Wohnung befallen mit Schimmel und Feuchtigkeit,

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)
Wohnung befallen mit Schimmel und Feuchtigkeit,

Liebe Leser und Leserinen,

wir Wohnen in eine Untergeschosswohnung die mit Feuchtigkeit und Schimmel befallen ist, ein Gutachten des Landratsamt liegt vor.

Ich leide unter mehrere starke krankheiten, die Feuchtigkeit und dass Schimmel in der Wohnung verschlechtert den Zustand meiner Gesundheit.

Ich habe Ärtzliche Ateste, und mir wurde ein Umzug genehmigt von der ARGE augrund der Schimmel und Feuchtigkeit der Wohnung, die Wohnung wurde von der ARGE und Landratsamt als unzumutbar eingestufft.

Der Vermieter möchte dass ich kündige, jedoch hat der Vermieter mir zugesagt das ich es nicht machen muss, dafür gibt es Zahlreiche Zeugen die des gehört haben und notfalls des vor Gericht bestättigen würden.

Ich habe jetzt eine neue Wohnung und ich werde anfang des Monats umziehen, ich bitte um Hilfe wie ich den Vermieter ein Brief schreiben sollte und was ich drin schreiben solle, wie gesagt eine Kündigung hat er mir am Anfang nicht gesagt jetzt auf einmal will er es schriftlich.

Bitte geben sie mir Tipps wie ich vorgehen sollte, Bitte helfen sie mir auch wie ich den Brie formilieren sollte.

Mit freundlichen Grüßen


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich bitte um euer Hilfe liebe Leser und Leserinen.

-- Editiert am 26.08.2009 00:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

Mir kommt es so vor dass sie ein Vermieter sind der eine Vergammelte Wohnung vermietet, oder eine Schimmlige Wohnung vermieten.

Ich habe um Hilfe gebetten und nicht um einer der ein Schimmel Anwalt ist.

DAnke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

Sind sie ein Schimmel Anwalt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

Ja oder Nein?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

So haben sie mich beruhigt, ich bin mit Höchsterwahrscheinlichkeit ausgegangen das sie ein Vdermieter von Schimmel sind.

Ich habe gedacht sie helfen uns wie man ein Schreiben Formuliert gegen den Mieter, was machen sie aus einer dringender Sache machen sie ein Zirkus.

Vielen dank für ihre Freundlichkeit und Höfflichkeit.

Sehr lieb von Ihnen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Großer Gott ist das hier ein Kindergarten geworden.

@mangoyaba witzig ich hatte dir schon eine Kündigung formuliert und was find ich dann im Ausländerrecht?

Zitat:
dir steht es zu bei dein örtlichen Amtsgericht ein Beratungschein zu beantragen, dann kannst du dir ein Anwalt aufsuchen der dir dann weiterhilft, aber das Amtsgericht zahlt nur das Beratungsgespräch, des weitere müssen sie zahlen, Pflichtverteidigung liegt bei deinen Fall nicht vor denke ich mir mal.

Am besten mit deinen Anwalt klartext reden und Ihn darauf hinweisen dass dir Finanziel nicht gut geht und den Anwalt Bitten um eine Ratenzahlung, nach meiner Erfahrung klappt es sicher.

MFG

-----------------
""

-- Editiert am 24.08.2009 15:29


--------------------------------------------------------------------------------
von mangoyaba am 24.08.2009 15:28
Status: Stift (33 Beiträge)





-- Editiert am 26.08.2009 07:13

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
GrillZone2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso tritt Schimmel und damit verbundene Krankheit eigentlich so häufig im Erdgeschoss auf? Ich habe da ein ähnliches Problem mit meiner Whg und mit meinem Vermieter?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
GrillZone2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal:

quote:
so häufig im Erdgeschoss auf


GZ2

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Bei an der Straße liegenden Wohnungen haben die Mieter vielleicht eine Lüftungshemmung.
Außerdem werden diese Wohnungen von unten nicht "beheizt".



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.02.2010 23:35:07
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Die Sache ist so, ich habe den vermieter bereits gesagt das ich umziehen werde wegen diese Schimmel+Feuchtigkeit probleme.

So wie ich es verstanden habe also ich kann umziehen ohne zu kündigen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Nur, wenn Du weiter Miete zahlen willst.

Ansonsten mußt Du schon schriftlich (per Einwurfeinschreiben) kündigen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.08.2009 09:44:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ich45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 16x hilfreich)

In deinem Fall hast du das Recht sofort fristlos zu kündigen.
Ich habe das gleiche durchgemacht.

Formelle Kündigungsschreiben,findest du auch bei google.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen