Wohnung, Terasse, Miete

31. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.12.2011 15:56:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung, Terasse, Miete

Guten Tag,

Ich habe seid 1 1/2 Jahren meine Wohnung, und bei uns ist eine 30m2 Terasse dran die wir laut Mietvertrag nicht mitgemietet haben aber nutzen durften.
Heute bekam ich ein Schreiben von mein Vermieter das ich bis zum Datum die Terasse räumen soll oder sie anmieten soll.
Die Terasse ist von der Wohnung aus zugänglich (Terassentür)

Meine Frage ist:
Ob das Rechtens ist vom Vermieter nach dieser Zeit nachträglich Miete zu verlangen?

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-- Editiert am 31.12.2009 08:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Ja.

Wenn die Nutzung aus Kulanz überlassen wurde, aber nicht mietvertraglich vereinbart ist, kann die weitere Nutzung untersagt werden, oder zukünftig an eine Anmietung geknüpft werden.

Wie viel möchte der VM denn für die Terrasse? Habt ihr ansonsten ein gutes Miteinander?

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#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Habt ihr ansonsten ein gutes Miteinander?


:grins:

Wollen wir mal kurz abstimmen ?




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
eine 30m2 Terasse dran die wir laut Mietvertrag nicht mitgemietet haben aber nutzen durften.



Steht das irgendwo, daß ihr die nutzen dürft oder meinst du das nur?

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Man sollte bereits skeptisch sein, wenn man eine Terrassenwohnung mietet, die Terrasse im Mietvertrag aber nicht benannt ist. Es sollte sich dem zukünftigen Mieter dann doch die Frage nach der Terrassennutzung geradezu aufdrängen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
das ich bis zum Datum die Terasse räumen soll


Was gibt es denn da alles zu räumen ?



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#6
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Das dürfte rechtens sein. was wurde denn genau vereinbart (Beweisbarkeit ist wichtig)? Evtl. zieht der Tatbestand der Duldung.

Ich würde es allerdings vorziehen, mit dem VM eone rasche Einigung zu erzielen und bedenken, dass Du die Terrasse 1,5 Jahre mietfrei nutzen konntest. Im Extremfall kann der VM die Terrasse an einen anderen vermieten oder etwas dort lagern.

FAZIT : lieber im gegenseitigen Einvernehmen einigen und stressfrei weiterwohnen

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