Wohnung an Sohn vermietet und Finanzamt

1. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
multicarerux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung an Sohn vermietet und Finanzamt

Hi

Ich habe zwar schon einiges über Google gefunden wollte aber hier nochma nachfragen ob so alles rechtens ist weil ich natürlich keine Probleme mit dem Finanzamt haben möchte...

Es geht darum: Ich wohne in einer Wohnung die meinen Eltern gehört zur Miete. Noch bekomme ich bis nach der Umschulung ALG2 und somit die Wohnung auch vom Amt bezahlt. Die Miete wird in der höhe bezahlt wie sie auch jeder andere zahlen müsste also nicht extra günstig weil ich der Sohn bin. Bin also auch nicht an der 75% Grenze sondern bin sogar im oberen Bereich des Mietspiegels.

Habe ich oder meine Eltern jetzt was zu befürchten weil unter der Verwandschaft vermietet ist oder nicht weil ja nicht unter dem Mietspiegel vermietet ist um so ggf. Steuern usw. zu sparen ?

Ich danke euch !

Grüße
Chris

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Nein. Es gibt kein Gesetz das verbietet an Verwandschaft zu vermieten.

Dies hilft veilleicht weiter:
http://www.gevestor.de/details/angehoerigen-miete-jetzt-fuer-2012-anpassen-und-steuern-sparen-503088.html

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#2
 Von 
multicarerux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ah okay ! Der Steuerberater von meinen Eltern meinte nur "passen sie auf das Finanzamt kommt gerne vorbei uns misst die Wohnung nach und erkennt gerne mal den Mietvertrag nicht an" und da haben meine Eltern jetzt total Panik...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Panik halte ich für unbegründet oder sind die Angaben zur Größe der Wohnung tatsächlich falsch. Ansonsten müsste man sich vor dem Nachmessen doch nicht fürchten.

Einen Mietvertrag, der so abgeschlossen wurde, wie er auch mit Fremden abgeschlossen würde, erkennt das Finanzamt an. Hohe Mieteinnahmen sind auch kein spezielles Steuersparmodell.

Wenn dem Finanzamt die Meite ungewöhnlich niedrig erscheint, dann kann eine Prüfung erfolgen. Die Grenze liegt seit diesem Jahr übrigens bei 66% der ortsüblichen vergleichsmiete und nicht mehr bei 75%.

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#4
 Von 
multicarerux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hi

die daten sind alle richtig angegeben. allein für die arge bzw. das jobcenter mussten die mietverträge schon ihre richtigkeit haben. meine eltern sind da nur ein wenig "ängstlich" und der steuerberater hat denen wohl etwas übertrieben "angst" gemacht und meinte "am besten wäre es wenn ihr sohn keine miete zahlen müsste und so lange er in der umschulung ist kostenlos wohnen würde weil das finanzamt bei verträgen zwichen eltern und kindern kein spaß versteht"

es kann aber wohl nicht jeder kostenlos bei den eltern wohnen hat ja nicht jeder einen goldesel zu hause ;)

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
das Finanzamt kommt gerne vorbei uns misst die Wohnung nach

Blödsinn, der Steuerberater will sich anscheinend nur aufspielen !
Die vom Fa hätten doch auch keine Ahnung wie eine WHG richtig auszumessen ist !

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#6
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Aber das Job-Center zahlt brav die Miete, dann müssen Deinen Eltern diese nur noch in der Steuer angeben und gut ist es. Wenn Du dann Dein eigenes Geld verdienst wirst Du sicherlich schnell die Miete mindern wollen, zahlt ja dann nicht mehr die Allgemeinheit, Der BP lässt grüßen.

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"H.-J.Sp."

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#7
 Von 
multicarerux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nö... Ich werde wenn die Umschulung zu Ende ist und alles gut läuft und ich arbeiten gehe weiterhin genau die selbe Miete zahlen weil ich eben nicht nur weil es meine Eltern sind weniger zahlen möchte und diese auch nicht weniger wollen. Wenn ich in eine andere Wohnung ziehen würde könnte ich ja auch nicht den Preis wer weiß wie tief einfach drücken. Und meine Eltern wollen mich auch nich für weniger Geld wohnen lassen sonst könnten die auch jemand anderen nehmen der in der Wohnung als Mieter wohnt.

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
kein spaß versteht


Stimmt Spaß nennen die oft gleich Steuerhinterziehung. Falls also die Miete nicht fließt, oder zurück fließt oder es eine "interne" Verrechnung gibt.....
Die Miete nur fällig ist weil es das Amt zahlt, danach plötzlich ändert .....

Aber wenn du wie ein normaler Mieter lebst... passiert nichts

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#9
 Von 
multicarerux
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld wird immer pünktlich von mir am 30/31. überwiesen und ich bekomme nix zurück. können die vom finazamt ja auch auf den auszügen sehen... gut dann haben wir ja nichts zu befürchten. haben uns das wie gesagt nur wegen dem steuerberater schwerer vorgestellt alles...

danke euch

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