Guten Tag zusammen,
ich bin Neu im Forum und benötige eure Hilfe. 2019 haben wir ein Haus gekauft, wo ein Herr mit Wohnrecht lebt. Damals haben die Verkäufer ( Neffin ) uns mitgeteilt das der Stellplatz unterm Carport nicht zum Wohnrecht dazu gehört. Zu Zeiten der Erstellung des Wohnrechts gab es nicht einmal einen Carport. Der Herr besteht auf den Stellplatz und ist der Meinung er gehört zur Wohnung. Erstellung des Wohnrechts 1993 und Erbauung des Carports 2000.Wir haben Ihn freundlich drauf hingewiesen, dass wir den Stellplatz zur Eigennutzung benötigen was er ignoriert.
Zweites Thema:
Im Wohnrecht sind Wasser, Müll, Strom und Gaskosten anhand der Größe zu verteilen. Der Herr hat 58m2 wir haben 108m2. Wir haben mehrfach gesagt, dass 110€ Nebenkosten nicht ausreichen auch das ignoriert er. Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat. Er hat auch nur alte Geräte und heißt fast das ganze Jahr.
Wie kann ich da am besten vorgehen? Zählergeräte sind baulich nicht möglich darum wird anhand der Wohnungsgröße berechnet. Sein Argument wir haben noch Keller die zu Wohnung dazu gehört.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Folgendes steht im Notarvertrag:
Wohnrecht auf die gesamte im südlichen Gebäudetrakt befindliche Wohnung. Gemäß § 1090. das Wohnrecht beinhaltet den Gebrauch sämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb sowie freien Umgang in und außer Haus.
Wohnrecht und paar Themen unklar
14. Januar 2022
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Frage vom 14. Januar 2022 | 18:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht und paar Themen unklar
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#1
Antwort vom 14. Januar 2022 | 19:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hat die Neffin oder Nichte euch dazu was schriftliches mitgeteilt? Der Kauf war doch erst 2019.ZitatDamals haben die Verkäufer ( Neffin ) uns mitgeteilt das der Stellplatz unterm Carport nicht zum Wohnrecht dazu gehört. :
Könnte damit auch das Carport gemeint sein?Zitatsämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb :
Habt ihr auch was geschrieben?ZitatWir haben mehrfach gesagt, :
Jetzt noch? Was steht denn im Mietvertrag, wann ihr über die BK abrechnet??ZitatWir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen :
Alte Geräte? Die gehören euch, denn ihr seid Vermieter.. Er darf das ganze Jahr heizen und muss dann entsprechend höhere Nachzahlungen leisten.ZitatEr hat auch nur alte Geräte und heißt fast das ganze Jahr. :
Schriftlich mit dem Herrn kommunizieren.ZitatWie kann ich da am besten vorgehen? :
#2
Antwort vom 14. Januar 2022 | 19:38
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatWir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen :
Dann macht das und das auch ordentlich. Es hat euch nicht zu interessieren, wie alt seine technischen Geräte sind, das ist Privatsache, außerdem wird er ja wohl einen eigenen Stromzähler haben, dann ist es sowieso egal.
Bezüglich der Heizung solltet ihr im Zweifel Heizerfassungsgeräte montieren lassen, wird sich aber wohl in dieser Konstellation nicht lohnen (ist nicht wirtschaftlich), ist eine Überlegungssache, je nachdem wie lange der Berechtigte lebt, rechnet sich die Installation evtl. doch.
Das hier:
ZitatIm Wohnrecht sind Wasser, Müll, Strom und Gaskosten anhand der Größe zu verteilen :
stimmt nicht überein mit dem hier:
ZitatWohnrecht auf die gesamte im südlichen Gebäudetrakt befindliche Wohnung. Gemäß § 1090. das Wohnrecht beinhaltet den Gebrauch sämtlicher zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmter Stätteeinrichtungeb sowie freien Umgang in und außer Haus. :
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#3
Antwort vom 14. Januar 2022 | 20:00
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatGuten Tag zusammen, ich bin Neu im Forum und benötige eure Hilfe. 2019 haben wir ein Haus gekauft, wo ein Herr mit Wohnrecht lebt. :
Ihr habt das Haus mit dem Wohnrecht gekauft? Dann gilt die Bewilligung auf deren Grundlage das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Eine Kopie dieser Bewilligung kann man beim Grundbuchamt anfordern.
Zitat:Wir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat.
Die Nebenkostenabrechnung für 2020 muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2021 vorgelegen haben, ansonsten sind Forderungen verjährt.
#4
Antwort vom 14. Januar 2022 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
ZitatAlte Geräte? Die gehören euch, denn ihr seid Vermieter. :
Warum sollte z.B. die Waschmaschine dem Vermieter gehören? Nur, weil sie alt ist?
ZitatWir wollen wir das Jahr 2020 eine Nebenkostenabrechnung erstellen und die zeigt auf das er ca. 70€ im Monat zu wenig gezahlt hat. :
Was heißt "wollen"? Ihr habt die Abrechnung dem alten Herren noch nicht zugestellt?
ZitatWie kann ich da am besten vorgehen? :
Wenn er sich nicht überzeugen lässt, dann helfen nur gerichtliche Schritte.
ZitatStätteeinrichtungeb :
Was soll das sein?
#5
Antwort vom 14. Januar 2022 | 23:08
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatDie Nebenkostenabrechnung für 2020 muss dem Mieter bis spätestens 31.12.2021 vorgelegen haben, ansonsten sind Forderungen verjährt. :
Stimmt habe ich glatt nicht dran gedacht, ABER vorzulegen wäre sie dennoch, wenn man wirksam die Vorauszahlung anheben will. Und auch hier ein ABER, je nachdem wie das Wohnrecht tatsächlich gestaltet ist, muss er die evtl. nicht zahlen.
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