Wohnung Umgeschrieben nachdem Freundin auszog

9. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
xXEnkelXx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung Umgeschrieben nachdem Freundin auszog

Hallo folgendes Problem,
Wir bewohnten zwei separate Wohnungen die aber unter einem mietvertrag liefen!

Meine ehemalige Freundin wollte nnun ausziehen.Wir haben uns mit dem vermieter darauf geeinigt das das ich eine nachmieter in suche und der Mietvertrag quasi nur umgeschrieben wird auf mich und die neue nachmieterin....
Der Mietvertrag läuft quasi nahtlos weiter....
Die Mietkaution wurde damals von meiner ex in form eines mietkautionssparbuch beim Vermieter hinterlegt...
Klar ist das meine ex dieses jetzt haben möchte,jjedoch weigert sich der Vermieter nun dieses herauszugeben da etwas mit dem Garten nicht in Ordnung sei...
Gleichzeitig verlangt er aber auch das neue Sparbuch von mir und der nachmieterin (iist quasi ne wg)....
Er hätte so zwei Kautionen in der Hand und das obwohl es keine kündigung gab...
Da es so geplant war das der Vertrag fortgesetzt wird nur eben mit der neuen Mieterin anstatt mit der ex....
Darf er die kaution einbehalten? ?
Hoffe ich habe es halbwegs gut erklärt...

Lg Stephan

-- Editier von xXEnkelXx am 10.12.2015 00:26

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Meines Erachtens nach ist das Vorgehen des Vermieters rechtens.

Ein neuer Mieter möchte rein -> Der neue Mieter muss eine Kaution hinterlegen.

Ein alter Mieter möchte raus und seine Kaution wiederhaben, es liegt aber ein Schaden vor -> Der Schaden muss erst geklärt werden.

Das sind zwei unabhängige Fälle und er kann ja schlecht der neuen Mieterin die Schäden der alten aufdrücken.

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#2
 Von 
xXEnkelXx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wohnung wurde aber nicht gekündigt sondern nur umgeschrieben!
Das bedeutet das der Vertrag nahtlos übergeht....

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von xXEnkelXx):
Da es so geplant war das der Vertrag fortgesetzt wird nur eben mit der neuen Mieterin anstatt mit der ex....
Darf er die kaution einbehalten? ?


Wenn der Vertrag fortgesetzt wird, braucht der Vermieter gar nichts zu machen, sondern kann sich an die ursprünglichen Mieter halten. Also wenn die Nachmieterin Mist baut, haften die Ursprungsmieter = die Ex und der TE.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von xXEnkelXx):
Die wohnung wurde aber nicht gekündigt sondern nur umgeschrieben!
Das bedeutet das der Vertrag nahtlos übergeht....


Folglich muß die Kaution nicht erstattet werden, denn die ist an den Vertrag, nicht an Personen gebunden.

Allerdings dürfte der Vermieter von "neuen" Mietern keine Kaution verlangen, es gibt ja schon eine zu diesem Vertrag.

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#5
 Von 
xXEnkelXx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das ist der knackpunkt!
So hätte er zwei Kautionen für die wohnung..
Da das Mietverhältniss nicht aufgelöst wurde sondern umgeschrieben wurde war vereinbart das meine ex die kaution zurück bekommt und im austausch die neue abgegeben wird....

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von xXEnkelXx):
Die wohnung wurde aber nicht gekündigt sondern nur umgeschrieben!
Das bedeutet das der Vertrag nahtlos übergeht....

Ich befürchte, dass sich die umgangssprachliche Formulierung nicht unbedingt mit der rechtlich korrekten Beschreibung der Situtation deckt. Von daher die explizite Nachfrage: Gibt es ein Schriftstück, dass diesen Mieterwechsel beschreibt, was genau steht da drin und wer hat es unterschrieben?

Wenn es nichts Schriftliches gibt, dann solltet ihr das spätestens jetzt nachholen. Denn sonst wird es irgendwann zu Problemen kommen, weil niemand mehr weiß oder beweisen kann, was genau vereinbart wurde. Zwei Möglichkeiten sehe ich: Änderung des bestehenden Mietvertrages oder Auflösungsvertrag des alten Mietvertrages und Abschluss eines neuen Mietvertrages mit den beiden neuen Mietern. Erst wenn das eindeutig geklärt ist, kann man die Kautionsfrage beantworten.

