Wohnung angemietet nach Zusage von Partnerin

12. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tamiami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung angemietet nach Zusage von Partnerin

Hallo Zusammen,

ich habe eine Wohnung angemietet, nach dem meine damalige Freundin mir schriftlich zusagte, dass Sie den Mietvertrag mit eingehen wird. Sie war zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht in Deutschland, daher bestätigte Sie mir Ihre Zusage per Skype (schriftlich).

Da ich davon ausgegangen bin, dass sie mit in die Wohnung einzieht, steht sie mit im Mietvertrag, den bisher aber nur ich unterschrieben habe.

Jetzt meine Frage, ist sie nach ihrer Willenserklärung haftbar, sprich, dass sie die hälfte der Miete bis zur Kündigung zahlen muss? Oder ist der Mietvertrag nicht gültig, da wir beide drin stehen, aber bisher nur ich unterschrieben habe?

VG, Tamiami

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zweiteres.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
Tamiami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein bisschen genauer wäre super. Du würdest vermuten, dass der Mietvertrag nicht gültig ist, richtig?

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Genau.
Möglicherweise zwischen dir und dem Vermieter, die Partnerin hat damit aber nichts zu tun.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#4
 Von 
Tamiami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber sie hat mir doch die Zusage gegeben, dass wir die Wohnung zusammen anmieten? Ist das rechtlich keine Willenserklärung?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Aber sie hat mir doch die Zusage gegeben, dass wir die Wohnung zusammen anmieten? Ist das rechtlich keine Willenserklärung?

Doch, aber nicht gegenüber dem Vermieter.
Und du hast ja auch nicht gleichzeitig in Vollmacht auch für diese unterschrieben.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#6
 Von 
Tamiami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Verpflichtung gegenüber dem Vermieter nicht besteht, ist für mich klar. Was ist mit der Verpflichtung gegenüber mir, die sollte doch bestehen, oder?

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

wenn zu Beginn des Vertrages steht, wer die Vertragsschließenden sein sollen und am Schluss diese nicht vollständig unterschreiben, ist der Vertrag (noch) nicht zustande gekommen.
Der Vermieter wollte 2 Vertragspartner, nun hat er nur einen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das die Verpflichtung gegenüber dem Vermieter nicht besteht, ist für mich klar.



Du hast aber auch keine Verpflichtung gegenüber dem Vermieter.

Erst wenn beide Mieter unterschrieben haben kommt der Mietvertrag zustande. Den könnten dann auch nur beide gemeinsam wieder kündigen. Nur eine Unterschrift reicht nicht.

Wenn der Vermieter ohne Schaden anderweitig vermieten kann, ist das kein Problem. Man müsste ihm aber zügig sagen, daß es nicht zum Vertragsschluss kommen wird.

Kann er nicht rechtzeitig weitervermieten, entsteht ihm durch euren Absprung ein Schaden, dann müsste man überlegen, inwieweit ihr dafür haftet. Da wäre dann die Freundin mit mindestens 1/2 mit in der Verantwortung.

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""

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#9
 Von 
Tamiami
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ja schon mal gut an. Würde denn generell eine Verpflichtung meiner Ex gegenüber mir bestehen? Da sie ja ihren willen, die wohnung zu mieten, mir gegenüber abgegeben hat.

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