Wohnung abgesagt nach mündlicher Zusage - Marklerin/Vermieter will 3 Monatsmieten

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Linalin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung abgesagt nach mündlicher Zusage - Marklerin/Vermieter will 3 Monatsmieten

Hallo :) ,

Ich habe nach einer Wohnungsbesichtigung und einer Art Bewerbungsgespräch eine Zusage für die Wohnung bekommen. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch keine andere Wohnungszusage hatte und ich zwecks Studiums zum Anfang des Semesters eine Wohnungs brauchte, habe ich natürlich zugesagt. Da war mir jedoch auch nicht bewusst, das ich auf einmal deutlich weniger Unterhalt von meinem Vater erhalten würde. Da ich dann zwei Wochen später eine Zusage für meine Favoritenwohnung erhalten habe, welche auch nochmal etwas günstiger war, habe ich der Marklerin meine Situation erklärt und abgesagt. Daraufhin meinte diese, sie müsse von mir drei Monatsmieten verlangen, da ich ja fest Zugesagt hätte. Ich kann sie und den Vermieter zwar verstehen, jedoch glaube ich wirklich kaum das die Suche nach einem neuen Mieter so lange dauern wird. Auf der Wohnungsbesichtigung waren sehr viele Interessenten und in einer Studentenstadt werden solche kleinen Wohnungen ja immer gesucht.

Der Marklerin habe ich auf die Bestätigungsemail zwar geantwortet und gesagt das ich mich freue und ihr die von ihr verlangten Unterlagen zusenden werde, jedoch habe ich nie eindeutig schriftlich zugesagt. Sie hat von mir nur eine Selbstauskunft und SCHUFA Nachweis erhalten, was ich bei anderen Wohnungen sogar schon den Bewerbungsunterlagen beifügen musste. Deswegen habe ich mir nicht viel dabei gedacht. Es stand weder ein Einzugstermin fest, noch wurde mir ein Mietvertrag zugesendet oder ein Termin für diesen ausgemacht.

Da ich nun auch warscheinlich etwas weniger Geld im Monat zu Verfügung haben werde und dies auch als Grund genannt habe für die Absage, möchte ich die drei Monatsmieten nicht bezahlen. Schließlich ist es ja auch nicht meine Schuld das ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Muss ich das Geld wirklich bezahlen? :???:

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1486x hilfreich)

Willkommen im Leben. Verträge sind auch mündlich gültig und dann auch einzuhalten...

Zitat:
a ich zu diesem Zeitpunkt noch keine andere Wohnungszusage hatte und ich zwecks Studiums zum Anfang des Semesters eine Wohnungs brauchte, habe ich natürlich zugesagt.


Zitat:
Der Marklerin habe ich auf die Bestätigungsemail zwar geantwortet und gesagt das ich mich freue und ihr die von ihr verlangten Unterlagen zusenden werde, jedoch habe ich nie eindeutig schriftlich zugesagt.


Sie haben mit dem sich freuen und der Ankündigung der Unterlagen zugesagt. Für die Maklerin war alles in trockenen Tüchern - für Sie war alles in trockenen Tüchern.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/muendliche-mietvertraege-handschlag-statt-unterschrift/9212374.html

Zitat:
Grundsätzlich sind Mietverträge formfrei. Für mündliche Kontrakte gelten daher die gleichen Bedingungen wie für schriftliche.


Und noch etwas:

Zitat:
Schließlich ist es ja auch nicht meine Schuld das ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann.


Das ist eine sehr dämliche Begründung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Welche Stadt ist hier Tatort?
Wie leicht ist die Wohnung weiter zu vermieten? Ist Wohnungsknappheit oder kutschieren einen die Vermieter, wie z.b. in Weissenfels vom Bahnhof zu den Wohnungen, die freistehen?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Selbst unter der Annahme das ein gültiger Mietvertrag zustande kam kann die Maklerin (in dieser Funktion) gar nichts verlangen. Wenn überhaupt kann der Vermieter eine Miete bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt einfordern, allerdings muss er Ihnen dann auch die Wohnung zur Verfügung stellen.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, insofern ist auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag gültig.

Ob ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde hängt natürlich vom "mündlich besprochen" ab. Sie geben aber an das wichtige Kernpunkte wie z.B der Einzugstermin noch gar nicht besprochen wurde, daher bezweifele ich das ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Ich würde mich auf den Standpunkt zurückziehen das Sie lediglich ein Interesse am Abschluss eines Mietvertrages bekundet hätten, aber zuvor noch wichtige Punkte (Bezugstermin, etc...) abklären wollten und somit noch kein gültiges Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.

Ebenso spricht gegen einen gültigen Mietvertrag das die Maklerin noch eine SCHUFA-Auskunft wollte. Warum eine SCHUFA-Auskunft wenn der Vertrag doch angeblich schon abgeschlossen war?

-- Editiert von pk2019 am 16.08.2019 00:37

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Genau!
Die Gegenseite (Vermieter) muss z.B. nachweisen, dass Sie sich auf die folgende Miethöhe geeinigt hatten.
Das wird schwer bis fast unmöglich sein.
Selbst wenn dem Vermieter der Nachweis gelingen sollte, dann kann der Vermieter keine Miete verlangen, wenn die Wohnung schon anderweitig vermietet wurde. Insofern würde ich sicherheitshalber mal in 1-2 Monaten dort noch einmal vorbeischauen, klingeln und ggf. mit den neuen Mietern kurz reden.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Neben den Anmerkungen der anderen:

Was hätten Sie eigentlich gesagt, wenn der Vermieter nach zwei Wochen gesagt hätte: "Sie bekommen die Wohnung doch nicht, hab die an jemand anderen vermietet, der mir besser gefällt."? Dann wäre das Geschrei groß gewesen. Vertragsbruch! Schadenersatz! Klage!

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#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
....habe ich natürlich zugesagt.

Damit haben Sie erstmal ein klare Willenserklärung abgegeben. Waren bei dem Termin weitere Personen anwesend, die evtl. als Zeugen herhalten könnten?
Sonst dürfte Ihre beste Chance sein wie der Vorredner bereits erwähnt hat, darauf zu verweisen dass es noch keinen Einzugstermin gab, bzw. noch eine Schufa gebraucht wurde.
Wenn ein Vertrag zustande kam können Sie die Wohnung für die 3 Mon. jedoch nutzen, was ich dann auch tun würde, sprich Schlüsselübergabe. Denken Sie dann jedoch unbedingt an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll, nicht dass Sie nach den 3 Monaten die Wohnung "verwüstet" hätten.

Alternativ könnte man versuchen sich, mit verweis auf die nicht eindeutige Rechtslage, mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen gegen eine zu vereinbarende Entschädigungszahlung.

Zitat:
Da war mir jedoch auch nicht bewusst, das ich auf einmal deutlich weniger Unterhalt von meinem Vater erhalten würde...... Schließlich ist es ja auch nicht meine Schuld das ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Das ist aber auch nicht das Problem oder die Schuld der Maklerin/des Vermieters.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Spätestens wenn der vermeintliche Mieter das Thema Schlüsselübergabe anspricht, wird der Vermieter sehr wahrscheinlich aufgeben.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Damit haben Sie erstmal ein klare Willenserklärung abgegeben.
Aber für was? Ganz sicher wurde dem schriftlichen Mietvertrag, welche der Mieterin laut dem hier
Zitat (von Linalin):
Es stand weder ein Einzugstermin fest, noch wurde mir ein Mietvertrag zugesendet oder ein Termin für diesen ausgemacht.
noch gar nicht vorlagt, nicht zugestimmt. Der Vermieter wollte jedoch einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Somit gibt es noch keinen mündlichen Mietvertrag, weil es an der Zustimmung des Vermieters mangelt.

Mal abgesehen davon, dass alles andere auch darauf hindeutet, dass man sich noch in den Anbahnungsgesprächen befand. Es war offenbar zumindest noch kein Einzugstermin vereinbart. Gab's überhaupt einen Mietbeginn? War klar, ob ein Kündigungsverzicht vom Vermieter gefordert wird? War klar, welche Nebenkosten der Mieter tragen soll? Offenbar nicht. Da fehlte noch ein bisschen was an wesentlichen Vertragsdetails.

Von daher gehe ich nicht davon aus, dass irgendein Mietvertag abgeschlossen wurde. Eine Absichtserklärung wurde abgegeben. Daraus kann der Vermieter eventuell einen Vertrauensschaden herleiten. Den muss er dann aber auch beweisen. Er muss also nachweisen, dass er dadurch irgendeinen Schaden erleidet. Und er muss nachweisen, dass er sich ernsthaft auf den Abschluss eines Mietvertrages verlassen durfte, den er der Mieterin noch gar nicht zugesendet hat. Ich bezweifle, dass ihm das gelingt.

-- Editiert von cauchy am 16.08.2019 08:27

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Neben den Anmerkungen der anderen:

Was hätten Sie eigentlich gesagt, wenn der Vermieter nach zwei Wochen gesagt hätte: "Sie bekommen die Wohnung doch nicht, hab die an jemand anderen vermietet, der mir besser gefällt."? Dann wäre das Geschrei groß gewesen. Vertragsbruch! Schadenersatz! Klage!


In diesem Fall hätten auch die User hier höchstwahrscheinlich geschrieben, dass der TE ja nur die Zusage gegeben hat, die Wohnung nehmen zu wollen und es ja einen schriftlichen Mietvertrag geben sollte und da dieser noch nicht unterschrieben wurde auch kein gültiger Vertrag existiert.

