am besten vorgehen?


Wenn er sich nicht überzeugen lässt, dann helfen nur gerichtliche Schritte.

Zitat (von Lula88):
Stätteeinrichtungeb


Was soll das sein?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Nebenkostenabrechnung für 2020 muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2021 vorgelegen haben, ansonsten sind Forderungen verjährt.


Stimmt habe ich glatt nicht dran gedacht, ABER vorzulegen wäre sie dennoch, wenn man wirksam die Vorauszahlung anheben will. Und auch hier ein ABER, je nachdem wie das Wohnrecht tatsächlich gestaltet ist, muss er die evtl. nicht zahlen.

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