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#7
 Von 
xXEnkelXx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der neue mietvertrag besteht bereits...
Der alte läuft bis zum 31.12.2015 und der neue beginnt am 1.1.2016...
Das ein Dokument noch fehlt das diesen Vorgang beschreibt ist mir gestern auch klar geworden..ist in Arbeit!
Es war alles mündlich festgehalten und im gegenseitigen Einverständnis.
Er kann ja rein rechtlich gesehen nicht zwei mietverträge auf eine Wohnung haben oder sehe ich das falsch

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Erwarte dir hier keine sinnvollen Antworten, wenn sich in jedem zweiten Post die Situation ändert. Das hier

Zitat (von xXEnkelXx):
Der neue mietvertrag besteht bereits...
Der alte läuft bis zum 31.12.2015 und der neue beginnt am 1.1.2016...

bedeutet etwas komplett anderes als das hier
Zitat (von xXEnkelXx):
Die wohnung wurde aber nicht gekündigt sondern nur umgeschrieben!

Bei ersterem muss der Vermieter spätestens im Juli 2016 eine Kautionsabrechnung über das alte Mietverhältnis erstellen und das restliche Kautionsguthaben an einen der ehemaligen Mieter auszahlen. Die Kautionszahlung des neuen Mietverhältnisses ist in 3 Raten ab dem 1.1.2016 fällig, d.h. für das erste Halbjahr 2016 hat der Vermieter in der Tat zwei Kautionen und das ist auch rechtmäßig.

Wird nur der Mietvertrag geändert, so gibt es keine Kautionsabrechnung und keine neue Kaution. Die neue MIeterin tritt in alle Verpflichtungen der alten Mieterin ein, was ich persönlich der neuen Mieterin nie raten würde.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von xXEnkelXx):
Der neue Mietvertrag (Mietvertrag Vorlage Wohnung ) besteht bereits...
Der alte läuft bis zum 31.12.2015 und der neue beginnt am 1.1.2016...
Das ein Dokument noch fehlt das diesen Vorgang beschreibt ist mir gestern auch klar geworden..ist in Arbeit!
Es war alles mündlich festgehalten und im gegenseitigen Einverständnis.


Läuft der "alte" automatisch aus? Wenn nein, könnte man den Abschluss des Neuen als konkludenten Auflösungsvertrag des Alten verstehen. Auch dann bleibt, der Vermieter hat das Recht auf 2x Kaution, wenigstens für 6 Monate. Das ist das Problem bei jedem Mieterwechsel. Über die "alte" Kaution muss er dann abrechnen.

Die Ex muss halt noch den Schaden im Garten zahlen und dafür kann die Kaution zurückbehalten werden bzw. aufgerechnet werden. Ist ja gar nicht gesagt, dass von der Kaution überhaupt etwas übrigbleibt.



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#10
 Von 
xXEnkelXx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der alte Vertrag sollte zum 31.12 auslaufen...
Da der neue ja ab 1.1. Anfängt...sozusagen ein nahtloser übergang

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich sehe dies so, dass es zwar Absprachen gibt, wie dieser "Übergang" vollzogen werden soll, aber perfekt ist die Sache noch nicht, da neue schriftliche Verträge erst abgeschlossen werden sollen.
"Umschreibung" ist eine falsche Bezeichnung.
Der Vermieter ist noch frei, die Bedingungen dafür festzulegen, da es noch keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Solch einen Übergang kann keiner erzwingen, es geht nur durch eine Vereinbarung.

Es ist doch logisch, dass sich der Vermieter vor dem Ausscheiden eines Mieters absichern will und daher die Kaution bis zur Erledigung aller Ansprüche behält.

Praktisch soll dies genau so laufen, als wenn die Wohnung durch beide Mieter zurückgegeben wird und sie dann an die Nachfolger übergeben wird. Nur gehört einer der alten Mieter auch zu dem beiden neuen Mietern
Eine Sonderregelung können die beiden alten Mieter nicht erzwingen.

-- Editiert von Spezi-2 am 10.12.2015 12:43

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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