Wohnung Untervermietung.

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
marlena_maskula
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung Untervermietung.

Hallo,

ich bin z.Z. laenger weg. Ich wollte meine Mietwohnung an Freunde unetermieten. Das ist ein Paar(die Frau ist hochschwanger). Sie brauchen fuer paar Monate eine Wohnung bis sie mit Renovierung eigener Wohnung fertig sind.

In meinem Mietvetrag steht:

Der Mieter darf das Mieteobjekt insgesamt nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Der Vermieter kann die Erlaubnis versagen oder sie wiederrufen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt.


Bedeutet das, dass wenn ich die Wohnung unetemieten will, muss mir der Mierer einen wichtigen Grund nennen wenn er nicht zustimmt?
Oder kann er auch ohne einen Grund zu nennen die Untermietung nicht erlauben? Das hat er gemacht.

Danke.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Vor allem kannst du nicht die gesamte Wohnung untervermieten. Darauf gibt es keinen Anspruch. Das ginge nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist, und die Ablehnung müßte er nicht mal begründen.
Aber auch eine Teiluntervermietung ist genehmigungspflichtig. Jedoch in diesem Fall müßte er eine Verweigerung stichhaltig begründen.

Allerdings sollte man für eine Wohnungsrenovierung wirklich nicht ein paar Monate benötigen, sondern höchstens ein paar Tage, vielleicht - allerhöchstens -1-3 Wochen.

-- Editiert von Anjuli123 am 13.09.2016 14:06

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