Auch ich sehe das so, dass der TE die Zusage gegeben hat, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Wenn dies immer gleich 3 Monatsmieten für den Vermieter bedeuten würde, würde ich nur noch solche Zusagen annehmen, unmögliche Mietverträge verschicken und bei Ablehnung auf die mündliche Zusage verweisen.

Wenn ein schriftlicher MV geschlossen werden sollte, dann ist diese mündliche Zusage von keiner Seite etwas Wert, da die Klauseln im Mietvertrag doch noch überhaupt nicht bekannt waren.

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#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

So wie ich es sehe gibt es hier zwei mögliche Verträge. Einerseits den zwischen potenziellen Mieter und Vermieter und anderseits zwischen Maklerin und der wohnungssuchende Mieterin.

Zwischen potentiellen Mieter und Vermieter scheint meiner Meinung nach kein Vertrag zustande gekommen sein. Es gibt somit auch keinen Vertragsbruch oder Schaden.

Zwischen Maklerin und der wohnungssuchende Mieterin könnte ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Der Inhalt dessen ist unbekannt. Speziell unter welchen Umständen die Maklerin Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr in welcher Höhe hat.

Weiter könnte auch noch ein Vertrag zwischen Maklerin und Vermieter bestehen. Dieser wäre aber für die wohnungssuchende Mieterin nicht von Relevanz.

-- Editiert von FareakyThunder am 16.08.2019 13:40

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zwischen Maklerin und der wohnungssuchende Mieterin könnte ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Der Inhalt dessen ist unbekannt. Speziell unter welchen Umständen die Maklerin Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr in welcher Höhe hat.
Ein Vertrag zwischen Makler und Mieter wäre aufgrund des Bestellerprinzips sehr ungewöhnlich und bei Massenbesichtigungen
Zitat (von Linalin):
Auf der Wohnungsbesichtigung waren sehr viele Interessenten
wohl nahezu ausgeschlossen.

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#12
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wird denn eine Mietzahlung gefordert oder eine Maklerprovision?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Linalin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):

Waren bei dem Termin weitere Personen anwesend, die evtl. als Zeugen herhalten könnten?


Mir wurde per Telefon und Email zugesagt.

Zitat (von sunnyboy171981):
Das ist aber auch nicht das Problem oder die Schuld der Maklerin/des Vermieters.


Das habe ich auch nicht erwähnt um meine Absage zu entschuldigen, sondern weil ich mir nicht vorstellen kann dass jeder Mieter, der mal in finanzielle Not kommt (z.b Jobverlust) gleich drei Monatsmieten bezahlen muss. Bei einer hochpreisigen Wohnung wären das ja mehrere tausend Euro, obwohl man nicht einmal einen Vertrag gesehen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ob man die 3 Monatsmieten zahlen muss hängt davon ab, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist, dann kann sich der Mieter nicht mit Verweis auf seine finanzielle Notlage der Zahlung entziehen.

Zitat:
Bei einer hochpreisigen Wohnung wären das ja mehrere tausend Euro, obwohl man nicht einmal einen Vertrag gesehen hat.


Das ist nun ein Widerspruch in sich.

Insgesamt bin ich allerdings auch der Meinung, dass im hier diskutierten Fall kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ob man die 3 Monatsmieten zahlen muss hängt davon ab, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht. Wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist, dann kann sich der Mieter nicht mit Verweis auf seine finanzielle Notlage der Zahlung entziehen.

Zitat:
Bei einer hochpreisigen Wohnung wären das ja mehrere tausend Euro, obwohl man nicht einmal einen Vertrag gesehen hat.


Das ist nun ein Widerspruch in sich.

Insgesamt bin ich allerdings auch der Meinung, dass im hier diskutierten Fall kein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.


Zum andern fragt man sich ob ein Vermieter das wirklich haben will? Einen schwach-insolventen Mieter, ohne Bürgen, und einen mündlichen Mietvertrag der mangels schriftlicher Fixierung zum großen Teil auf den Mindestanforderungen des BGB beruht. Ich glaube nicht!

-- Editiert von pk2019 am 17.08.2019 13:03

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Linalin):
Daraufhin meinte diese, sie müsse von mir drei Monatsmieten verlangen, da ich ja fest Zugesagt hätte.
So. Sie hat gemeint, sie müsse verlangen. Hast du einen Vertrag mit dieser Maklerin geschlossen, wo das nachzulesen wäre?
Zitat (von Linalin):
Muss ich das Geld wirklich bezahlen?
Zunächst mal noch nicht. Denn verlangen kann jeder alles--- ob er das dann bekommt, kommt drauf an.

Ich meine: Falls die Maklerin dir doch noch was Greifbares/Lesbares/Schriftliches zukommen lässt, frag hier bitte wieder nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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